Als Beitrag zur Popcornschlacht sei noch der wehrhafte Vielflieger erwähnt, bei dem LH mit einer vergleichbaren EF Stornierung auf Granit gebissen hat. Die Höhe der von LH als Fehler ausgemachten Rate bewegte sich in einem ähnlichen Rahmen wie im Falle BA. Urteil zur Lektüre (August 2013, Gerichtsstand UK):
Lufthansa verliert gegen HON
Ich vermute nach wie vor, irgendwie wurden C/F Promotarife vertauscht und ärgere mich darüber, weil ich den Flug nach KUL definitiv bald buchen muss und für 1100 Euro gerne in C gebucht hätte (wie von BA wahrscheinlich beabsichtigt). Die totale Konfusion bei BA verhindert aber nun anscheinend auf unbestimmte Zeit, dass die Tarife richtig geladen werden.
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Das war kein wehrhafter HON, das waren wehrhafte HONs. Und die waren einfach daran interessiert, ob eine Fluggesellschaft einfach so eine Fare wieder kassieren kann, wenn diese erfolgreicher ist als geplant. Die HONs haben dabei sowohl in UK als auch in Deutschland geklagt.
Zunächst einmal kann ein Irrtum angefochten werden. In der deutschen Rechtsprechung gelten 14 Tage als unverzüglich.
Lufthansa hat sich mehr als eine Woche Zeit genommen, bevor dann (im übrigen rückdatierte) Briefe versandt worden sind. Lufthansa hat in den Briefen einen Irrtum erklärt, ein Ersatzangebot gemacht und die Tickets erst nach der Kommunikation storniert.
British Airways hat erst gehandelt und dann geschrieben - ohne dass es hierzu einen Grund gab (der erste Flug war anders als bei LH erst sieben Tage nach der Buchung möglich). British Airways hat einen Kalkulationsirrtum angegeben und anders als LH nicht erwähnt, zu welchem Preis der Sale-Tarif eigentlich angeboten werden sollte.
Der SYD-Tarif z.B. wurde dann (mit Steuern) im System auf 8.200 EUR angehoben, was aus mehreren Gründen abwegig ist. Der Hauptgrund ist, dass LHR-SYD für 6.700 EUR angeboten wird - ohne Sale. Es ist nicht glaubwürdig, dass ein Tarif aus dem Hub, wo BA eine größere Preismacht hat, höher sein soll als der Tarif, den ich in einem Konkurrenzmarkt anbiete. Es ist ausserdem nicht stimmig mit den Kampfpreisen, mit denen BA regelmäßig Airlines in Deutschland unterbietet.
Da BA sich auf einen Kalkulationsirrtum beruft, und anders kann ich "invalid fare" nicht interpretieren, ist eine Anfechtung sowieso nicht möglich - auch wenn der Sale sehr zügig abgebrochen wurde. Die geschlossenen Verträge (Ticketnummer, Belastung CC), haben trotzdem Bestand.
BA muss vor Gericht glaubhaft darlegen, was der Irrtum war und Ross und Reiter benennen. Der Preis von 1.900 EUR lässt alle Elemente einer Error Fare vermissen: es gibt eine auskömmliche Base Fare, der Tarif stimmt mit anderen aggressiven Preisen überein (nota bene: BA hat vor zwei Jahren einen Business Class Tarif ex AMS nach HKG angeboten, bei dem es ein kostenloses Upgrade in die First Class gab: für 1.499 EUR) und es hat offensichtlich keine Probleme bei der Währungsumrechnung wie bei UA gegeben. Wenn BA sich verkalkuliert hat, dann ist das nicht das Problem derer, die den Tarif gekauft haben. BA hat wahrscheinlich nie mit einer so hohen Nachfrage gerechnet.
Die Popcorn-Diskussionen sind aber nicht weiter sinnvoll, da BA schon Fakten geschaffen hat und alle Tickets gestrichen hat. BA muss sich daher nicht mehr mit allen Tickets auseinandersetzen, sondern nur noch mit denen, die anwaltlich vertreten werden.