UFO fordert 8% für Lufthansa-Flugbegleiter

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Eckoman

Reguläres Mitglied
20.05.2011
85
0
HAM

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.092
178
FRA
Ja und nein: es steht in der Streikfibel, dass man z.B. mit einer Grippe nicht streiken sollte (aktiv an Veranstaltungen), aber mit nem gebrochenen Arm doch.
Lässt aber Raum für eigene Interprätationen [emoji6]
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Ja und nein: es steht in der Streikfibel, dass man z.B. mit einer Grippe nicht streiken sollte (aktiv an Veranstaltungen), aber mit nem gebrochenen Arm doch.
Lässt aber Raum für eigene Interprätationen [emoji6]

Das dürfte aber aus der Pflicht des Arbeitnehmers resultieren, dass er den Genesungsprozess nicht negativ beeinflussen darf. Unter Grippe verstehe ich, zuhause das Bett zu hüten. Während bei einem gebrochenen Arm eine Aktivität, welche den Kreislauf anregt, sich sogar positiv auf den Genesungsprozess auswirken kann. :)
 
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hilmer

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13.12.2010
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suedbaden

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28.03.2010
1.119
18
München
Hat LH keine Möglichkeiten, verdächtige Krankmeldungen zu überprüfen - und Konsequenzen zu ziehen. Einschl. Regressen gegen Mediziner, die falsch attestieren?

Leichter gesagt, als getan... Da müsste man erst mal wissen, ob in den Tarifverträgen geregelt ist, ab welchem Krankheitstag ein Attest vorzulegen ist. Weiß das jemand?
 

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Leichter gesagt, als getan... Da müsste man erst mal wissen, ob in den Tarifverträgen geregelt ist, ab welchem Krankheitstag ein Attest vorzulegen ist. Weiß das jemand?

WAS leicht gesagt und getan ist:

sich den/die Namen der Crew merken, die "unzureichenden" "Service" leisten, den gar anweisungswidrig verweigern, und sich nach dem Flug bei LH darüber beschweren.
Ich habe das schon mehrfach getan und fühlte mich von L H sehr ernst genommen.
Und ich wurde immer nach dem Namen der Damen, es waren leider stets Damen, die mich veranlasst haben, an LH zu schreiben, gefragt.
 
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Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
sich den/die Namen der Crew merken, die "unzureichenden" "Service" leisten, den gar anweisungswidrig verweigern, und sich nach dem Flug bei LH darüber beschweren.


und was genau hat das mit krankfeiern am Streiktag zu tun?


 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Und?
Hat LH keine Möglichkeiten, verdächtige Krankmeldungen zu überprüfen - und Konsequenzen zu ziehen.
Einschl. Regressen gegen Mediziner, die falsch attestieren?
Ich habe mich in 20 Jahren 1x erlaubt als AG bei der KV des AN anzurufen, da ich die Neubescheinigung einer Krankheit angezweifelt hatte, nachdem der AN vorher für 41 Tage für eine andere Krankheit nicht anwesend war. Man glaubt nicht welches Ungemach danach als AG über uns ging und wie wir auf das Übelste daran erinnert wurden, dass uns das als AG einen feuchten Scheixx angeht und wir keine aber auch wirklich keine Rechte haben als AG irgend etwas anzuzweifeln.

Ganz ehrlich, als AG irgendetwas anzuzweifeln was die Krankheit eines AN angeht scheint nach evtl. Steuerhinterziehung zwischen 50 und 300€ das Zweitschlimmste Verbrechen eines Unternehmens in Deutschland zu sein.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.104
1.400
TXL
Was ich nicht ganz verstehe ist, was der Zusammenhang zwischen hohem Gewinn eines Unternehmen und die Bezahlung von Personal ist. Es würde ja im Umkehrschluss heißen, dass wenn Lufthansa nur noch rote Zahlen schreibt, dass das Personal dann weniger verdienen muss. Jedes Unternehmen steuert den maximalen Gewinn an, aber man kann doch nicht pauschal sagen, dass das Personal dann mehr verdienen muss. Ich würde es ja verstehen, dass das Personal streikt, wenn das Unternehmen seit mehreren Jahren sehr hohe Gewinne erzielt, aber das Personal davon nicht profitiert. Als Beispiel: FR erzielt Megagewinne, aber ich glaube nicht, dass das Personal dadurch mehr verdienen wird. Bei Lufthansa gab es z.B. einen Gewinnrückgang von rund 82% zwischen den Jahren 2013 und 2014. Besonders ein Lufttransportunternehmen kann ganz schnell in die roten Zahlen kommen, denn die Kosten sind sehr flexibel. Der Preis für Treibstoff ist zwar in Moment niedrig, aber der kann auch wieder steigen. Der beschriebene hohe Quartalsgewinn wurde unter anderem durch niedrige Kosten für Treibstoff erreicht. Außerdem muss ein Unternehmen auch in Dinge wie neue Flugzeuge, Service-Leistungen etc. investieren. Die Flugzeuge müssen ja irgendwann mal gewechselt werden. Dafür werden Gewinne benutzt. Der Rest, der übrig bleibt, bleiben Rückstellungen oder wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.

EDIT: Jeder hat seine eigene Meinung zum Lufthansa-Streik. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht entscheiden, wem ich Recht geben soll. Es ist aus Kundensicht natürlich rücksichtslos, weil Tausende nicht an ihr Zielort gelangen, aber auf der anderen Seite gibt es halt dieses Streikrecht, was durch unsere Demokratie ermöglicht wird. Der Lufthansa-Konzern erlebt gerade einen sehr großen Imageschaden, weil dieses Jahr zu viel gestreikt worden ist. Viele überlegen sich, ob sie überhaupt noch mit Lufthansa fliegen wollen.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-36
im Paralleluniversum
Ganz ehrlich, als AG irgendetwas anzuzweifeln was die Krankheit eines AN angeht scheint nach evtl. Steuerhinterziehung zwischen 50 und 300€ das Zweitschlimmste Verbrechen eines Unternehmens in Deutschland zu sein.

Leider absolut richtig.

Und jeder, der Dir das nicht glaubt, sollte sich einfach darüber im Klaren sein, dass das nun mal gelebte Realität in Deutschland ist.
Ich hatte in 2015 einen Fall, wo ein (inzwischen ehemaliger) Mitarbeiter sich krank gemeldet hat und dann in den Urlaub geflogen ist. Nachweislich!
Die Krankenkasse hat das nicht mal ansatzweise interessiert.

Aber natürlich kann man Krankschreibungen anzweifeln. Man hat als AG die Möglichkeit, den so genannten "Amtsarzt" einzuschalten.
Dummerweise rekutiert der sich nun mal in der Regel aus der Riege von Hausärzten, die sich sonst auf Stammtischen treffen. Wer glaubt denn wirklich, dass da mal ein Attest angezweifelt wird.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.096
Leider absolut richtig.

Und jeder, der Dir das nicht glaubt, sollte sich einfach darüber im Klaren sein, dass das nun mal gelebte Realität in Deutschland ist.
Ich hatte in 2015 einen Fall, wo ein (inzwischen ehemaliger) Mitarbeiter sich krank gemeldet hat und dann in den Urlaub geflogen ist. Nachweislich!
Die Krankenkasse hat das nicht mal ansatzweise interessiert.

Aber natürlich kann man Krankschreibungen anzweifeln. Man hat als AG die Möglichkeit, den so genannten "Amtsarzt" einzuschalten.
Dummerweise rekutiert der sich nun mal in der Regel aus der Riege von Hausärzten, die sich sonst auf Stammtischen treffen. Wer glaubt denn wirklich, dass da mal ein Attest angezweifelt wird.
Wenn der Urlaub der Genesung dient, darf er das...
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-36
im Paralleluniversum
Wenn der Urlaub der Genesung dient, darf er das...

Na ja...

- Der Urlaub war ohne Urlaubsantrag gebucht worden. "Wird schon gut gehen" - war da wohl die Devise.
- Urlaub konnte dann später nicht genehmigt werden, weil sonst eine Abteilung unbesetzt gewesen wäre und andere einfach vorher schon Urlaub für diese Zeit genehmigt bekommen haben. Von den anderen Kollegen wollte/konnte keiner auf den Urlaub verzichten.
- Kollege war "not amused"
- Kollege wurde dann plötzlich krank.
- Kollege ging dann in den vorher gebuchten Urlaub.

Weitere Details tun hier nichts mehr zur Sache.
Aber der Sachverhalt sollte offensichtlich sein.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Na ja...

- Der Urlaub war ohne Urlaubsantrag gebucht worden. "Wird schon gut gehen" - war da wohl die Devise.
- Urlaub konnte dann später nicht genehmigt werden, weil sonst eine Abteilung unbesetzt gewesen wäre und andere einfach vorher schon Urlaub für diese Zeit genehmigt bekommen haben. Von den anderen Kollegen wollte/konnte keiner auf den Urlaub verzichten.
- Kollege war "not amused"
- Kollege wurde dann plötzlich krank.
- Kollege ging dann in den vorher gebuchten Urlaub.

Weitere Details tun hier nichts mehr zur Sache.
Aber der Sachverhalt sollte offensichtlich sein.

Sicher eine unschöne Situation, bei der im Grunde alle Beteiligten nur verlieren können.

Aber auch ein gesellschaftliches Problem auf das wir keine Antwort haben. Die Leute surfen abends im Internet und stoßen auf Angebote mit dem Hinweis, nur jetzt buchbar, oder nur noch 2 Plätze verfügbar und werden quasi fast schon genötigt. Vielleicht ist ja auch hier wieder der Gesetzgeber gefragt, der die Möglichkeit einer 72 stündigen Optionsbuchung verpflichtend bei Reisestart > 1Monat und Erwerbstätigkeit vorschreibt.

Das erinnert mich wieder an einen Schulleiter, der mir mal klar machte, er würde unter keinen Umständen 3 Tage vor und 3 Tage nach den Ferien Fehlzeiten akzeptieren oder gar genehmigen. Er würde Disziplin schulen!!! Auf meinen Einwand, wie er einer 4 köpfigen Familie mit einem monatlichen Familiennettoeinkommen von 2000,00 € erklären will, dass sie keine 800€ sparen können, wenn ein Kind der Familie 2 Tage vor den Ferien in der Schule keine Filme schaut, wollte er nicht eingehen. Ich warf ihm vor, er würde keine Disziplin schulen, sondern zivilen Ungehorsam heraufbeschwören.

Was Urlaub und Schnäppchen angeht, so habe ich deutlich geregelt, sollen sich die Mitarbeiter beim Schnäppchensurfen im Internet untereinander verständigen. Einzige Vorgabe, eine definierte Mindestbesetzung ist jederzeit sicherzustellen. Das führt dann auch schon mal dazu, dass plötzlich Mitarbeiter B statt dem erwarteten Mitarbeiter A zum Dienst erscheint, weil sie sich kurz darüber untereinander verständigten, dass B sich heute nicht so fühlt, aber auf einen gelben Schein verzichten will. Wenn ich mir als Arbeitgeber natürlich in allen Bereichen keine Redundanz (auch hier wird ja bekanntlich gerne die Zitronenpresse angesetzt) mehr leisten will, oder kann, darf ich nicht jammern, wenn mein Tagesgeschäft darunter leidet.
 

ratzfatz

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17.01.2012
427
4
Ich verstehe trotzdem nicht, dass keine LH fliegt, denn laut Spiegel etc. sind 12000 FBs in Fra stationiert, davon 1400 krank, weitere 140 streiken und was macht der Rest von über 10000? Warum fliegen die nicht? In Mü sieht es ja ähnlich aus.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.394
1.325
Ich verstehe trotzdem nicht, dass keine LH fliegt, denn laut Spiegel etc. sind 12000 FBs in Fra stationiert, davon 1400 krank, weitere 140 streiken und was macht der Rest von über 10000? Warum fliegen die nicht? In Mü sieht es ja ähnlich aus.

Wie ich es verstanden habe, haben sich 140 explizit gemeldet und gesagt, dass sie streiken. Dazu besteht m.W. aber keine Pflicht. Einfach nicht zum Dienst erscheinen reicht, wenn ein Streik ausgerufen ist. So werden des die restlichen 10.000 gemacht haben.
 
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InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
7.467
4.730
44
Fluchhafen
Wie ich es verstanden habe, haben sich 140 explizit gemeldet und gesagt, dass sie streiken. Dazu besteht m.W. aber keine Pflicht. Einfach nicht zum Dienst erscheinen reicht, wenn ein Streik ausgerufen ist. So werden des die restlichen 10.000 gemacht haben.

Und wie soll der AG dein Fehlen einordnen? Einfach nicht zum Dienst erscheinen, ist sehr dünnes Eis. Unentschuldigtes Fehlen ist ein Grund für eine Abmahnung.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.394
1.325
Und wie soll der AG dein Fehlen einordnen? Einfach nicht zum Dienst erscheinen, ist sehr dünnes Eis. Unentschuldigtes Fehlen ist ein Grund für eine Abmahnung.

Ich bin nun wahrlich nicht verdächtig gewerkschaftsnah zu sein, aber wenn ein Streik ausgerufen ist und Du als Teil der betroffenen Mitarbeitergruppe nicht zum Dienst erscheinst, ist die Einordnung nicht so schwer.

In einer Nicht-Streik-Situation wäre es natürlich unentschuldigtes Fehlen.
 
A

Anonym-36803

Guest
Ich bin nun wahrlich nicht verdächtig gewerkschaftsnah zu sein, aber wenn ein Streik ausgerufen ist und Du als Teil der betroffenen Mitarbeitergruppe nicht zum Dienst erscheinst, ist die Einordnung nicht so schwer.

Das schreibt UFO auch in der Streik-Fibel:

aus: http://www.ufo-online.aero/images/pdf/Streikfibel.pdf
Muss ich mich irgendwo abmelden, wenn der Arbeitskampf ausgerufen wird und ich mitstreiken möchte? Prinzipiell nicht. [...] Wie oben schon erwähnt, ist es nicht erforderlich sich explizit abzumelden, wenn Du Deinen Dienst an einer bestreikten Basis anzutreten hättest. Ein einfaches Nichterscheinen genügt.
 

InsideMUC

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PMc

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12.07.2015
307
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Und?
Hat LH keine Möglichkeiten, verdächtige Krankmeldungen zu überprüfen - und Konsequenzen zu ziehen.
Einschl. Regressen gegen Mediziner, die falsch attestieren?
Klar, kostet Arbeit und Einsatz.

Hehe, John Wayne, wie stellst Du Dir das praktisch vor? ;)
* Als Arbeitgeber kannst du sie wahrscheinlich bei Verdacht zum Amtsarzt schicken (lassen).
* Ein Arzt attestiert nicht "falsch", sondern "nach bestem wissen und gewissen" im Interesse des Patienten, dh. wenn ich dem erzähle dass es mir da-und-da wehtut, dann kriege ich ein Attest - denn wenn er mir keins gibt und ich dann schwerer krank werde, dann hat er den Ärger - der Arzt ist ja kein Inquisitor, und muss auch nix vom Streik wissen.
* Gegen Mediziner kannst du grundsätzlich nur was machen wenn du ein Gegengutachten hast, und auch dann isses schwer. Aber ein Gutachten kriegst du nicht, weil "eine Krähe hackt der anderen..."
* Das alles kostet Arbeit und Einsatz, und ein Shop in der Größe von LH hat typischerweise so verwickelte Verwaltungsstrukturen, da mussen dann erstmal die Zuständigkeiten geklärt werden - die Linienmanager dürfen das nicht, und von oben dauert es ewig.

Ich find auch dass so ein Vorgehen ganz üble praxis ist, weil es letztlich nur dazu führt dass die Spielregeln für alle verschärft werden.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.096
Na ja...

- Der Urlaub war ohne Urlaubsantrag gebucht worden. "Wird schon gut gehen" - war da wohl die Devise.
- Urlaub konnte dann später nicht genehmigt werden, weil sonst eine Abteilung unbesetzt gewesen wäre und andere einfach vorher schon Urlaub für diese Zeit genehmigt bekommen haben. Von den anderen Kollegen wollte/konnte keiner auf den Urlaub verzichten.
- Kollege war "not amused"
- Kollege wurde dann plötzlich krank.
- Kollege ging dann in den vorher gebuchten Urlaub.

Weitere Details tun hier nichts mehr zur Sache.
Aber der Sachverhalt sollte offensichtlich sein.


In der Langform offensichtlich ja, in der Kurzform nicht. Der Nachweis, dass er nicht krank war, ist trotzdem nicht leicht.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
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300x250
Ok, es ist OT.

Aber ich kann hier am Ort zumindest 2 Hausärzte benennen, deren wirtschaftliche Praxis Existenz begründet sich auf gelbe Scheine. Wer wirklich medizinischen Rat sucht, sucht diesen anderorts. Wer nur schnell einen gelben Schein braucht, weiß wohin er gehen muss.

Das führt soweit, dass an Tagen, an denen hier an der örtlichen KGS Prüfungen anstehen, der Eine seine Praxis schon immer morgens um 6:00 Uhr öffnet. :rolleyes: