[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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johnny_who

Erfahrenes Mitglied
27.09.2014
2.608
0
MUC
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Wer den Hustinettenbär ernst nimmt dem kann man nicht helfen *hust*. :rolleyes:



Da hast du Recht, ich glaube für 75% ist das ein Once in Life Deal. Die wenigsten würden normale C oder F Tickets kaufen. 25% sind wirkliche Vielflieger die eben mal hier einen MR oder Just for fun Trip machen.
Auf der anderen Seite ist es natürlich imenses Marketing, für BA , wenn diese alle Ihrem ganzen Freundeskreis über dieses tolle Erlebnis mit BA erzählen.

Aber ich bleibe dabei, ich glaube nicht das die BA "Urlaubspiraten" in Ihrer F haben möchte... Und das wird der Entscheidende für ein Storno oder "Flieg C oder wir stornieren".

Was die "Urlaubspiraten" angeht, da gebe ich dir teilweise Recht, denn bei den Fragen, die dort immer wieder gestellt werden frage ich mich oft wie die Leute überhaupt den Weg alleine zum Flughafen finden.
Immer wieder auch gerne mit den Klassikern bei OJs oder DOJs "kann ich dann nicht einfach in FRA zusteigen und den ersten Flug verfallen lassen" oder "dann habe ich da gleich mal bei der Airline angerufen, weil...."
 
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FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
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171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Jetzt mal ein wenig juristisch...

Auf welcher Rechtsgrundlage kann BA das Ticket nachträglich stornieren, wenn sie einen Buchungsbestätigung mit allen Flügen auflistet, die Confirmed sind. Schließlich müsste ich als Kunde, der ein Fehler bei einer Buchung macht, auch das Ticket bezahlen.
Wenn man die Analogie zu einem falsch eingestellten Preis in einen Onlineshop vergleicht, ist hier die Bestellbestätigung nur die Bestätigung der Kaufanfrage durch den Kunden, die durch die Auslieferung der Ware seitens des Verkäufers angenommen wird. Wenn also BA doch ein vollwertiges Ticket mit der Buchung ausstellt, haben die doch das Angebot seitens der Käufer angenommen und bestätigt. Wenn bleibt denen dann doch nur Anfechtung wegen Irrtum - richtig? Da sind dann aber die Hürden deutlich höher.

Das ist relativ einfach und auch schon mehrfach so praktiziert worden.
Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über den Inhalt im Irrtum war, darf sein entsprechende Erklärung gem. § 119 Abs 1 BGB anfechten. Die Anfechtung muß unverzüglich erfolgen, nachdem der Irrtum entdeckt worden ist, § 121 Abs. 1 BGB. Derjenige der die Anfechtung erklärt muß einen möglichen Schaden desjenigen, dem gegenüber die Anfechtung erklärt wird, ersetzen (§122 BGB). Die Frage der Unverzüglich

Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist leider in Deutschland mittlerweile recht einheitlich und spricht bei falschen Preisauszeichnungen dem Verkäufer ein Recht zur Anfrechtung zu. Demnach ist bei jeder Error Fare eine Anfechtung juristisch möglich.

Die Airline erklärt die Anfechtung und zunächst war es dann. Eine evtl. Schaden mußt Du der Airline mitteilen, dieser muß aber kausal durch die Buchung entstanden sein. Es besteht hier auch eine Verpflichtung Deinerseits, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Falls Du dieser Auffassung widersprechen solltest und der Airline eine Anfrechtungsrecht nicht zugestehst oder z.B. die Unverzüglichkeit nicht gewahrt siehst, darst Du die Gerichte bemühen. Und Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, mit anderen Worten, dass heißt nicht zwingend "sofort". Dem Verkäufer (hier Airline) wird zugestanden, entsprechende Ermittlungen durchzuführen, ehe er die Anfechtung erklärst.

Ich wünsche jedem, dass er die Fare fliegen kann und gönnen Sie jedem auch von Herzen. Aber rein rechtlich gesehen, sieht das leider nicht ganz so rosig ist (sagt jemand, der aus Erfahrung spricht ;-) )
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
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MUC / FKB
Das ist relativ einfach und auch schon mehrfach so praktiziert worden.
Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über den Inhalt im Irrtum war, darf sein entsprechende Erklärung gem. § 119 Abs 1 BGB anfechten. Die Anfechtung muß unverzüglich erfolgen, nachdem der Irrtum entdeckt worden ist, § 121 Abs. 1 BGB. Derjenige der die Anfechtung erklärt muß einen möglichen Schaden desjenigen, dem gegenüber die Anfechtung erklärt wird, ersetzen (§122 BGB). Die Frage der Unverzüglich

Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist leider in Deutschland mittlerweile recht einheitlich und spricht bei falschen Preisauszeichnungen dem Verkäufer ein Recht zur Anfrechtung zu. Demnach ist bei jeder Error Fare eine Anfechtung juristisch möglich.

Die Airline erklärt die Anfechtung und zunächst war es dann. Eine evtl. Schaden mußt Du der Airline mitteilen, dieser muß aber kausal durch die Buchung entstanden sein. Es besteht hier auch eine Verpflichtung Deinerseits, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Falls Du dieser Auffassung widersprechen solltest und der Airline eine Anfrechtungsrecht nicht zugestehst oder z.B. die Unverzüglichkeit nicht gewahrt siehst, darst Du die Gerichte bemühen. Und Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, mit anderen Worten, dass heißt nicht zwingend "sofort". Dem Verkäufer (hier Airline) wird zugestanden, entsprechende Ermittlungen durchzuführen, ehe er die Anfechtung erklärst.

Ich wünsche jedem, dass er die Fare fliegen kann und gönnen Sie jedem auch von Herzen. Aber rein rechtlich gesehen, sieht das leider nicht ganz so rosig ist (sagt jemand, der aus Erfahrung spricht ;-) )

Der Irrtum wurde ja gestern Vormittag entdeckt. Unverzüglich wäre ja gestern oder heute.
Sehe ich das richtig ?
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
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FRA
Der Irrtum wurde ja gestern Vormittag entdeckt. Unverzüglich wäre ja gestern oder heute.
Sehe ich das richtig ?
Da der andere BA Errorfare ja änlich lange lief und BA nach relativ kurzer Zeit per Email reagierte, könnte ich mir vorstellen, dass ein Gericht BA nicht viel länger Zeit geben würde sich hinsichtlich dieses Errorfares zu positionieren (also entweder stillschweigend akzeptieren oder aber die Anfechtung erklären).
Es ist ja alles wieder gleichermassen abgelaufen, nur die Schadenshöhe könnte anders sein - da wird BA sicherlich ein wenig Bedenkzeit eingeräumt, lange dürfte das aber nicht sein.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
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Der Irrtum wurde ja gestern Vormittag entdeckt. Unverzüglich wäre ja gestern oder heute.
Sehe ich das richtig ?

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, was nicht gleichbedeutend mit "sofort" ist. Die Rechtsprechung (vgl. z.B. die Kommentierung zu § 121 BGB bei Palandt) gesteht dem Anfechtenden z.B. das Recht zu, rechtlichen Rat einzuholen sowie ein angemessene Überlegungsfirst. Hierbei sind auch die Interessen des Gegners zu berücksichtigen. Das OLG Hamm (NJW-RR 1990, 523) hat mal eine Frist von zwei WOchen als maximale Grenze angesehen.

Demnach darf BA noch etwas warten und das Absenden der Erklärung innerhalb der Frist genügt um die Frist einzuhalten (was nicht unumstritten ist).
 
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Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
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Österreich
Jeder hier kannte im vorhinein das Risiko, dass die EF-Buchung möglicherweise von der Fluglinie wieder storniert wird. Also entweder kann man damit Leben, bucht und übt sich in Geduld oder man lässt es gleich bleiben und bucht nicht!

Aber hier jetzt alle paar Minute zu fragen, wann der Flug fix ist oder wie man juristisch gegen eine mögliche Stornierung vorgehen kann, das ist Dummheit und nervt.
 

kingjoe

Aktives Mitglied
10.02.2013
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7
jedenfalls bekommen wir hier jetzt mal eine qualitativ bessere Diskussion [emoji6]
Aber selbst wenn sie die Anfechtung aussprechen, können sie doch nicht einfach so ohne Kompensationen damit durchkommen - oder doch. Schließlich haben sie aktiv die Annahme erklärt und sogar sozusagen doch die Ware geliefert (das Ticket). Wenn man jetzt die Analogie zu eBay (mir gefällt einfach den Preis des höchst Bietenden nicht und ich beende daher die Auktion) wählt, dann muss ich entweder weiterhin liefern oder aber die Differenz zu der Ersatzbeschaffung bezahlen. Weiter habe ich doch als Kunde, der einen falschen Kauf eines Flugtickets durchführt doch auch keine Möglichkeit das kostenlos rückgängig zu machen. BA bietet dies lt. deren Bedingungen aber eine Möglichkeit von 24 Stunden an. Demnach hätten die also doch auch nur 24 Stunden nach entdecken des Fehlers die Möglichkeit hier eine proforma Aussage zu treffen. Ob sie das dann wirklich durchführen, steht auf einem anderen Stern. Das würde ich dann ohne schuldhaftes Zögern verstehen.
 

the_dream

Reguläres Mitglied
31.03.2012
65
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Zur Abwechslung mal etwas zu lachen [emoji23] ! Eine kleine Fragerunde an alle [emoji16]
Eine wirklich gestellte Frage in einem sehr bekannten Blog !

Was ist eigentlich Copenhagen T2? Ist es der Flughafen mit dem IATA Code CPH oder ein kleinerer der weiter draußen ist?
Oh man wie ... muss man sein [emoji35]
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
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FRA
jedenfalls bekommen wir hier jetzt mal eine qualitativ bessere Diskussion [emoji6]
Aber selbst wenn sie die Anfechtung aussprechen, können sie doch nicht einfach so ohne Kompensationen damit durchkommen - oder doch. Schließlich haben sie aktiv die Annahme erklärt und sogar sozusagen doch die Ware geliefert (das Ticket). Wenn man jetzt die Analogie zu eBay (mir gefällt einfach den Preis des höchst Bietenden nicht und ich beende daher die Auktion) wählt, dann muss ich entweder weiterhin liefern oder aber die Differenz zu der Ersatzbeschaffung bezahlen. Weiter habe ich doch als Kunde, der einen falschen Kauf eines Flugtickets durchführt doch auch keine Möglichkeit das kostenlos rückgängig zu machen. BA bietet dies lt. deren Bedingungen aber eine Möglichkeit von 24 Stunden an. Demnach hätten die also doch auch nur 24 Stunden nach entdecken des Fehlers die Möglichkeit hier eine proforma Aussage zu treffen. Ob sie das dann wirklich durchführen, steht auf einem anderen Stern. Das würde ich dann ohne schuldhaftes Zögern verstehen.

Du vermischt hier zwei Dinge - wenn du bei eBay eine Auktion abbrichst, weil dir das (wahrscheinlich finale) Höchstgebot nicht gefällt, ist das kein Irrtum deinerseits und du musst dafür einstehen.
Wenn BA einen Irrtum erklärt ist das anders gelagert. Allerdings denke ich auch, dass die (automatische) Bestätigung und das nachfolgende Ausstellen der Tickets die rechtliche Situation für BA verschärfen könnte - da findet sich aber sicherlich eine den Richter überzeugende Erklärung "das geschieht alles automatisch, wir prüfen das nicht", die leider nicht passend hinterfragt wird (warum wird da nicht geprüft, warum gibt es keine Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. "wenn Ticket in First Class, dann minimum x tausend EUR, sonst nicht automatisch ausstellen").
 
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kingjoe

Aktives Mitglied
10.02.2013
166
7
Gefühlt würde ich auch sagen, dass sie, wenn sie ihren Kunden ein Widerrufsrecht wegen Irrtum von 24 Stunden haben, auch 24 Stunden nach entdecken des Fehlers haben, um zumindest proforma diesen Irrtum zu erklären. Alles danach wäre ja eine einseitige Schlechterstellung der Kunden. Schließlich hätte ich nach 24 Stunden dann auch nur noch die Möglichkeit nach den Tarifbestimmungen zu stornieren und müsste dann die entsprechenden Pönalien bezahlen. Aber ich bin kein Jurist.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
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ZRH
jedenfalls bekommen wir hier jetzt mal eine qualitativ bessere Diskussion [emoji6]
Aber selbst wenn sie die Anfechtung aussprechen, können sie doch nicht einfach so ohne Kompensationen damit durchkommen - oder doch. Schließlich haben sie aktiv die Annahme erklärt und sogar sozusagen doch die Ware geliefert (das Ticket). Wenn man jetzt die Analogie zu eBay (mir gefällt einfach den Preis des höchst Bietenden nicht und ich beende daher die Auktion) wählt, dann muss ich entweder weiterhin liefern oder aber die Differenz zu der Ersatzbeschaffung bezahlen. Weiter habe ich doch als Kunde, der einen falschen Kauf eines Flugtickets durchführt doch auch keine Möglichkeit das kostenlos rückgängig zu machen. BA bietet dies lt. deren Bedingungen aber eine Möglichkeit von 24 Stunden an. Demnach hätten die also doch auch nur 24 Stunden nach entdecken des Fehlers die Möglichkeit hier eine proforma Aussage zu treffen. Ob sie das dann wirklich durchführen, steht auf einem anderen Stern. Das würde ich dann ohne schuldhaftes Zögern verstehen.

Nein, das ist keine qualitativ bessere Diskussion. Ist ist die gleiche sinnlose Debatte wie nach jeder EF.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
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jedenfalls bekommen wir hier jetzt mal eine qualitativ bessere Diskussion [emoji6]
Aber selbst wenn sie die Anfechtung aussprechen, können sie doch nicht einfach so ohne Kompensationen damit durchkommen - oder doch. Schließlich haben sie aktiv die Annahme erklärt und sogar sozusagen doch die Ware geliefert (das Ticket). Wenn man jetzt die Analogie zu eBay (mir gefällt einfach den Preis des höchst Bietenden nicht und ich beende daher die Auktion) wählt, dann muss ich entweder weiterhin liefern oder aber die Differenz zu der Ersatzbeschaffung bezahlen. Weiter habe ich doch als Kunde, der einen falschen Kauf eines Flugtickets durchführt doch auch keine Möglichkeit das kostenlos rückgängig zu machen. BA bietet dies lt. deren Bedingungen aber eine Möglichkeit von 24 Stunden an. Demnach hätten die also doch auch nur 24 Stunden nach entdecken des Fehlers die Möglichkeit hier eine proforma Aussage zu treffen. Ob sie das dann wirklich durchführen, steht auf einem anderen Stern. Das würde ich dann ohne schuldhaftes Zögern verstehen.

Wie auch schon an anderer Stelle gesagt, geht die Analoge zu Ebay auch m.E. hier fehl. Und die sog. 24 Stunden Frist ist, wenn Du ein Ticket kaufst, und Dich geirrt hast (inwieweit auch danach § 119 BGB greifen könnte, soll hier nicht erörtert werden). Diese 24 Stunden Frist gilt nicht für die Airline.

Die herrschende Meinung der Rechtsprechung geht davon aus, dass eine automatisch versandte Bestätigung nicht sofort die Annahme ist. Das Ausstellen des Tickets wäre schon eher als dies zu sehen (ist aber auch umstritten). Auch die Rechtsprechung verkennt nicht, dass hier ein Automatismus greift und kein Mensch. Und selbst wenn es ein Mensch wäre, würde § 119 BGB das Recht zur Anfrechung ermöglichen. Im Ergebnis ändert sich m.E. daher nichts, ob Mensch oder programmierte Maschine irrt.

Mit der Anfechtung wird der Vertrag - vereinfacht gesprochen - rückabgewickelt. Demnach hast Du erst einmal nichts, sondern bekommst im besten Fall mit der Werstellung des Datums des Kaufes das Geld auf die Kredikarte zurückgebucht.

Die Frage eines möglichen Schadensersatzes ist hiervon getrennt zu sehen.
Wenn Du einen Schaden hast, mußt Du diesen geltend machen. Dies ist aber nicht die Differenz zum regulären Flugpreis (oder Ersatzbeförderung), sondern die Kosten, die Du im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Ticketkaufes getan hast, z.B. die Stornokosten des Hotels am Zielort, evtl. Kosten für Transfers zum Airport. Kritisch wird es schon bei gebuchten Flügen vom Zielort zu anderen Stellen.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.706
1.936
Und weil BA so scharf auf Marketing ist, hat man die OSL-Fare auch medial so ausgeschlachtet. "Heimliche" Mail an einige(!) der Buchenden. :confused:

Ach was. Es kann ja durchaus auch ein Marketingansatz sein, selbst überhaupt nichts "medial auszuschlachten", aber dafür zu sorgen, daß das Social Internet voll mit Likes, Ick-Freu-Mirs und ThumbsUps ist. Wirf mal eine Blick in den OSL-Nachbarthread, und Du weißt, was ich meine... :)
 
Zuletzt bearbeitet:

bluesplodge

Erfahrenes Mitglied
24.08.2011
605
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ZRH
Ach was. Es kann ja durchaus auch ein Marketingansatz sein, selbst überhaupt nichts "medial auszuschlachten", aber dafür zu sorgen, daß das Social Internet voll mit Likes, Ick-Freu-Mirs und ThumbsUps ist. Wirf mal eine Blick in den OSL-Nachbarthread, und Du weißt, was ich meine... :)

Fakt ist, eine Error Fare ist die einzige Möglichkeit schnell viel Tickets zu verkaufen ohne dass sich Regulärbucher darüber aufregen können.
Und wir wir aus den US DM Zeiten wissen, ist auch ein Ticket für 1150 EUR noch ein profitables Ticket...
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.181
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FRA/QKL
Mittlerweile gehen mir Ihre Kommentare ziemlich, wie Till Schweiger es sagen würde, "auf den Sack"! Vergönnen Sie doch den Leuten die EF und die vielleicht einzige Chance im Leben F zu fliegen. Was ist den mit Ihnen los, hatten Sie ein schwere Kindheit oder so?
Der Hustinettenbär bringt es eben auf den Punkt, auch wenn es keiner hören will. Die Chance dass das durchgeht ist minimal. Wenn ja, Glück gehabt für diejenigen, wenn nein so what.

Aber man sollte mit dem Thema entspannt umgehen und nicht zum gefühlt 100. Mal in diesem Forum Schwachsinn vor und zurück diskutieren. Wenn es storniert wird, dann wird es storniert und wäre für mich die normalste Sache der Welt. Daraus einen Rechtsstreit ableiten zu wollen, das geht auf den Sack. Und 1000€ zum Normalpreis für ein solches Ticket zu erklären, und sich ansonsten ahnungslos zu stellen. Das geht auch auf den Sack. Um es mit deinen und Tills Worten auszudrücken. ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Der Hustinettenbär bringt es eben auf den Punkt, auch wenn es keiner hören will. Die Chance dass das durchgeht ist minimal.

Jetzt gönne den smatesten der smarten Bucher doch ihr "once-in-a-livetime" Erlebnis, mit Tanktop, Sandalen, Champagner, CCR, SPA und Dusche und einer extra Portion Schlagsahne.


vor allem möchte ich nicht zuhören müssen wenn die dann in Zukunft wieder mit Condor nach Malle, Thailand oder in die Dom Rep müssen:D
 
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stepfel1

Erfahrenes Mitglied
06.01.2012
1.127
209
BER
Wir reden hier von 1100 Euro Tickets. Das ist bereits außerhalb der Vorstellungskraft der meisten Domrep-Pauschtouristen. Die meisten EF-Bucher dürften doch Flugfans sein, die gern auch mal First fliegen möchten (und dies sonst ab und zu mal durch Meilen hinbekommen).
Und ja, die meisten dieser Bucher werden nie ein reguläres F-Ticket kaufen, aber nach dem Erlebnis vielleicht mal ein discounted C Ticket statt Economy cheapest fare. Und damit wäre BA doch auch schon geholfen

Stepfel