Unister meldet Insolvenz an (Fluege.de / Ab-in-den-Urlaub.de)

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gobelge

Reguläres Mitglied
21.07.2016
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Hat in den letzten Tagen noch mal jmd. Geld von Unister erhalten?

Ich habe im Januar über AIDU einen Flug mit IB gebucht, der Zubringer wurde nun gestrichen und statt der vollautomatischen Umbuchung wäre mir ein Storno und die Flugpreiserstattung durchaus lieber. Ich befürchte, dass IB dem zwar gerne nachkäme, dass Geld mich aber nicht erreichte.

Ende Juni für €140 Hotel auf hotelreservierung.de gebucht (stornierbare Rate, Vermittler "OTS Globe"), Geld Anfang Juli von Unister Travel per Lastschrift eingezogen. Aufgrund geänderter Reisepläne musste ich die Hotelreservierung letzte Woche stornieren, die mir auch bestätigt wurde, genauso wie die volle Rückerstattung. Antwort von hotelreservierung.de heute:

"Die Reiseportale von UNISTER Travel können die Auszahlung von Gutschriften für Buchungen vor dem 20. Juli 2016 zurzeit leider nicht sicher stellen.

Ihre Forderung wird von dem vorläufigen Insolvenzverwalter Prof. Lucas F. Flöther sorgfältig katalogisiert. Wir bemühen uns um eine vorrangige Auszahlung Ihres Anspruchs. So besteht die Chance, dass künftige Investoren Ihre Forderung annehmen und begleichen. Ob dies möglich sein wird, teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Ein Zeitpunkt ist derzeit leider nicht bekannt. Das gilt auch für die Summe künftiger Forderungen. Wir bitten um Ihr Verständnis."

Ich habe denen jetzt noch eine letzte Frist gesetzt, danach widerrufe ich die Lastschrift.
 
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gobelge

Reguläres Mitglied
21.07.2016
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Im übrigen finde ich es interessant, dass der Insolvenzverwalter überall die Information streut, dass die bei Urlaubstours gebuchten Reisen stattfinden würden ("Die gute Nachricht für Sie: Die Durchführung Ihrer Reise, die Sie bei dem Reiseveranstalter URLAUBSTOURS gebucht haben findet trotzdem statt!" Quelle: Urlaub, Reisen, Lastminute & Hotels » Urlaub direkt beim Reiseveranstalter buchen | Urlaubstours (ULT)).

Reisen finden aber nur statt, die noch bis spätestens 31.12.2016 angetreten werden. Alle Reisen ab 1.1.17, egal ob Pauschalreise oder Eigene Anreise, werden nicht garantiert ("Die Generali, vertreten durch REISEGARANT, hat mit dem Insolvenzverwalter von Urlaubstours eine Vereinbarung getroffen, dass alle Reisen, die im Jahre 2016 angetreten werden sollen, durchgeführt werden." Quelle: www.reisegarant.de).

So ist auch folgende Email von Urlaubstours zu verstehen:

"Lieber Kunde,

wir möchten uns noch einmal für Ihre getätigte Buchung und das damit verbundene Vertrauen bedanken.

Sicherlich haben Sie bereits aus der Presse und den Medien erfahren, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Aktuell befindet sich der Status Ihrer Reise für das Jahr 2017 noch inKlärung.

Seien Sie versichert, dass unsere Priorität auf der Durchführung der von Ihnen gebuchten Leistung liegt, wir dies aber noch nicht mit Sicherheit bestätigen können.

Sobald uns neue Informationen vorliegen werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Vielen Dank für Ihre Geduld!

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ab-in-den-Urlaub.de Spezial by Urlaubstours Team"

Mich wundert es, dass diese Information noch gar nicht an die Presse gelangt ist. Es dürften auch nicht wenige Kunden betroffen sein, es ist ja nicht so ungewöhnlich, im Juli 2016 schon seinen Urlaub für 2017 zu buchen. Es scheint also davon abzuhängen, ob ein zukünftiger Investor sich bereit erklärt, diese Reisen von Urlaubstours durchzuführen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
mach Dich vorher schlau, wieviel Dich das dann kostet ...

Kommt immer drauf an wer da eingezogen hat. z.B. habe ich der Unister Travel ein Lastschriftmandat erteilt. Eingezogen hat aber die AIDU Betriebsgesellschaft die nicht insolvent ist. Da sollte ein Widerruf möglich sein.
 

gobelge

Reguläres Mitglied
21.07.2016
44
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Kommt immer drauf an wer da eingezogen hat. z.B. habe ich der Unister Travel ein Lastschriftmandat erteilt. Eingezogen hat aber die AIDU Betriebsgesellschaft die nicht insolvent ist. Da sollte ein Widerruf möglich sein.

Ein Widerruf ist grundsätzlich innerhalb von 8 Wochen nach Lastschrift ohne Angabe von Gründen möglich. Der Widerruf erfolgt in meinem Fall auch nicht wegen einer "unberechtigten Lastschrift", sondern wegen einer "nicht erfolgten Rückerstattung nach Stornierung". Natürlich müssen die vorher eine angemessene Frist zur Rückerstattung erhalten, damit sie die Rücklastschriftgebühr, die meine Bank denen dann berechnen wird (ca. 5€) nicht mir in Rechnung stellen dürfen. Diese Frist bekommen sie natürlich. Ich bezweifle aber auch, dass sie die €5 an meine Bank zahlen werden (meine Bank darf die Forderung sicherlich beim Insolvenzverwalter anmelden um dann in 5 Jahren ein paar Cent zu erhalten).
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.625
1.259
Ein Widerruf ist grundsätzlich innerhalb von 8 Wochen nach Lastschrift ohne Angabe von Gründen möglich. Der Widerruf erfolgt in meinem Fall auch nicht wegen einer "unberechtigten Lastschrift", sondern wegen einer "nicht erfolgten Rückerstattung nach Stornierung". Natürlich müssen die vorher eine angemessene Frist zur Rückerstattung erhalten, damit sie die Rücklastschriftgebühr, die meine Bank denen dann berechnen wird (ca. 5€) nicht mir in Rechnung stellen dürfen. Diese Frist bekommen sie natürlich. Ich bezweifle aber auch, dass sie die €5 an meine Bank zahlen werden (meine Bank darf die Forderung sicherlich beim Insolvenzverwalter anmelden um dann in 5 Jahren ein paar Cent zu erhalten).

ich kenne mich damit nicht wirklich aus, habe aber die Macht der Konkursverwalter kennenlernen können.
Ob ein Wiederruf die Zahlung aus der Konkursmasse rettet, nunja, das wirst Du sehen. Ich denke, dass gerade mit Deiner Begründung dies Teil der Masseforderungen wird. Wäre nett, wenn Du zum Fortgang berichten könntest. Auf jeden Fall, viel Erfolg!

Bei meiner Warnung denke ich an die Erfahrungen, die ein Mitforist hier beschrieben hat

Einen Tag vor der offiziellen Insolvenz noch einen AIDU Scheck über 300 EUR bei meiner Bank eingereicht. Eine Woche später durfte ich noch ca. EUR 80 draufzahlen da er geplatzt ist...
 
A

Anonym12392

Guest
Ende Juni für €140 Hotel auf hotelreservierung.de gebucht (stornierbare Rate, Vermittler "OTS Globe"), Geld Anfang Juli von Unister Travel per Lastschrift eingezogen. Aufgrund geänderter Reisepläne musste ich die Hotelreservierung letzte Woche stornieren
In Deinem Fall wäre es vielleicht besser gewesen auf die Stornierung zu verzichten und mit dem Hotel eine Umbuchung ggf. gegen Aufpreis zu vereinbaren. Unter der Voraussetzung, dass das Hotel schon die Zahlung von Unister/OTS erhalten hatte.
 
A

Anonym12392

Guest
Alle Reisen ab 1.1.17, egal ob Pauschalreise oder Eigene Anreise, werden nicht garantiert
Es hört sich so an als wären Reisen ab 2017 verkauft worden ohne gültigen Sicherungsschein. Das wäre in der Tat ein Skandal und da würde ich auf jeden Fall den Betrag zurückbuchen lassen.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
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ich kenne mich damit nicht wirklich aus, habe aber die Macht der Konkursverwalter kennenlernen können.
Ob ein Wiederruf die Zahlung aus der Konkursmasse rettet, nunja, das wirst Du sehen. Ich denke, dass gerade mit Deiner Begründung dies Teil der Masseforderungen wird. ..
Ein WIderruf meinerseits bei einem ganz anderen Fall (Stromversorger in Konkurs gegangen in der Anfangszeit der Marktliberalisierung ca. 2002; es ging um eine Abschlagszahlung) innerhalb der gesetzlichen Frist (damals noch mit 6 Wochen kürzer als heute) wurde mir weder von meiner Bank noch Dritten jemals Gebühren-mäßig in Rechnung gestellt. Die Verbraucherzentrale riet damals sogar übers Internet zu einem Widerruf :)
Ein Konkursverwalter schrieb mich ca. 10 Monate später dann an und stellte eine Forderung in Form einer ordentlichen Schlussrechnung, wie gewünscht dann meinerseits innerhalb von 1-2 Wochen bezahlt.

Vielleicht haben Kreditkartenzahler bessere Karten:
Mal was aus meinem Erfahrungsschatz, vielleicht hilft's einem:

Als damals cleverhotels (oder wie auch immer die hiessen) pleite ging, hatte ich noch 2 bezahlte Hotel-Reservierungen bei denen laufen (insgesamt 917 EUR).

Menthal hatte ich das Geld schon abgeschrieben, habe dann -weit nach irgendwelchen Widerrufsfristen- die entsprechenden Buchungen bei der Kreditkarte (M&M) moniert und dann auch gutgeschrieben bekommen.

Hab's nochmal rausgesucht:
Buchungen getätigt (und bezahlt) 03/2013 (Aufenthalte Mitte 09/2013)
Insolvenzbenachrichtigung kam am 08/2013
Hiermach habe ich das wohl bemängelt, also 5 Monate nach Abbuchung

Danach habe ich nichts mehr davon gehört....
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
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ich kenne mich damit nicht wirklich aus, habe aber die Macht der Konkursverwalter kennenlernen können.
Ob ein Wiederruf die Zahlung aus der Konkursmasse rettet, nunja, das wirst Du sehen. Ich denke, dass gerade mit Deiner Begründung dies Teil der Masseforderungen wird. Wäre nett, wenn Du zum Fortgang berichten könntest. Auf jeden Fall, viel Erfolg!

Bei meiner Warnung denke ich an die Erfahrungen, die ein Mitforist hier beschrieben hat

Meiner Meinung nach dürfte die Quote für die Konkursmasse ziemlich hoch ausfallen (vlt. sogar 100%), falls die Infos um den Wert von Unister (über EUR 100mio) stimmen und wenn man dies den Krediten gegenüberstellt (einige 10Mio)... ...deshalb mache ich mir um meine Forderung von eingelösten Kaufgutscheinen (insgesamt über EUR 1.000) nich allzu grosse Sorgen (Bankgebühren die mir entstanden sind werden natürlich noch draufgeschlagen).
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.820
89
Meiner Meinung nach dürfte die Quote für die Konkursmasse ziemlich hoch ausfallen (vlt. sogar 100%), falls die Infos um den Wert von Unister (über EUR 100mio) stimmen und wenn man dies den Krediten gegenüberstellt (einige 10Mio)... ...deshalb mache ich mir um meine Forderung von eingelösten Kaufgutscheinen (insgesamt über EUR 1.000) nich allzu grosse Sorgen (Bankgebühren die mir entstanden sind werden natürlich noch draufgeschlagen).
Hab hier auch noch einige (ungenutzte) Kaufgutscheine herumliegen, die ich ab und zu mal für Eigenanreise-Hotelbuchungen verwendet habe. Verkäufer laut Rechnung war die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG. Die ist aber wohl schon Anfang des Jahres erloschen.

Wie läuft das dann eigentlich, falls es tatsächlich einen Käufer für Unister gibt und das Unternehmen nicht liquidiert wird? Muss der neue Besitzer die Gutscheine akzeptieren?

Persönlich wahrscheinlicher halte ich aber wohl, dass die Marken an irgendwen verkauft werden und nicht das Unternehmen selbst - und in dem Fall dürften die Gutscheine auch nix mehr wert sein, oder?
 
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Anonym38428

Guest
Persönlich wahrscheinlicher halte ich aber wohl, dass die Marken an irgendwen verkauft werden und nicht das Unternehmen selbst - und in dem Fall dürften die Gutscheine auch nix mehr wert sein, oder?

Da würde ich auch schwer von ausgehen, die Werte im Sinne der Marken und ggf. Booking-Engine wird man verwerten. Die Unister-Unternehmungen selbst dürften wohl abgewickelt werden.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Da würde ich auch schwer von ausgehen, die Werte im Sinne der Marken und ggf. Booking-Engine wird man verwerten. Die Unister-Unternehmungen selbst dürften wohl abgewickelt werden.
Dürfte stimmen. Aber: bevor die Eigentümer einen Cent sehen, werden alle Forderungen beglichen. Wie es mit noch nicht eingelösten Gutscheinen ausschaut, weiss ich nicht, dürfte aber keinen Unterschied zu eingelösten geben (wobei ich annehme: bei eingelösten wird der Nennwert, bei nicht eingelösten der Kaufwert in die Konkursmasse einfliessen)
 

gobelge

Reguläres Mitglied
21.07.2016
44
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In Deinem Fall wäre es vielleicht besser gewesen auf die Stornierung zu verzichten und mit dem Hotel eine Umbuchung ggf. gegen Aufpreis zu vereinbaren. Unter der Voraussetzung, dass das Hotel schon die Zahlung von Unister/OTS erhalten hatte.

Hatte ich auch überlegt, allerdings brauchte ich die Buchung tatsächlich nicht mehr, und weder das Hotel noch OTS Globe konnten mir bestätigen, Geld von Unister erhalten zu haben (das durften sie mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen, ich sollte mich an das Reisebüro wenden), hotelreservierung.de sagte telefonisch, sie könnten nicht sehen, ob das Geld schon an OTS Globe weitergeleitet wurde. Mir wurde das dann bedeutend zu heiß, da ja wie gesagt das Geld an Unister Anfang Juli ging, daher wollte ich auch durch die ohnehin beabsichtigte Stornierung nebenbei eine rechtliche Grundlage für den Lastschriftwiderspruch (nach nicht fristgerecht erfolgter Rückzahlung) schaffen.

ich kenne mich damit nicht wirklich aus, habe aber die Macht der Konkursverwalter kennenlernen können.
Ob ein Wiederruf die Zahlung aus der Konkursmasse rettet, nunja, das wirst Du sehen. Ich denke, dass gerade mit Deiner Begründung dies Teil der Masseforderungen wird. Wäre nett, wenn Du zum Fortgang berichten könntest. Auf jeden Fall, viel Erfolg!

Bei meiner Warnung denke ich an die Erfahrungen, die ein Mitforist hier beschrieben hat

Werde ich auf jeden Fall machen!

Es hört sich so an als wären Reisen ab 2017 verkauft worden ohne gültigen Sicherungsschein. Das wäre in der Tat ein Skandal und da würde ich auf jeden Fall den Betrag zurückbuchen lassen.

Das stimmt. Entweder die Reisen hätten nicht verkauft werden dürfen, oder Urlaubstours hätte kein Geld einziehen dürfen, denn laut AGBs werden Zahlungen erst nach Zusendung eines gültigen Sicherungsscheins fällig.

Ein WIderruf meinerseits bei einem ganz anderen Fall (Stromversorger in Konkurs gegangen in der Anfangszeit der Marktliberalisierung ca. 2002; es ging um eine Abschlagszahlung) innerhalb der gesetzlichen Frist (damals noch mit 6 Wochen kürzer als heute) wurde mir weder von meiner Bank noch Dritten jemals Gebühren-mäßig in Rechnung gestellt. Die Verbraucherzentrale riet damals sogar übers Internet zu einem Widerruf

Ich denke auch, dass ein Widerspruch unproblematisch wird. Ich frage mich, ob der Lastschriftempfänger das Geld dann erst 8 Wochen zeitverzögert ausgezahlt bekommt bzw. erst nach 8 Wochen über das vorläufig angezeigte Geld verfügen kann. Denn wenn nicht, und die Konten schon leergeräumt sind (was der Fall zu sein scheint, siehe geplatzter Scheck), könnte es bei einem Widerspruch zum Problem kommen. Glaube aber wie gesagt (und hoffe :D), dass das Geld erst nach 8 Wochen für den Empfänger verfügbar wird. Die Rückzahlungsfrist für Unister läuft am 24.8. ab, werde berichten.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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1.259
... Denn wenn nicht, und die Konten schon leergeräumt sind (was der Fall zu sein scheint, siehe geplatzter Scheck), könnte es bei einem Widerspruch zum Problem kommen. Glaube aber wie gesagt (und hoffe :D), dass das Geld erst nach 8 Wochen für den Empfänger verfügbar wird. Die Rückzahlungsfrist für Unister läuft am 24.8. ab, werde berichten.

bist Du da sicher, wenn der Lieferant 8 Wochen auf sein Geld warten muss, nimmt doch keiner Bankeinzug?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.942
bist Du da sicher, wenn der Lieferant 8 Wochen auf sein Geld warten muss, nimmt doch keiner Bankeinzug?

Für die Teilnahme am SEPA Lastschrift-Verfahren brauchst Du eine genehmigte Kreditlinie. Insofern wird die Bank entweder das Risiko einkalkuliert haben oder Sicherheiten haben. Oder halt die Verfügung erst nach Ablauf der Frist erlauben.
 
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gobelge

Reguläres Mitglied
21.07.2016
44
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Jetzt wirds langsam aber wirklich heftig:

Bisher bin ich von "normaler" Kriminalität bei Unister ausgegangen, nun knüpfen erste Medien Verbindungen zu rechtsextremen Szene:
Bericht: Unister stand unter Einfluss von rechtsextremen Kreisen - FOCUS Online

bezugnehmend auf die Berichte der Sächsischen Zeitung:
SZ-Online: Berater mit rechtsradikaler Vergangenheit beeinflusste Unister-Führung

und der Zeit:
Reiseportale: Rechtsextreme bestimmen bei Unister mit |*ZEIT ONLINE

Jetzt ist noch ein ausführlicher Hintergrundartikel auf Zeit Online erschienen:
Unister: Aktionär aus der Wehrsportgruppe | ZEIT ONLINE

Ich hoffe, der Staatsanwaltschaft gelingt eine Aufklärung der komplizierten Verstrickungen.
 

gobelge

Reguläres Mitglied
21.07.2016
44
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Mal noch was anderes, habe noch ein paar Buchungen von fluege.de vor und nach der Insolvenz offen, bei denen noch eine Rückerstattung der Zahlungsgebühr aussteht. Dass die Zahlungsgebühren bei Buchungen vor Insolvenzeröffnung aktuell pausiert sind, macht ja noch irgendwie Sinn (die wurden ja vorher schon monatelang nicht ausgezahlt), aber auch für einen Anfang August gebuchten Flug, für den ich die Zahlungsgebühr zurückgefordert habe, schrieb mir fluege.de:

"Betreff: Allgemeine Auskunft zu Rückzahlungen

Bedauerlicherweise musste gegen die UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH am 21.07.2016 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Aus diesem Grund können wir Ihnen aktuell keine Auskunft zu Ihrem Zahlungsstatus geben. Wir möchten Sie bitten, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit uns in Verbindung zu setzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Linienflugteam

UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH"

Das ist insofern verwunderlich, als dass der Insolvenzverwalter "maximale Buchungssicherheit" für alle Buchungen seit dem 20. Juli 2016 verspricht und für diese auch eine fristgerechte Auszahlung von Reisegutscheinen "45 Tage nach Reiseantritt" zusichert (Unister.de | FAQ für Kundenbuchungen).
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.625
1.259
...
Das ist insofern verwunderlich, als dass der Insolvenzverwalter "maximale Buchungssicherheit" für alle Buchungen seit dem 20. Juli 2016 verspricht und für diese auch eine fristgerechte Auszahlung von Reisegutscheinen "45 Tage nach Reiseantritt" zusichert (Unister.de | FAQ für Kundenbuchungen).

das ist doch Geschwafel
Wir bemühen uns um eine vorrangige Auszahlung Ihres Anspruchs.

Wie soll sowas passieren? Stimmen bestimmt alle anderen Gläubiger wie Finanzbehörden, Sozialversicherungen oder Lieferanten zu.
Danach folgt die schwammige Hoffnung auf einen Investor. Damit geht die Verarschung doch weiter ...
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.812
8.065
LEJ
das ist doch Geschwafel

Wie soll sowas passieren? Stimmen bestimmt alle anderen Gläubiger wie Finanzbehörden, Sozialversicherungen oder Lieferanten zu.
Danach folgt die schwammige Hoffnung auf einen Investor. Damit geht die Verarschung doch weiter ...
Es wird richtig sein, dass Buchungen durchlaufen, also funktionieren.
Der Pleitegeier-Verwalter hat nie gesagt, dass eingehende Rückzahlungen bei Unister zurückgegeben werden. Dort eingehende Zahlungen -hier die Erstattungen der Fluggesellschaft- gehören zunächst zur Insolvenzmasse und der Gläubiger/Kunde hat das nachsehen. Mit Sicherheit hat die Fluggesellschaft an die insolvente Unister-Betriebsgesellschaft überwiesen und nicht an die Tochter flueche.de

Das Problem bei solchen Aussagen wie "ihre Buchung ist sicher" ist, dass die Leute alles in solche Sätze hinein interpretieren. Also besser Finger weg von Buchungen bei fluechede oder aidu-deinochmal.
 
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gobelge

Reguläres Mitglied
21.07.2016
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Jetzt wird's nochmal interessant. Gerade erreicht mich folgende Email von Urlaubstours. Ob vielleicht schon ein Käufer gefunden wurde der die Buchungen ab 1.1.17 übernimmt? Oder der Kauferlös reicht für die offenen Forderungen? Mal sehen, ob dann auch was in den nächsten 14 Tagen kommt.

"Lieber Kunde,

wir möchten uns noch einmal für Ihre getätigte Buchung und das damit verbundene Vertrauen bedanken.

Wir möchten uns bei Ihnen zu aller erst für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen bedanken.

Ihre gebuchte Reise, mit Abreise im Jahr 2017, können wir Ihnen bestätigen.

Sie erhalten in den nächsten 14 Tagen einen gültigen Sicherungsschein für Ihrer Reise.
Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für Ihre Geduld!

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löffler

Ab-in-den-Urlaub.de Spezial by Urlaubstours Team

Urlaubstours GmbH"
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.190
20
Das ist ganz falsch.
Im günstigsten Fall erhält man direkt beim Hotel denselben Preis wie beim Vermittler - das ist aber nach meiner Erfahrung höchstens bei der hälfte der Buchungen der Fall. Dann aber bietet der Vermittler zusätzlich jede zehnte Übernachtung kostenlos plus 10% cashback.
D.h. auch bei gleichem Preis ist der Vermittler immer 20% günstiger.
Gibt beide Fälle. Bei inhabergeführten Hotels gibt es durchaus großen Rabatt. Vergleichen hilft, ein Angebot des Hotels kann nie schaden. Aber Reisebüros sind immer teurer.