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Warum denn das? Keine Sorge, wenn BA nicht wirksam angefochten hat, wird auf Beförderung oder Schadensersatz (gewöhnlicher Wert) geklagt.
Also höre ich hier Bereitschaft zum Klagen?
Warum denn das? Keine Sorge, wenn BA nicht wirksam angefochten hat, wird auf Beförderung oder Schadensersatz (gewöhnlicher Wert) geklagt.
Fliegerei zum einen und EF Kauf zum anderen sind zwei paar Schuhe. Meine B2B Tickets kaufe ich im RB. Als Unternehmer würde ich niemals das Risiko eingehen eine offensichtliche EF zu kaufen, da ich zum Zeitpunkt X sichergestellt einen Transfer von A nach B benötige. EF Kauf ist ganz sicher B2C. Wer das für B2B ernsthaft in Erwägung zieht tut mir leid.
Die erste Instanz würde ich noch sportlich mitgehen... wer hat einen erfahrenen EF-Juristen an der Hand
Bezgl. der Kreditkartenabbuchung: Kriegt euch bitte wieder ein. Ihr wusstet von dem Risiko und das eine Rückbuchung nicht innerhalb von 5 Minuten geht auch...habt ihr kein Zahlungsziel?
Endlich sind wir beim Verklagen angelangt. Wurde ja auch Zeit. Damit kann ich endlich aufhören den Thread zu lesen, wenn die Paragraphenreiter übernehmen.
Und zur Krönung wird auch noch geschrieben, dass es kein offensichtlich falscher Preis war....
"Wenn"Also höre ich hier Bereitschaft zum Klagen?
Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem realistischen und dem veröffentlichten Reisepreis eine nicht zu übersehene Diskrepanz liegt und vergleichbare Angebote deutlich teurer sind. Die Rechtssprechung hat eine Differenz von 2.000,00 EUR für nicht zumutbar erachtet.
Ich stelle mir gerade die Entscheidungsträger bei BA vor wie sie an einem Tisch sitzen und darüber entscheiden, ob die Sache jetzt "krass genug" war oder nicht. "Ey Alter, isch schwöre, dieses Mal isse der Preis voll krass."Die C EF ging durch, da es in Norwegen einen strikten Verbraucherschutz gibt. Nicht weil die EF "nicht krass genug" war.
Exzellente Idee! Das finde ich dufte. Wer also eine "stornomail" bekommen hat, sollte über soetwas (schnell) nachdenken. Auch hier gilt: Dies ist unverzüglich zurückzuweisen!Ich würde jede Anfechtung - wenn sie denn kommt - erst einmal nach § 174 BGB zurückweisen. Keine Fluggesellschaft bekommt es hin, eine wirksame Vollmacht im Original des vertretungsberechtigten Vorstandes oder eine Anfechtungserklärung dieses Vorstandes hinzubekommen. Das hat noch nicht einmal ein Buchversender geschafft, der diese Nummer auch nicht kannte und das teuer lernen musste.
Ich würde jede Anfechtung - wenn sie denn kommt - erst einmal nach § 174 BGB zurückweisen. Keine Fluggesellschaft bekommt es hin, eine wirksame Vollmacht im Original des vertretungsberechtigten Vorstandes oder eine Anfechtungserklärung dieses Vorstandes hinzubekommen. Das hat noch nicht einmal ein Buchversender geschafft, der diese Nummer auch nicht kannte und das teuer lernen musste.
Das ist natürlich schon allein deshalb eine ausgezeichnete Idee, weil wir jetzt erneut diskutieren können, was "unverzüglich" bedeutet.
Ich stelle jetzt einfach mal in den Raum, eine Zurückweisung muss bis heute Abend erfolgen.
Die Anfechtung der Anfechtung nach § 174 sollte dann aber direkt an den CEO geschickt werden.
Briefe an den CEO sollen ja gemäß einem anderen Thread hier, in einigen Branchen die höchsten Erfolgsaussichten haben.
Wenigstens einer hat den Artikel schon mal gelesen!
Die Anfechtung der Anfechtung nach § 174 sollte dann aber direkt an den CEO geschickt werden.
Briefe an den CEO sollen ja gemäß einem anderen Thread hier, in einigen Branchen die höchsten Erfolgsaussichten haben.
In etwa so?:
Dear Keith,
after (....)
Best regards
Warum denn das? Keine Sorge, wenn BA nicht wirksam angefochten hat, wird auf Beförderung oder Schadensersatz (gewöhnlicher Wert) geklagt.