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Deine Aussage war, dass Unternehmen keinen Deppenschutz hätten. Das ist de facto falsch.
Die Aussage war richtig. Deine Interpretation ist falsch, dass ich damit grundsätzlich die Anfechtung wegen Irrtums gemeint habe. Der Deppenschutz für Verbraucher ist sowohl im Gesetz als auch vor Gericht recht umfassend. Bei Unternehmen gilt der Deppenschutz nicht, da geht man regelmäßig davon aus, dass die handelnden Personen dies gewerblich tun. Und wenn beide handelnde Vollkaufleute sind, dann gelten beiderseits verschärfte Bedingungen.
Unverzüglich bedeutet nicht einen Schnellschuss aus der Hüfte zu hauen. Eine angemessene Frist wird dem Willenserklärer hier natürlich gelassen, um nicht einen Irrtum durch einen neuen Irrtum auszugleichen. Hier war auch noch ein Wochenende dazwischen. Von daher war die Reaktion immer noch "unverzüglich".
Das ist Deine Meinung. Nicht mehr und nicht weniger. Die kann im Einzelfall richtig sein, muss aber nicht. So pauschal ist sie falsch. Denn unverzüglich kann beim gleichen Sachverhalten erheblich variieren.
Wie ich schon anfangs sagte, fange ich hier keine Rechtsdiskussion an. Zitate aus dem BGB, ein paar Wiki-Definitionen etc. werden nicht zu tieferen Erkenntnissen führen. Das haben sie hier im VFT noch nie.
Mein Hinweis galt der Häme und der direkten/indirekten Verteidigung von BA. BA hat hier so ziemlich nichts richtig, sondern so ziemlich alles falsch gemacht.