Verschärfung Einreise USA - Visa Waiver Programm ESTA Einschränkungen

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rcs

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06.03.2009
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Ich finde es erstaunlich (und natuerlich positiv), dass Du trotzdem reingelassen wurdest. Wenn das der Regelfall sein oder werden sollte, koennte man es ja wirklich darauf ankommen lassen, sich ein erstes Mal erwischen zu lassen.
Das wird nicht gehen, da die ESTA nun definitiv für ungültig erklärt wurde und eine neue ESTA mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden dürfte.

Das finde ich auch das Erstaunliche, soviel Entgegenkommen konnte ich mir bei der US-Einreise bislang nicht vorstellen (und würde auch weiterhin davon ausgehen dass Airliner80 eher sehr sehr großes Glück hatte und dies keinesfalls die Regel sein dürfte).
Wenn ein Non-Immigrant ansonsten für die Einreise in die USA akzeptiert würde und nur der Besuch des Lands auf der Blacklist die Einreise unmöglich machen, dürfen die Beamten bei der Einreise eine einmalige Amnestie für den Verstoß gegen die Einreisebedingungen gewähren (aber sie müssen nicht). In jedem Fall war es das danach für immer mit der visafreien Einreise...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Das wird nicht gehen, da die ESTA nun definitiv für ungültig erklärt wurde und eine neue ESTA mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden dürfte.

Wie meinst Du das? ESTA ist automatisch ungueltig mit der Iranreise, wird aber vom System nicht als ungueltig erkannt, solange die Iranreise nicht bekannt ist. Daher wird man bei dem ersten Versuch (aber natuerlich auch nur so lange) immer bis zum Officer kommen.
 

rcs

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06.03.2009
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Wie meinst Du das? ESTA ist automatisch ungueltig mit der Iranreise, wird aber vom System nicht als ungueltig erkannt, solange die Iranreise nicht bekannt ist. Daher wird man bei dem ersten Versuch (aber natuerlich auch nur so lange) immer bis zum Officer kommen.
Das ist korrekt - ich hatte das so verstanden, dass man es ggf. halt wiederholt probieren würde :eek:
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
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FRA
Wo macht man denn diese Interviews? Direkt in den USA, bei touristischem Aufenthalt oder im U.S Konsulat? :)
Stehe da ein wenig auf der Leitung, wollte ich auch beantragen..

In den USA oder in einigen Außenstellen. Ab und zu waren auch mal Interviews in FRA. Derzeit wohl nicht. Wir waren in Portland, Or.

In London kann man es ebenfalls machen.

Wenn ein Non-Immigrant ansonsten für die Einreise in die USA akzeptiert würde und nur der Besuch des Lands auf der Blacklist die Einreise unmöglich machen, dürfen die Beamten bei der Einreise eine einmalige Amnestie für den Verstoß gegen die Einreisebedingungen gewähren (aber sie müssen nicht).

Gut zu wissen. Aber die Wahrscheinlichkeit an einen Officer zu geraten, der diese Kann-Regelung dann auch umsetzt dürfte sich umgekehrt proportional zur Verweildauer von Herrn Trump im Amt verhalten.
 

flieger11986

Reguläres Mitglied
29.11.2015
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83
Gut zu wissen... :rolleyes:

Ist euch eigentlich seit der Trump Administration etwas bei der Einreise aufgefallen? Sind die strenger (mehr Fragen, mehr Secondaries) oder gleich wie vorher?

Werde bald zum ersten Mal seit Trump in die USA..

Trotz arabischen Namens hatte ich weder unter Bush / Obama / Trump irgendwelche Probleme bei der Einreise. Das ist in Israel - trotz familiärer Verwurzelung - etwas ganz anderes. Bei meiner letzten Einreise im April in PHL hat es gefühlte 30 sek. Gedauert...
 

Younes

Neues Mitglied
27.03.2014
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Hi, ich fliege bald von Deutschland aus nach Mexiko über die USA... und hab natürlich gebucht bevor ich daran dachte, dass der Transit in den USA problematisch sein könnte. Ich war nach 2011 als Touri im Iran, heißt das jetzt dass ich ESTA knicken kann obwohl ich ja nur Transit in diesem Schurkenstaat USA habe?
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.036
2.108
So ist es.

Warst du nach dem 01.03.2011 im Iran => B1/B2-Visum notwendig (auch beim Umstieg zwischen 2 internationalen Flügen)
 

nubbeldupp

Erfahrenes Mitglied
Kurze Frage zum Antrag...

Ich habe vor kurzem ESTA für meine Mutter und Schwester beantragt, da ich diese im Oktober in die USA eingeladen habe.
Meine Mutter hatte mich darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Antrag meiner Schwester nur der Rufname steht und nicht der zweite Vorname.

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich bei Antragstellung extra in die Infobox geschaut habe und dort stand, dass man NUR den ersten Vornamen angeben soll.
Jetzt habe ich gestern noch mal nachgeschaut und jetzt steht dort, dass der Name so angegeben werden muss, wie er im maschinenlesbaren Teil steht. (Das wäre dann erster und zweiter Vorname)

Im WWW habe ich immer wieder gelesen, dass nur der erste Vorname nötig wäre, die Beiträge sind allerdings aus April/Mai 2018 gewesen. Hat da jemand etwas mit bekommen von einer Änderung und was soll ich jetzt machen? Neu beantragen und die 14$ zahlen um sicher zu gehen?
Bzw. gibt es eine Tel.-Nummer bei der Botschaft, wo man solche Infos erhält oder kann man dort vorbei gehen? (Bin kommende Woche ein paar Tage in Berlin)

Danke vorab für hilfreiche Antworten! :)
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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549
Ich habe vor kurzem ESTA für meine Mutter und Schwester beantragt, da ich diese im Oktober in die USA eingeladen habe.
Meine Mutter hatte mich darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Antrag meiner Schwester nur der Rufname steht und nicht der zweite Vorname.
Was soll ich jetzt machen?
Nix. Mache Dir keinen Stress. Das passt so. Doch, wirklich. Ich trage auch meine beiden weiteren Vornahmen nicht ein, das hat noch nie jemand bemängelt.
 

flying_mom

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03.11.2014
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Wenn der Rufname auch der erste Vorname ist, passt das so. Ich habe mal unsere aktuellen ESTAs durchgeschaut, die noch bis April 2019 gültig sind. Da steht jeweils nur der erste Vorname drauf und wir hatten mehrfache erfolgreiche Einreisen.
Ich glaube, bei den APIS Daten vor dem Flug müssen alle Namen draufstehen, bin mir aber da gerade nicht ganz sicher.
 
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rower2000

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Die ESTA-Fritzen haben vor ca. drei Wochen den Text im Info-Feld von "nur den ersten Vornamen angeben" auf "alle Vornamen im maschinenlesbaren Bereich angeben" geändert. Ob sich da jetzt was ändert weiß wohl noch keiner, ich würde raten dass du OK bist mit dem ersten Vornamen aber Gewähr kann ich keine geben :).
 
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suraso

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05.01.2016
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369
Für meine +1 stehen im Reisepass zwei Vornamen und im ESTA-Antrag (aus 02/18) nur einer (habe das genauso “genau“ gelesen...). Sie ist zuletzt am 21.9. und 27.9. eingereist. Keine zusätzlichen Fragen oder extra Bearbeitung ihrer Daten durch den Beamten, alles gut!

Edit: Bei Flügen tragen wir bei ihr in das Feld Vorname nur den ersten ein; den zweiten nur dann, wenn die Airline ein extra Feld dafür anbietet. Aber vielleicht werden wir genau das bei Flügen in die USA demnächst anders machen.
 
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David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
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Kann man für ein B2 Visum eigentlich auch in Hamburg vorstellig werden?


Ah ok, Hamburg nicht mehr. Danke für die Hilfe!
:D
 
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AF14

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04.06.2016
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Hat jemand Erfahrungen mit sehr kurzen Aufenthalten mit dem ESTA? Konkret 24h und weniger bis zum Weiter-/Rückflug.
 

AF14

Erfahrenes Mitglied
04.06.2016
464
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CDG
Ja. Ist nicht anders als bei längeren Aufenthalten. Das ESTA muss man trotzdem haben, auch für reine Transfers.

Das ist mir klar, ESTA habe ich auch. Die Frage bezieht sich beispielsweise auf einen Daytrip YYZ-LGA-YYZ - ist man da bereits als verdächtig eingestuft?
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
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+1 oder ich hatten schon einige 1 Tages-Termine in USA. SSSS gab es nicht häufiger als sonst auch. Ich sehe da kein Problem. Selbst SSSS ist ja nicht schlimm.