[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Fliegerei zum einen und EF Kauf zum anderen sind zwei paar Schuhe. Meine B2B Tickets kaufe ich im RB. Als Unternehmer würde ich niemals das Risiko eingehen eine offensichtliche EF zu kaufen, da ich zum Zeitpunkt X sichergestellt einen Transfer von A nach B benötige. EF Kauf ist ganz sicher B2C. Wer das für B2B ernsthaft in Erwägung zieht tut mir leid.

Ich gebe Dir recht, dass EF bösgläubig vor allem privat gebucht werden. Aber von 0% geschäftlichen Anteil auszugehen, halte ich für falsch. Der Übergang zwischen privat und geschäftlich ist bei einigen Konstellationen fließend.

Und ich gehe auch davon aus, dass es vereinzelte gutgläubige Bucher geben könnte. Das liegt daran, dass Ticketpreise weitgehend logikfrei zustande kommen. Und wenn dann noch "Sale" drüber steht...
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Die erste Instanz würde ich noch sportlich mitgehen... wer hat einen erfahrenen EF-Juristen an der Hand =;

Bezgl. der Kreditkartenabbuchung: Kriegt euch bitte wieder ein. Ihr wusstet von dem Risiko und das eine Rückbuchung nicht innerhalb von 5 Minuten geht auch...habt ihr kein Zahlungsziel?
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.013
48
BER
Die erste Instanz würde ich noch sportlich mitgehen... wer hat einen erfahrenen EF-Juristen an der Hand =;

Bezgl. der Kreditkartenabbuchung: Kriegt euch bitte wieder ein. Ihr wusstet von dem Risiko und das eine Rückbuchung nicht innerhalb von 5 Minuten geht auch...habt ihr kein Zahlungsziel?

Da hier alle M&M / AB / Payback / ... Karten haben muss das temporäre Abbuchen doch ein grosser Gewinn sein. Quasi ein kostenloser Meilenkredit...
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Endlich sind wir beim Verklagen angelangt. Wurde ja auch Zeit. Damit kann ich endlich aufhören den Thread zu lesen, wenn die Paragraphenreiter übernehmen.

Und zur Krönung wird auch noch geschrieben, dass es kein offensichtlich falscher Preis war.... :sick:
 

vonBuelo

Reguläres Mitglied
20.08.2015
35
0
DUS
Endlich sind wir beim Verklagen angelangt. Wurde ja auch Zeit. Damit kann ich endlich aufhören den Thread zu lesen, wenn die Paragraphenreiter übernehmen.

Und zur Krönung wird auch noch geschrieben, dass es kein offensichtlich falscher Preis war.... :sick:

Offensichtlich stand am Preis auch kein "Achtung! Diese Preisangabe ist falsch!" dran.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Also höre ich hier Bereitschaft zum Klagen? :D
"Wenn"


In vielen hier geschilderten Fällen sehe ich da nicht so viel Aussicht auf Erfolg. Im Einzelfall kann das aufgrund der wackeligen Anfechtungserklärung natürlich durchaus Erfolg haben. ICH klage immer, wenn das gewünscht wird, weise aber vorher auf Risiken richtig hin.
 

vonBuelo

Reguläres Mitglied
20.08.2015
35
0
DUS
Ich habe für mich gerade auch einmal im Internet recherchiert und etwas bei Urlaubsguru *hust* gefunden. Ich bin kein Fan von solchen Blogs, allerdings fand ich die Infos, welche dort zu EFs im allgemeinen von einer RAin für Transport- und Speditionsrecht zusammengefasst wurde, schon recht interessant.

Für jene, die es interessiert:

Preisfehler bei der Reisebuchung - Das ist die Rechtslage
 
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BeRse

Erfahrenes Mitglied
16.04.2014
496
2
aus dem Artikel:

Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem realistischen und dem veröffentlichten Reisepreis eine nicht zu übersehene Diskrepanz liegt und vergleichbare Angebote deutlich teurer sind. Die Rechtssprechung hat eine Differenz von 2.000,00 EUR für nicht zumutbar erachtet.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.469
3.842
Ich würde jede Anfechtung - wenn sie denn kommt - erst einmal nach § 174 BGB zurückweisen. Keine Fluggesellschaft bekommt es hin, eine wirksame Vollmacht im Original des vertretungsberechtigten Vorstandes oder eine Anfechtungserklärung dieses Vorstandes hinzubekommen. Das hat noch nicht einmal ein Buchversender geschafft, der diese Nummer auch nicht kannte und das teuer lernen musste.
 

johnny_who

Erfahrenes Mitglied
27.09.2014
2.608
0
MUC
Die C EF ging durch, da es in Norwegen einen strikten Verbraucherschutz gibt. Nicht weil die EF "nicht krass genug" war.
Ich stelle mir gerade die Entscheidungsträger bei BA vor wie sie an einem Tisch sitzen und darüber entscheiden, ob die Sache jetzt "krass genug" war oder nicht. "Ey Alter, isch schwöre, dieses Mal isse der Preis voll krass.":D
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Ich würde jede Anfechtung - wenn sie denn kommt - erst einmal nach § 174 BGB zurückweisen. Keine Fluggesellschaft bekommt es hin, eine wirksame Vollmacht im Original des vertretungsberechtigten Vorstandes oder eine Anfechtungserklärung dieses Vorstandes hinzubekommen. Das hat noch nicht einmal ein Buchversender geschafft, der diese Nummer auch nicht kannte und das teuer lernen musste.
Exzellente Idee! (y) Das finde ich dufte. Wer also eine "stornomail" bekommen hat, sollte über soetwas (schnell) nachdenken. Auch hier gilt: Dies ist unverzüglich zurückzuweisen!
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.496
1.411
Ich würde jede Anfechtung - wenn sie denn kommt - erst einmal nach § 174 BGB zurückweisen. Keine Fluggesellschaft bekommt es hin, eine wirksame Vollmacht im Original des vertretungsberechtigten Vorstandes oder eine Anfechtungserklärung dieses Vorstandes hinzubekommen. Das hat noch nicht einmal ein Buchversender geschafft, der diese Nummer auch nicht kannte und das teuer lernen musste.

Das ist natürlich schon allein deshalb eine ausgezeichnete Idee, weil wir jetzt erneut diskutieren können, was "unverzüglich" bedeutet. (y)

Ich stelle jetzt einfach mal in den Raum, eine Zurückweisung muss bis heute Abend erfolgen. :censored:
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Das ist natürlich schon allein deshalb eine ausgezeichnete Idee, weil wir jetzt erneut diskutieren können, was "unverzüglich" bedeutet. (y)

Ich stelle jetzt einfach mal in den Raum, eine Zurückweisung muss bis heute Abend erfolgen. :censored:

Jepp. Für eine großzügige Frist spricht die nicht ganz klare "Erklärung" von BA ;-) Aber das stimmt natürlich
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.013
48
BER
Die Anfechtung der Anfechtung nach § 174 sollte dann aber direkt an den CEO geschickt werden.
Briefe an den CEO sollen ja gemäß einem anderen Thread hier, in einigen Branchen die höchsten Erfolgsaussichten haben.
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Wenigstens einer hat den Artikel schon mal gelesen! :)

Die Preisdifferenz zu vergleichbaren früheren Angebotstarifen von BA, LH/LX & Co. liegt hier zumindest für den KUL Tarif locker im zumutbaren 2000 Euro Rahmen.

Die Preise waren für C Angebotstarife durchaus realistisch und da BA für stark rabattierte "buche C, fliege F" Angebote bekannt ist, genügt es letztlich nicht, die Offensichtlichkeit des Fehlers zu unterstellen.

Ansosten hat SMK77 bereits schlüssig aufgezeigt, dass die Vorgehensweise von BA (erst hastig und ohne vorherige Anfechtung stornieren, dann vage und mit Verzug oder in vielen Fällen überhaupt nicht anfechten) höchst heikel ist.

Der bislang nicht näher spezifizierte Irrtum muss näher erläutert werden - schafft es BA nicht, mehr als einen Kalkulationsirrtum nachzuweisen, waren alle vorschnellen Stornierungen wie es scheint rechtswidrig.

Selbst wenn ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum nachgewiesen werden kann, wäre die Wirksamkeit der Anfechtung aufgrund der chronologischen Abfolge der Ereignisse und der Tatsache, dass die Anfechtungserklärung vielen Buchern bis heute nicht zugesandt wurde, für mich fraglich.
 
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SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.013
48
BER

In etwa so?:

Dear Keith,
after § 174 of the German Civil Code (a.k.a. "German Citizen Law Book", BGB) i hereby contest the contestation i received on monday afternoon from BA.
I booked a First Class ticket from Germany to Kuala Lumpur and i want to fly (First!).
Please reactivate my ticket and apologize in an appropriate way (e.g. upgrade my BAEC Account to Gold).


Best regards
 
Moderiert:
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Warum denn das? Keine Sorge, wenn BA nicht wirksam angefochten hat, wird auf Beförderung oder Schadensersatz (gewöhnlicher Wert) geklagt.

Wenn du auf Beförderung klagst ist es unwahrscheinlich das der Prozess bis zum Beginn deiner Reise beendet wurde. Welchen Schaden möchtest du geltend machen wenn du nicht fliegst - ich kenne das in D nur so das dir da ein tatsächlich enstandener Schden ersetzt wird.