Update: Klage gegen die Deutsche Lufthansa - Aenderungen Miles&More

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FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
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Ärgerlich klar. Ist aber ein bisschen wie mit dem Autohaendler. Spart man auf's Auto und dann wird's ploetzlich teurer. That's life.

Ohne dass ich jetzt eine wirklich spezifische Meinung zu dieser Klage habe:

Dein Vergleich hinkt ein wenig.
Für das Auto sparst du idR dein Geld auf deinem privaten Konto, unterm Kissen oder wo auch immer. Zumindest hast du keine Beziehung vor dem Kauf zum Anbietendem.

Im Falle von M&M sparst du dein Geld, deine Meilen im System des Anbietendem und wirst durch seine Publikationen, Optionen und Listen mitunter (nicht alle, nicht zwingend) nicht geringfügig in deinem Handeln, in deiner Entscheidungsfindung für Konsumausgaben beeinflusst, gelenkt. So gesehen besteht hier, im Gegensatz zum Auto, schon vor dem Kauf eine (wirtschaftliche) Beziehung.

Den interessanten Punkt sehe ich in folgendem:
Nach der Änderung gewisser Gesetze/Normen/Verordnungen wird seitens der Justiz häufig ein gewisses Rechtsvertrauen Benachteiligten zugesprochen, sprich, dass Entscheidungen getroffen werden, im Vertrauen auf die Gültigkeit einer Norm, eines Rechtsbescheides oder eines Gesetzes. Weiter oben wurde dieser Aspekt schon angerissen (Stichwort Industriezweige).

Eine Preisänderung seitens M&M ist per se ja kein Thema und auch kein Problem. Im Endeffekt, wenn man alle Änderungen genau betrachtet, handelt es sich ja nicht nur um eine Preiserhöhung für C und A - Awards, sondern zeitgleich auch um eine Preissenkung in anderen Bereichen und eine Umgestaltung des Programms. Wenn überhaupt ist das Problem in der kurzen Frist zwischen Ankündigung und Umsetzung zu sehen.

Hier allerdings könnte der juristische Hase begraben liegen:
Wenn ein Kunde im Vertrauen auf die Regelungen des Programms motiviert wird irgendetwas zu machen, sollte ihm doch eine angemessene Zeit bei Normänderung gegeben werden, hierauf zu reagieren und umzudisponieren.
Dass die Normänderung an anderer Stelle vielleicht Vorteile bringt, hilft in dem konkretem Fall nicht und ist daher auch nicht geeignet als Entschuldigung zu dienen: Es wurde dem Kunden die Wahlfreiheit gegeben, basierend auf Regeln, sich für einen Aspekt zu interessieren und zu entscheiden, und dieser, von ihm gewählte Aspekt ist nun mit zu kurzer Frist neuen Bedingungen unterworfen. Der Kunde hatte vielleicht keine Chance in angemessener Zeit neu zu disponieren.

Der Verweis auf AGBs, wie schon erwähnt, ist nicht zwingend relevant. Nur weil die AGBs bisher nie von der "unabhängigen" Justiz geprüft wurden, heißt das nicht, dass sie rechtens/vor dem Gesetz gültig sind.

Wie geschrieben:
Ich selber habe keine wirklich spezifische Meinung. Interessant und spannend empfinde ich das Vorgehen gegen M&M allerdings schon.
 

flys

Erfahrenes Mitglied
14.12.2009
1.261
1
Wenn ein Kunde im Vertrauen auf die Regelungen des Programms motiviert wird irgendetwas zu machen, sollte ihm doch eine angemessene Zeit bei Normänderung gegeben werden, hierauf zu reagieren und umzudisponieren.

Das gleiche Argument koennte man natuerlich z.B. bei einer YQ-Erhoehung anbringen, das verteuert die Awardtickets schliesslich auch.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Das gleiche Argument koennte man natuerlich z.B. bei einer YQ-Erhoehung anbringen, das verteuert die Awardtickets schliesslich auch.

Und? Soll das nun Pro, ein Con oder einfach nur Kommentar sein?

Wie geschrieben: Ich hänge selber emotional nicht drin. Daher versuche ich das ganze nur mit meinen mickrischen Überresten aus einigen Rechts-Vorlesungen zu betrachten.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Das entspricht ziemlich genau auch meiner Meinung und duerfte das groesste Problem der LH im Prozess sein.

Und IMHO könnte dies tatsächlich ein großes Problem werden.
Vorallem neigen deutsche Gerichte bei derartigen Urteilen ja selten dazu, "Einzelfälle" zu bewerten. Ergo könnte die Klage eines/weniger engagierter M&M-Kunden Auswirkungen für sämtliche Kunden haben.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Und IMHO könnte dies tatsächlich ein großes Problem werden.
Vorallem neigen deutsche Gerichte bei derartigen Urteilen ja selten dazu, "Einzelfälle" zu bewerten. Ergo könnte die Klage eines/weniger engagierter M&M-Kunden Auswirkungen für sämtliche Kunden haben.

Kein Problem. Wenns noch schlechter wird als jetzt, verklagen wir einfach SMK77.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.994
2.374
FRA
Vorallem neigen deutsche Gerichte bei derartigen Urteilen ja selten dazu, "Einzelfälle" zu bewerten. Ergo könnte die Klage eines/weniger engagierter M&M-Kunden Auswirkungen für sämtliche Kunden haben.

Deshalb versucht Lufthansa normalerweise eine Einigung, so dass es nicht zum Urteil kommt. Im Fall von SMK77 wird das natürlich duch einen bitter beleidigten LH-Vorstand verhindert :D
 
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FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Deshalb versucht Lufthansa normalerweise eine Einigung, so dass es nicht zum Urteil kommt. Im Fall von SMK77 wird das natürlich duch einen bitter beleidigten LH-Vorstand verhindert :D

Ich sagte ja schon, dass ich die ganze Sache vor allem als sehr spannend empfinde.


Übrigens:
An dieser Stelle möchte ich einfach mal erwähnen, dass mir unser Rechtssystem sehr viel lieber als das "Case-Law" ist!
 
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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Entsteht hier bei einigen der Eindruck dass der OP mit der Klage etwas 'verdienen' will?

Das persoenliche finanzielle Risiko erscheint mir hier weitaus hoeher wie im Vorfeld einen positiven Ausgang vorherzusagen. Von daher empfinde ich den Charakter der Angelegenheit als durchaus lobenswert. Jeden Tag noergeln, beschweren, poebeln und drohen vermeintliche Vielflieger gegenueber unserioesen Geschaeftspraktiken. Einen Weg in den Gerichtssal haben aber bisher die allerwenigsten hinter sich. Und wenn dann mit der Rechtsschutzversicherung. Der Grossteil laesst sich im Vorfeld mit einem Almosen abspeisen.

Hohe Meilenangebote seitens LH (was man zudem fast als Bestechung auslegen koennte) auszuschlagen und mit eigenem Geld in die Schlacht zu gehen verdient Anerkennung. Und mit reinem Gewissen und sauberem Meilenkonto geht die Aktion noch viel besser von der Hand. :)
 

nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
682
0
FRA
In meinen Bemuehungen um eine individuelle Einigung zum Thema Aenderungen von Miles&More hat sich Thierry Antinori persoenlich eingeschaltet und hat seine verhandlungsbereiten Anwaelte wieder zurueckgepfiffen.

So weit der OP. Liest sich fuer mich so, als ob er bei einem interessanten Angebot durchaus darauf eingegangen waere.

Hohe Meilenangebote seitens LH (was man zudem fast als Bestechung auslegen koennte) auszuschlagen und mit eigenem Geld in die Schlacht zu gehen verdient Anerkennung.

Dem Zweiten Teil dieses Satzes stimme ich allerdings zu.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.971
6.008
Kann man sich dieser Klage anschliessen? Resp könntest du uns die Kontaktdaten von diesem Gutachter, Roland Schmid, mitteilen (evtl. per PM), so dass wir direkt mit ihm Kontakt aufnehmen können? Ich würde da gleich auch den Fall meiner Rechtsschutzversicherung übergeben

So wird das nichts. Der gute Mann heißt Ronald Schmid. Die Kontaktdaten sind auch kein Geheimnis, einfach den Namen bei Google eingeben.

Und IMHO könnte dies tatsächlich ein großes Problem werden. Vorallem neigen deutsche Gerichte bei derartigen Urteilen ja selten dazu, "Einzelfälle" zu bewerten. Ergo könnte die Klage eines/weniger engagierter M&M-Kunden Auswirkungen für sämtliche Kunden haben.

Bei Klagen wegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen liegt es in der Natur der Sache, daß man (bzw. das Gericht) die Dinge auch in genereller Hinsicht betrachten muß. Im vorliegenden Fall wird ein obsiegendes Urteil auf Kundenseite rechtlich nur für die Kläger verbindlich sein, im Gegensatz zu Prozessen von Verbraucherschutzverbänden (vgl. § 11 UKlaG).
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.795
CGN
Bei Klagen wegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen liegt es in der Natur der Sache, daß man (bzw. das Gericht) die Dinge auch in genereller Hinsicht betrachten muß. Im vorliegenden Fall wird ein obsiegendes Urteil auf Kundenseite rechtlich nur für die Kläger verbindlich sein, im Gegensatz zu Prozessen von Verbraucherschutzverbänden (vgl. § 11 UKlaG).

Wichtig wird da auch sein in welcher Instanz das zu Ende geht (wenn es keinen Vergleich gibt). Wenn es am Ende des Tages bei der Entscheidung eines popeligen AG/LG (je nachdem wie der Streitwert denn nun berechnet wird) bleibt, wird es schwer sich als Dritter nun darauf zu berufen. Gibt es eines fernen Tages dann doch mal ne BGH Entscheidung dazu, ist es natürlich schon wesentlich einfacher dazu einen Prozess anzustrengen mit Verweis auf das entsprechende Urteil.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.971
6.008
Der Streitwert spielt für die Frage, welche Instanz die letzte sein kann/wird, an sich keine Rolle, da auch das Landgericht als Berufungsgericht die Revision zulassen kann.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.795
CGN
Der Streitwert spielt für die Frage, welche Instanz die letzte sein kann/wird, an sich keine Rolle, da auch das Landgericht als Berufungsgericht die Revision zulassen kann.

schon klar, der Streitwert bezog sich darauf, ob es nun eher ein popeliges AG oder ein popeliges LG erstinstanzlich sein wird;):D
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
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300x250
So weit der OP. Liest sich fuer mich so, als ob er bei einem interessanten Angebot durchaus darauf eingegangen waere.

Ich muss skywalkerLAX insofern korriegieren, als dass ich kein Meilenangebot ausgeschlagen habe. Vielmehr hat der von cockpitvisit zitierte Vorstand eine Totalblockade verhaengt. Einen Prozess haette ich bei einer guetlichen Einigung nicht angestrengt - das hat insbesondere damit zu tun, dass hier auf VFT kein einheitlicher Stand in der damaligen Diskussion zu erlangen war. Die Reaktionen jetzt sind aber alle durchaus positiv - und noch viel positiver habe ich all die Kontakte empfunden, die mich direkt kontaktiert haben und Hilfestellungen und Anregungen gegeben haben.