[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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vonBuelo

Reguläres Mitglied
20.08.2015
35
0
DUS
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Die Relation zu anderen Preisen ist eigentlich total egal.
Am Ende bleibt es von BA eine irrtümlich abgegeben Willenserklärung die sie unter Anbetracht der Komplexität unverzüglich angefochten haben.

Der Preisunterschied hätte auch nur 200€ betragen können und sie hätten stornieren können, sofern intern die richtigen und gemeinten Preise dokumentiert waren.

Ich frage mich trotzdem noch was hier schief gelaufen ist. Für C eigentlich auch zu günstig und Steuern waren richtig berechnet.

"...Sofern intern die richtigen und gemeinten Preise dokumentiert waren."

Wenn ich also meiner Freundin auf einen Zettel schreibe, dass sie mir doch bitte ein C-Ticket nach xxx für 2000 Euro bucht. Und diese bucht mir dann ein Ticket für 3000 Euro. Dann kann ich vom Vertrag zurücktreten, da der Preis von mir anders dokumentiert wurde? ;-)
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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FRA
Im zitierten Artikel wird klar, wie Konsumentenfeindlich das Deutsche Recht ist. Der Verbraucher hat 24h ab Mausklick, nicht eine frei definierbare Zeitspanne von ca. 2 Wochen ab Bemerken des Irrtums wie der Verkäufer.

???

Der Verbraucher kann innerhalb von 24 Stunden ohne Angabe von Gründen, d.h. es muss kein Irrtum vorliegen, vom Kaufvertrag zurücktreten.

Umgekehrt: In welchem Land kann man von gebuchten Flügen als Verbraucher zurücktreten?
Ich wüsste nicht, dass dies irgendwo auf der Welt möglich wäre.

Die Airline kann umgekehrt ja auch nur in bestimmten Fällen (hier Preis) den Vertrag anfechten. Wenn sie die Strecke einstellt oder an dem Tag, der Uhrzeit nicht mehr fliegt, muss sie eine Ersatzbeförderung sicherstellen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.370
11.541
FRA/QKL
Ja, ich kann lesen. Bisher hast Du mich Deinen Quellennachweis für die Theorie, dass Unverzüglichkeit bei deutschen Gerichte 7 Tage bedeutet, aber noch nicht lesen lassen.

Mein Hinweis war so gemeint, dass sich jemand, der abgeschlossene Verträge mit dem Verweis auf einen Erklärungsirrtum anfechten möchte, gefälligst dabei Mühe geben und beeilen sollte. Alleine die Zeitspanne und der hier geschilderte Umgang bei einzelnen Fällen zeigen, dass dies hier nicht der Fall war.



Danke. Ich habe beruflich viel mit Verträgen unter Kaufleuten zu tun und ich weiss, dass Deine Aussage falsch ist. Dafür muss ich nicht googeln. Das sollte übrigens jeder Vollkaufmann wissen. Juristen sowieso.
Dann kannst du ja vielleicht mal meinen vorherigen Beitrag in diesem Thread lesen. ;)

http://www.vielfliegertreff.de/firs...-deutschland-kul-11xxeuro-37.html#post1741582

Extra für dich:

Das Anfechtungsrecht lässt sich jedoch nicht unbegrenzt lange wahrnehmen. Wenn ein Händler mit der Erklärung, dass er nicht mehr an den Vertrag gebunden sein will, zu lange wartet, "erlischt" sein Anfechtungsrecht, und er muss trotz des Irrtums den Kaufvertrag erfüllen. In diesem Zusammenhang hat beispielsweise das Landgericht (LG) Bonn erklärt, dass ein Verkäufer eine solche Anfechtungserklärung innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Irrtum aufgefallen ist, abzugeben habe.

Zwei Wochen, das sind bei mir üblicherweise mehr als 7 Tage. :yes:
 
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Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Im zitierten Artikel wird klar, wie Konsumentenfeindlich das Deutsche Recht ist. Der Verbraucher hat 24h ab Mausklick, nicht eine frei definierbare Zeitspanne von ca. 2 Wochen ab Bemerken des Irrtums wie der Verkäufer.

Wir müssen einfach mal zwischen "stornieren, weil ich mich anders entschieden habe" (wobei hier BA ja sogar kulant ist, mit der 24 Stunden Regelung) und "Stornierung, weil ich mich/die Airline sich geirrt hab/hat" unterscheiden anfangen.
 
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nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Als Beitrag zur Popcornschlacht sei noch der wehrhafte Vielflieger erwähnt, bei dem LH mit einer vergleichbaren EF Stornierung auf Granit gebissen hat. Die Höhe der von LH als Fehler ausgemachten Rate bewegte sich in einem ähnlichen Rahmen wie im Falle BA. Urteil zur Lektüre (August 2013, Gerichtsstand UK): Lufthansa verliert gegen HON

Ich vermute nach wie vor, irgendwie wurden C/F Promotarife vertauscht und ärgere mich darüber, weil ich den Flug nach KUL definitiv bald buchen muss und für 1100 Euro gerne in C gebucht hätte (wie von BA wahrscheinlich beabsichtigt). Die totale Konfusion bei BA verhindert aber nun anscheinend auf unbestimmte Zeit, dass die Tarife richtig geladen werden.

Da werde ich wohl doch noch ohne gutes Angebot buchen müssen - wohl besser nicht bei BA...

ba_noplane.jpg
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Als Beitrag zur Popcornschlacht sei noch der wehrhafte Vielflieger erwähnt, bei dem LH mit einer vergleichbaren EF Stornierung auf Granit gebissen hat. Die Höhe der von LH als Fehler ausgemachten Rate bewegte sich in einem ähnlichen Rahmen wie im Falle BA. Urteil zur Lektüre (August 2013, Gerichtsstand UK): Lufthansa verliert gegen HON
http://de.scribd.com/doc/165664646/Lufthansa-Error-Fare-Judgement

Na da ist Äpfel gegen Birnen, aber egal. wer jetzt also einen Ersatzflug in F nach KUL bucht, bezahlt und abfliegt hat gute Chancen vor einem britischen Gericht seinen Schaden zugesprochen zu bekommen.
 

tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
530
5
Na das würde aber auch bedeuten 1.800€ nach SYD
Da wäre ich auch dabei ;)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Dann kannst du ja vielleicht mal meinen vorherigen Beitrag in diesem Thread lesen. ;)

http://www.vielfliegertreff.de/firs...-deutschland-kul-11xxeuro-37.html#post1741582

Extra für dich:

Zwei Wochen, das sind bei mir üblicherweise mehr als 7 Tage. :yes:

Sorry, aber Du kennst Dich da nicht mal annähernd aus. Es gibt keine Definition von unverzüglich. Man darf es nicht schuldhaft verzögern.

Dein Beispiel sagt, wann aus Sicht des LG Bonn auf keinen Fall mehr eine Unverzüglichkeit vorliegt. Es ist NICHT der zur Verfügung stehende Zeitrahmen. Sonst gäbe es denn DAX ab sofort erst zwei Wochen später. Die zugrunde liegenden Geschäfte können ja noch alle angefochten werden. Oder verklage als Kaufmann mal Deinen Kaffeelieferanten, weil er nur 9 statt zehn Kartons Kaffee geliefert hat. Da ist nach ein, zwei Tagen das "Unverzügliche" abgelaufen.

Und aus einzelnen Urteilen kann man auch keine Erkenntnisse für diesen Fall ziehen. Denn da sagen die Anfechter nicht, dass sie den Fehler gleich erkannt und bearbeitet haben, aber die Post an den Kunden haben 10 Tage liegen lassen. Denn das wäre schuldhaft und die Anfechtung wäre unwirksam, weil schuldhaft verzögert. In Zeiten der elektronischen Post darf man auch nicht zwei Tage mit dem Versenden.

Zum vorliegenden Kontext versuche ich, es ein letztes Mal zu erklären.

In diesem Fall gibt es die Kunden K1 bis K???. Gehen wir mal von bis K100 aus, wahrscheinlich sind es mehr.

BA stellt den Fehler fest. Dabei stellt sich die Frage, ob das nicht schuldhaft verzögert wurde. Aber lassen wir das an diesem Punkt außen vor.

BA behebt den Fehler. Dabei stellt sich die Frage, ob das nicht schuldhaft verzögert wurde. Aber lassen wir das an diesem Punkt außen vor.

BA schreibt den ersten Kunden an. Dabei stellt sich die Frage, ob das nicht schuldhaft verzögert wurde. Aber lassen wir das an diesem Punkt außen vor.

BA schreibt den 100. Kunden an. Und zwar nicht am selben Tag, auch nicht am Tag danach, sondern Tage danach. Manche haben ja bis heute noch keine Nachricht erhalten.

Und diese zeitliche Differenz zwischen K1 und K100 wird BA nicht begründen können. Das sind mal mindestes katastrophale QS-freie Prozesse.

Hinzu kommt, dass zwischen durch irgendwelche BA-MA auch nach Feststellen des Fehlers und Benachrichtigen der ersten Kunden Tickets anderer Kunden bestätigt haben. Und es wurde danach Geld abgebucht. Ja wie denn nun?

Und das legt es sehr nahe, dass BA eben NICHT unverzüglich nach Feststellen des Fehlers gehandelt hat, sondern die Anfechtung schuldhaft verzögerte, womit sie nicht greift.

Alle Deine Beispiele behandeln die Frage, wie lange Zeit man sich bei einem Kunden lassen darf. Aber hier geht es um die Frage, warum BA bei einem Kunden soviel mehr Zeit brauchte als bei anderen. Die Kunden K80 und K100 könnten als Einzelfälle in die Röhre sehen. Aber wenn Kunde K1 seine Erklärung schon Tage bei sich liegen hat, dann haben die Kunden K80 und K100 gute Chancen, dass die Anfechtung nicht gilt.

Denn nochmal: Ein Erklärungsirrtum ist kein Freibrief für katastrophale Prozesse und fehlende QS. Ganz im Gegenteil: Gerade wenn man Hunderte Erklärungsirrtümer anfechten möchte, sollte man sich nicht durchgehend als Saftladen präsentieren. Denn - auch nochmal - Kaufleute haben keinen Deppenschutz. Da gilt die Ausrede nicht, dass man eben ein Saftladen ist.
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Na da ist Äpfel gegen Birnen, aber egal. wer jetzt also einen Ersatzflug in F nach KUL bucht, bezahlt und abfliegt hat gute Chancen vor einem britischen Gericht seinen Schaden zugesprochen zu bekommen.

Wer wagt, gewinnt...ist bezeichnenderweise das Motto einiger britischer Vielflieger (Special Air Service):

who_dares_wins.jpg
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Sorry, aber Du kennst Dich da nicht mal annähernd aus...........................
Denn nochmal: Ein Erklärungsirrtum ist kein Freibrief für katastrophale Prozesse und fehlende QS. Ganz im Gegenteil: Gerade wenn man Hunderte Erklärungsirrtümer anfechten möchte, sollte man sich nicht durchgehend als Saftladen präsentieren. Denn - auch nochmal - Kaufleute haben keinen Deppenschutz. Da gilt die Ausrede nicht, dass man eben ein Saftladen ist.

Das ist deine Sicht der Dinge, lass sie doch einfach gerichtlich überprüfen und lasse uns am Ergebnis teilhaben.

Als ich das letzte mal vor Geicht war hat der gegnerische Anwalt ngefähr auf deinem Level argumentiert - der Richter sagte zu ihm "Wissen sie was sie sind? Sie sind ein Papiertiger,"

Der Richter folgte meiner Argumentation.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Das ist deine Sicht der Dinge, lass sie doch einfach gerichtlich überprüfen und lasse uns am Ergebnis teilhaben.

Als ich das letzte mal vor Geicht war hat der gegnerische Anwalt ngefähr auf deinem Level argumentiert - der Richter sagte zu ihm "Wissen sie was sie sind? Sie sind ein Papiertiger,"

Der Richter folgte meiner Argumentation.

Schau' mal. Du verkündest allgemeine Regeln("Vor deutschen Gerichten bedeutet Unverzüglichkeit in der Regel 7 Tage." und bleibst einen Nachweis schuldig. Dann gehst Du nicht mal ansatzweise auf inhaltliche Argumentationen ein. Und Du meinst allen Ernstes, meinen Level einschätzen zu können, obwohl Du nicht mal zu irgendeiner sachlichen Aussage fähig bist.

Welchen Wert hat das für Dich und andere? In anderen Threads schaffst Du es doch manchmal auch, was Sinnvolles beizutragen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Schau' mal. Du verkündest allgemeine Regeln("Vor deutschen Gerichten bedeutet Unverzüglichkeit in der Regel 7 Tage." und bleibst einen Nachweis schuldig. Dann gehst Du nicht mal ansatzweise auf inhaltliche Argumentationen ein. Und Du meinst allen Ernstes, meinen Level einschätzen zu können, obwohl Du nicht mal zu irgendeiner sachlichen Aussage fähig bist.

Welchen Wert hat das für Dich und andere? In anderen Threads schaffst Du es doch manchmal auch, was Sinnvolles beizutragen.

Du bestreitest also das deutsche Gerichte in der Regel eine Reaktionszeit von 7 Tagen als nicht "unverzüglich" betrachten? Der BGH hat sogar darüber hinaus gehende Zeiten als "unverzüglich" eingestuft.

Deine Argumentation mit K1 - K100 ist ebenfalls schwach, da es darauf ankommt das K100 auch in einem Zeitfenster benachrichtigt wird das man als "unverzüglich" betrachten kann, "unverzüglich" heisst ja auch nicht "zeitgleich" - wenn eine Vielzahl von Kunden betroffen ist. Unabhängig davon stellen die online durchgeführte Stornierungen sicher auch eine Form der Benachrichtigung da.

Deine gesamte Argmentation mag auf dem Papier richtig sein, aber letztlich muss ein Gericht darüber entscheiden - das habe ich bereits weiter oben geschrieben.

Ansonsten kann ich deine Argumentation und auch die Vehemenz mit der du deine Auffassung vertrittst gut nachvollziehen - ich glaube nur nicht das man vor Gericht damit durchkommt - da Richter auch ein wenig Lebenserfahrung mitbringen und diese eben auch in ihre Urteile einfliessen lassen.

Unabhängig von all dem kann man BA wohl kaum auf Erfüllung des Vertrages verklagen, da ein Rechtstreit sicher länger als 12 Monate dauert - also muss jeder der vor Gericht zieht erst einmal First Flüge nach KUL buchen, bezahlen und abfliegen - bevor sich Gerichte damit beschäftigen.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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3.132
Neuss
www.drboese.de
Schau' mal. Du verkündest allgemeine Regeln("Vor deutschen Gerichten bedeutet Unverzüglichkeit in der Regel 7 Tage." und bleibst einen Nachweis schuldig.

An der Stelle muss ich Dir zustimmen. 7 Tage / 14 Tage ist keine fest in Beton gegossene Regel. Aber ich meine dennoch, mit den o.g. Argumenten, durfte man BA bis heute Zeit lassen.

In den Fällen, in denen der Kunde noch immer keine Anfechtung erhalten hat oder in denen heute noch eine Belastung der KK erfolgte, ist das sicher wackeliger.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
Und das legt es sehr nahe, dass BA eben NICHT unverzüglich nach Feststellen des Fehlers gehandelt hat, sondern die Anfechtung schuldhaft verzögerte, womit sie nicht greift.

Alle Deine Beispiele behandeln die Frage, wie lange Zeit man sich bei einem Kunden lassen darf. Aber hier geht es um die Frage, warum BA bei einem Kunden soviel mehr Zeit brauchte als bei anderen. Die Kunden K80 und K100 könnten als Einzelfälle in die Röhre sehen. Aber wenn Kunde K1 seine Erklärung schon Tage bei sich liegen hat, dann haben die Kunden K80 und K100 gute Chancen, dass die Anfechtung nicht gilt.

Denn nochmal: Ein Erklärungsirrtum ist kein Freibrief für katastrophale Prozesse und fehlende QS. Ganz im Gegenteil: Gerade wenn man Hunderte Erklärungsirrtümer anfechten möchte, sollte man sich nicht durchgehend als Saftladen präsentieren. Denn - auch nochmal - Kaufleute haben keinen Deppenschutz. Da gilt die Ausrede nicht, dass man eben ein Saftladen ist.

Ich denke du argumentierst sehr für BA. BA wird doch einfach sagen, dass sie jeden Einzelfall genau und manuell geprüft haben, bevor sie die Anfechtung vorgenommen haben. Daher der Zeitunterschied zwischen K1 und K100.

Was hast Du eigentlich mit dem Kaufmann? Das letzte mal als ich jemand so oft darüber habe reden hören, war 95/96 in BWL auf dem Gymnasium. Da gab es noch Voll- und Minderkaufmann. :confused:
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ich denke du argumentierst sehr für BA. BA wird doch einfach sagen, dass sie jeden Einzelfall genau und manuell geprüft haben, bevor sie die Anfechtung vorgenommen haben. Daher der Zeitunterschied zwischen K1 und K100.

Was hast Du eigentlich mit dem Kaufmann? Das letzte mal als ich jemand so oft darüber habe reden hören, war 95/96 in BWL auf dem Gymnasium. Da gab es noch Voll- und Minderkaufmann. :confused:

Weil bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten in verschiedener Hinsicht unter "unverzüglich" deutlich kürzere Zeiten als eine Woche gesehen werden. Und zwar nicht in seltenen Ausnahmen, sondern regelmäßig. Und die Frist, die gegeben ist, die hat man vor allem für das Erkennen des Irrtums, nicht für das Anfechten selbst. Kauft man eine Fabrik, kann man für eine unverzügliche Mängelrüge auch mal Monate benötigen. Kauft man 10 Kartons Kaffee und erhält nur 9, dann bedeutet Unverzüglichkeit bei der Mängelrüge maximal ein, zwei Tage. Unter diesem Hintergrund sind die Theorien mit wahlweise einer oder zwei Wochen ganz besonders offensichtlich falsch.

Und nein, das ist kein Argument für BA. Denn da gibt es im Einzelfall nichts zu prüfen. Alle Tickets in einem bestimmten Zeitraum, einer bestimmten Buchungsklasse, zu bestimmten Zielen und unterhalb einer bestimmten Preisgrenze sind auf den Fehler zurückzuführen.
 

Hustinettenbär

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
470
200
Hallig Hooge
hooge.de
[/URL]

Na da ist Äpfel gegen Birnen, aber egal. wer jetzt also einen Ersatzflug in F nach KUL bucht, bezahlt und abfliegt hat gute Chancen vor einem britischen Gericht seinen Schaden zugesprochen zu bekommen.
Die meisten hiesigen verhinderten EF-Flieger werden wohl mit den von BA belasteten 1.100 EUR bereits ihre Kreditkarte ans Limit gebracht haben. Daher könnte es etwas schwierig werden nun auch noch für einen "echten" F-Flug zunächst in Vorlage zu gehen.
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Die meisten hiesigen verhinderten EF-Flieger werden wohl mit den von BA belasteten 1.100 EUR bereits ihre Kreditkarte ans Limit gebracht haben. Daher könnte es etwas schwierig werden nun auch noch für einen "echten" F-Flug zunächst in Vorlage zu gehen.
Dafür passen sie im Gegensatz zu dir in einen Eco Seat ;) ;)
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Schau' mal. Du verkündest allgemeine Regeln("Vor deutschen Gerichten bedeutet Unverzüglichkeit in der Regel 7 Tage." und bleibst einen Nachweis schuldig. Dann gehst Du nicht mal ansatzweise auf inhaltliche Argumentationen ein. Und Du meinst allen Ernstes, meinen Level einschätzen zu können, obwohl Du nicht mal zu irgendeiner sachlichen Aussage fähig bist.

Welchen Wert hat das für Dich und andere? In anderen Threads schaffst Du es doch manchmal auch, was Sinnvolles beizutragen.



Also ganz ehrlich! Als Airline würd ich einfach alle Tickets stornieren und gut ist! Dann braucht auch niemand darüber zu diskutieren, warum der eine fliegen darf und der andere nicht!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Du bestreitest also das deutsche Gerichte in der Regel eine Reaktionszeit von 7 Tagen als nicht "unverzüglich" betrachten? Der BGH hat sogar darüber hinaus gehende Zeiten als "unverzüglich" eingestuft.

Du fragst mich, ob ich lesen kann und schreibst dann so etwas? Ich habe geschrieben, dass unverzüglich Fristen von Minuten bis hin zu im Ausnahmefall Monaten bedeuten kann. Es kommt darauf an, ob man schuldhaft verzögert.

Deine Argumentation mit K1 - K100 ist ebenfalls schwach, da es darauf ankommt das K100 auch in einem Zeitfenster benachrichtigt wird das man als "unverzüglich" betrachten kann, "unverzüglich" heisst ja auch nicht "zeitgleich" - wenn eine Vielzahl von Kunden betroffen ist. Unabhängig davon stellen die online durchgeführte Stornierungen sicher auch eine Form der Benachrichtigung da.

Nein, es bedeutet nicht zeitgleich. Aber zeitnah. So zeitnah, wie es ablauftechnisch möglich ist, wenn man halbwegs funktionierende Prozesse hat. Sonst ist es schuldhaft. Den ersten nach einen, den letzten nach mehr als 5 Tagen anschrieben, das geht nicht. Wer das anders sieht, der möge mir das sachlich begründen.

Denn die genannten Fristen für die Anfechtung enthalten bereits die Zeit ab Vertragsabschluss, die man benötigt, um den Fehler zu entdecken, nicht um die Email zu schreiben. Das ist nicht die Zeit ab Erkennen des Fehlers.

Deine gesamte Argmentation mag auf dem Papier richtig sein, aber letztlich muss ein Gericht darüber entscheiden - das habe ich bereits weiter oben geschrieben.

Ansonsten kann ich deine Argumentation und auch die Vehemenz mit der du deine Auffassung vertrittst gut nachvollziehen - ich glaube nur nicht das man vor Gericht damit durchkommt - da Richter auch ein wenig Lebenserfahrung mitbringen und diese eben auch in ihre Urteile einfliessen lassen.

Unabhängig von all dem kann man BA wohl kaum auf Erfüllung des Vertrages verklagen, da ein Rechtstreit sicher länger als 12 Monate dauert - also muss jeder der vor Gericht zieht erst einmal First Flüge nach KUL buchen, bezahlen und abfliegen - bevor sich Gerichte damit beschäftigen.

Ich habe schon zu Anfang geschrieben, dass ich in diesem Fall nicht klagen würde. Wäre mein Unternehmen gutgläubig betroffen, würde ich BA anschreiben und aufgrund der Antwort entscheiden, ob ich BA als Dienstleister blacklisten würde. BA kann das zwar verschmerzen, dennoch wäre die Alternative ja, gar keine Konsequenzen zu ziehen. Das ändert aber nichts daran, dass BA mit dem Argument Erklärungsirrtum keinen Freibrief hat. "Hey, wir haben uns geirrt, jetzt können wir uns Zeit lassen."

Ich habe beruflich viel mit Verträgen zu tun und noch nie einen Prozess verloren. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass ich Prozesse vermeide, wenn es irgendwie geht. Und ich gestalte die Verträge vorher so, dass auch der Vertragspartner im eigenen Interesse von Prozessen absieht. Und vor allem investiere ich meine Energie, dass keine Mängel oder Irrtümer auftreten und der Kunde zufrieden ist.

Mir geht es nach wie vor um die Häme und die indirekte/direkte Inschutznahme von BA. Sorry, aber dafür gibt es keinen Grund. BA verhält sich mies. Nicht weil sie die Paxe nicht die EF abfliegen lassen. Das würde ich auch nicht tun. Sondern weil der Umgang nach Erkennen der EF vollkommen chaotisch ist.

Hätte BA am Freitag alle Betroffenen angeschrieben und verlautbart, sorry, EF, wir fechten an (oder im ähnlichen Sinne), dann hätte ich mich in diesem Thread nicht ein einziges Mal geäußert. Aber Tage später Geld abbuchen, zwischendurch die EF bestätigen und manche Kunden bis jetzt nicht informieren, das sollte doch etwas solidarische Gefühle mit den betroffenen Kunden wecken.
 
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Reaktionen: tix und vonBuelo

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Also ganz ehrlich! Als Airline würd ich einfach alle Tickets stornieren und gut ist! Dann braucht auch niemand darüber zu diskutieren, warum der eine fliegen darf und der andere nicht!

Du meinst, es sei so schwer, die Buchungen rauszufiltern, dass BA doch gleich alle Tickets stornieren soll? Du verstehst nicht, dass ein solcher Beitrag vor allem über Dich einiges aussagt. Wenn Du denkst, dass das für ein Unternehmen wie BA schwer ist, dann dürfte Händewaschen zu Deinen bisher größten eigenständig gemeisterten Herausforderungen gehören. Falls Du nicht denkst "Meine Händewaschen? Also ganz ehrlich! Als Mensch würde ich einfach alle Hände waschen und gut ist."