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Die Frage eines möglichen Schadensersatzes ist hiervon getrennt zu sehen.
Wenn Du einen Schaden hast, mußt Du diesen geltend machen. Dies ist aber nicht die Differenz zum regulären Flugpreis (oder Ersatzbeförderung), sondern die Kosten, die Du im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Ticketkaufes getan hast, z.B. die Stornokosten des Hotels am Zielort, evtl. Kosten für Transfers zum Airport. Kritisch wird es schon bei gebuchten Flügen vom Zielort zu anderen Stellen.
Mal jemand einen Blick in 122 (2) BGB geworfen?