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Volksbanken / Raiffeisenbanken mit kostenlosen Girokonten

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avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
380
388
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Heute waren neue Karten für unser Gemeinschaftskonto bei der PSD Karlsruhe-Neustadt im Briefkasten.
Beim Ertasten des Umschlags dacht ich schon "Oh, Kartenumstellung".

Aufgemacht - V Pay, gültig bis 2028! :cautious:
Ist glaub das erste mal, dass ich enttäuscht eine neue Karte aus dem Briefumschlag genommen hab.

Da meine Frau und ich der Preiserhöhung auf 4,90 EUR bislang nicht zugestimmt haben, ist es jetzt wahrscheinlicher, dass die neuen V Pay-Karten ungenutzt bleiben.

Was ist der Grund, wieso du jetzt so enttäuscht bist?
Was hättest du lieber bekommen?
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.037
1.509
Ich poste das Thema mal kurz hier, weil es am Besten in diesen Thread passt.

Nachdem ich ja aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrungen beim Nutzen der
Openbank R42 Debit und der DKB Visa Debit die Funktion "Card Control" im
Onlinebanking (also auch ohne App) durchaus wirklich schätzen gelernt habe,
würde ich Sie natürlich auch gerne im Genosektor bei den Karten haben wollen.
Deshalb habe ich verschiedene Banken des VR Sektors (und zwar sowohl solche,
bei denen ich noch Kunde bin aber auch Banken, die ich mir als "Neukunde"
zukünftig durchaus als Partner vorstellen kann, zu dem Thema kontaktiert.

Die Antwort war, dass den Banken keinerlei Überlegungen zur "Implementierung
der Funktion" bekannt sind. Allerdings will sich z.B. die PSD Nürnberg wirklich
zeitnah bemühen, dass die Funktion "auf die Tagesordnung kommt." Denn durch
etliche Kunden gäbe es entsprechende Nachfragen bzw. das entsprechende Feedback.

Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass die Funktion im Genosektor besonders bald
"auftauchen" wird. Die Atruvia wird in dern nächsten Jahren mit dem IT Wechsel der
Sparda Banken und den Bemühungen, zukünftig ja wieder bei allen Banken des Geno-
sektors "den Laden am Laufen zu halten" (also jetzt eigentlich allein rein von der IT)
völlig ausgelastet sein!

Also bleiben nur Openbank und DKB mit allen damit verbundenen Nachteilen und
Unzulänglichkeiten":idea:
 
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aadw

Erfahrenes Mitglied
03.11.2023
510
292
Ich poste das Thema mal kurz hier, weil es am Besten in diesen Thread passt.

Nachdem ich ja aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrungen beim Nutzen der
Openbank R42 Debit und der DKB Visa Debit die Funktion "Card Control" im
Onlinebanking (also auch ohne App) durchaus wirklich schätzen gelernt habe,
würde ich Sie natürlich auch gerne im Genosektor bei den Karten haben wollen.
Deshalb habe ich verschiedene Banken des VR Sektors (und zwar sowohl solche,
bei denen ich noch Kunde bin aber auch Banken, die ich mir als "Neukunde"
zukünftig durchaus als Partner vorstellen kann, zu dem Thema kontaktiert.

Die Antwort war, dass den Banken keinerlei Überlegungen zur "Implementierung
der Funktion" bekannt sind. Allerdings will sich z.B. die PSD Nürnberg wirklich
zeitnah bemühen, dass die Funktion "auf die Tagesordnung kommt." Denn durch
etliche Kunden gäbe es entsprechende Nachfragen bzw. das entsprechende Feedback.

Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass die Funktion im Genosektor besonders bald
"auftauchen" wird. Die Atruvia wird in dern nächsten Jahren mit dem IT Wechsel der
Sparda Banken und den Bemühungen, zukünftig ja wieder bei allen Banken des Geno-
sektors "den Laden am Laufen zu halten" (also jetzt eigentlich allein rein von der IT)
völlig ausgelastet sein!

Also bleiben nur Openbank und DKB mit allen damit verbundenen Nachteilen und
Unzulänglichkeiten":idea:
Card Control gibt es auch bei der Amazon Visa (openbank), c24 und Hanseatic.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
712
1.261
Ich habe mir ein Konto bei der VR Bank Dreieich eröffnet und bin sogar Genosse geworden, die Dividende der letzten Jahre war nämlich wirklich nice, das schafft kein Tagesgeld.
Die Erwägung ist vielleicht auch für manchen interessant.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
712
1.261

Gibt's keine pauschale Aussage.

Ich nutze das Girokonto als Nebenkonto und habe soviel in Anteile angelegt, dass es sich besser verzinst als Tagesgeld, habe mich dazu tatsächlich beraten lassen.
Das Konto ist gratis und die Anteile sind zum Ende des Geschäftsjahres kündbar, umgekehrt ist das Konto für die Bank fast unkündbar, sobald man Genosse ist.

Angesichts der Zinswende wird Geldanlage mit Gewinnbeteiligung ja wieder zunehmend attraktiver als Tagesgeld. Würde mich nicht wundern, wenn die Ordoliberalen uns durch ihre restriktive Fiskalpolitik weiter in der Rezession halten und die Teuerung wieder deutlich und hartnäckig unter 2% fällt und der Nullzins mittelfristig zurück kehrt. Daher suche ich vermehrt hier und da nach risikoarmen Alternativen. Kein Mensch kann ernsthaft erwarten, dass die Zinsen so bleiben wie jetzt oder sogar wieder steigen (außer den YouTube Heinis die ja schon seit 20 Jahren die Hyperinflation und den Crash vorhersagen..).
 
Zuletzt bearbeitet:

ToVo

Erfahrenes Mitglied
30.01.2018
285
173
Ich nutze das Girokonto als Nebenkonto und habe soviel in Anteile angelegt, dass es sich besser verzinst als Tagesgeld,habe mich dazu tatsächlich beraten lassen.
Das Konto ist gratis und die Anteile sind zum Ende des Geschäftsjahres kündbar, umgekehrt ist das Konto für die Bank fast unkündbar, sobald man Genosse ist.
Ein Genossenschaftsanteil ist kein Tagesgeld. Wie du selbst sagst sind die nur zum Ende eines Geschäftsjahres kündbar. Über Einlagen auf einem Tagesgeld kannst du jederzeit verfügen.

Zudem ist im Falle einer, wenn auch sehr unwahrscheinlichen Pleite das Geld weg.

Du warst zur Beratung bei einem Honorarberater oder beim Verkäufer deiner Bank?
 
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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
712
1.261
Oh wow. Wir sind hier doch unter Erwachsenen. Bitte keine Lehrstunde über Basics auf Volksschulniveau. Mit Beratung meinte ich wieviele Anteile ich kaufen sollte um mit dem Punktesystem und meiner beabsichtigten Nutzung basierend auf dem Vorjahr in Richtung meiner Wunschrendite zu kommen. Ich brauche keine Finanzberatung.

Ich bin nicht Onkel Rudi der ein Beratungsprotokoll bekommen hat und bei Totalverlust an die Medien und Verbraucherzentrale geht und Abzocke und Skandal schreit und mit Gleitsichtbrille für einen Fernsehbericht von ARD Plusminus zur Verfügung steht. Ich weiss was ich tue, thanks. Ich dachte, es könnte manche im Kontext dieses threads interessieren, dass es hier ein kostenfreies Onlinekonto gibt bei dem man auch eine nette Rendite als Genosse bekommen kann.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.848
6.080
Dieses Punktesystem erscheint mir auf den ersten Blick etwas schräg. Bekommt man pro Punkt einen Euro extra an Dividende? Dann ist die Rendite doch bloß bei sehr geringen Anlagen traumhaft.

Wie ist diese Bank ansonsten für Kunden, die nicht in der Region wohnen und ein reines Onlinekonto möchten?
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
712
1.261
Es geht nicht um traumhaft sondern ausreichend.
Je mehr man anlegt desto geringer die Rendite, soll wohl die Kleinsparer unter den Genossen fördern. Ich spare im Jahr ungefähr 12k Bargeld weg, da gibt's halt nicht die eine Geldanlage, sondern einen bunten Strauß und ich bin immer auf der Suche nach einer Gelegenheit.
Das ist jetzt auch keine große Entscheidung gewesen die ich hier jetzt breit treten wollte, noch sind die paar tausend Euro meine Altersvorsorge...und ich glaube angesichts der ganzen Cryptobros kann ich glaube ich mit dem Verlustrisiko bei einer westdeutschen VR Bank gut leben.
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.356
939


Das Konto ist gratis und die Anteile sind zum Ende des Geschäftsjahres kündbar, umgekehrt ist das Konto für die Bank fast unkündbar, sobald man Genosse ist.

Ein weit verbreiteter Irrglaube… die Bank wird das Girokonto unabhängig davon kündigen, wenn sie will. Siehe AGB § 19 Abs. 1.

Nur die Genossenschaftsanteile gibt es dann natürlich nicht so schnell, wie die Kündigung fürs Konto.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
712
1.261
Da freut er sich. Sowas triggert mich halt hart.

Aus oben verlinkter Entscheidung (Auszug):

"bb) Die Rechte aus der ordentlichen Kündigung gemäß § 19 Abs. 1 der AGB in Verbindung mit § 675h Abs. 2 BGB standen der Verfügungsbeklagten nicht zu. Auf das Kündigungsrecht konnte sich die Verfügungsbeklagte gegenüber dem Verfügungskläger als Genossenschaftsmitglied im vorliegenden Fall nicht berufen.

Aus dem das Genossenschaftsrecht prägenden Gleichbehandlungsgebot, das in § 11 Satz 1 der Satzung der Verfügungsbeklagten seinen Niederschlag gefunden hat, folgt, dass die Verfügungsbeklagte als eingetragene Genossenschaft allen Mitgliedern die gleichen Rechte zu gewähren hat. Dies gilt sowohl bezogen auf das mitgliedschaftliche Verhältnis als auch hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zwischen der eingetragenen Genossenschaft und ihren Mitgliedern - unabhängig, ob diese auf mitgliedschaftlicher oder schuldrechtlicher Grundlage beruhen (Senat, Beschluss vom 28. August 2018 - 20 U 5/18, Seite 11; ausführlich hierzu Pöhlmann in: Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, Genossenschaftsgesetz, 4. Aufl. 2012, § 18 Rn. 18 m.w.N.).

Daraus folgt aber, dass auch der Verfügungskläger für die Dauer seiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft einen Anspruch auf Einrichtung eines Kontos hat. Gemessen am Gleichbehandlungsgebot und § 11 Satz 1 der Satzung ist die ordentliche Kündigung (§ 19 Abs. 1 der AGB) nämlich widersprüchlich und verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB). Unmittelbar im Anschluss an die Kündigung wäre die Verfügungsbeklagte über § 11 der Satzung in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot nämlich wieder verpflichtet, dem Verfügungskläger ein neues Konto einzurichten oder die Kündigung rückgängig zu machen. Für ein solches Verhalten der Verfügungsbeklagten besteht kein schutzwürdiges Interesse.

Zu Recht weist der Verfügungskläger in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verfügungsbeklagte nicht durch nachträgliche AGB-Regelungen höherrangiges Satzungsrecht aushebeln kann. Zum Wesen der Genossenschaft und zum Kernbestand des Genossenschaftsrechts gehört es, dass die Genossenschaft den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder fördert (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GenG)."

pls22 weiss es natürlich besser als ein OLG, "🤣"
 
10.02.2012
4.291
2.197
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zumal zu der nur jaehrlichen Kuendigungsmoeglichkeit (ja, durch den Kunden ;)) dann auch noch die 'Leerlaufzeit' bis zur Auszahlung kommt - also quasi 'Festgeld+', dauert halt länger... Auch das drückt den Effektivzins wieder, und da netto mehr als 3,8/3,75% pa rauszukriegen, halt ich immer noch fuer unwahrscheinlich.