[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Teile der hier vesammelten "Anwaltschaft", die erst aus einem Rumdüser-Forum das Basiswissen über den Eingang unerwünschter Erklärungen erhalten, haben selbstredend sogleich ein Ersatz-Ticket in F gebucht und werden die Kosten dafür dann als Schaden geltend machen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
So Ersatzticket habe ich dann schon mal - als Award nach BKK in F.

Ob das als Ersatzticket durchgeht? Immerhin wird man dann vor Gericht klären wieviel deine Meilen denn wert sind (y) Und ich wäre mir da nicht sooo sicher das dir dann überhaupt ein nennenswerter Schaden entstanden ist , ein paar hundert Euro könnte es aber bringen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ob das als Ersatzticket durchgeht? Immerhin wird man dann vor Gericht klären wieviel deine Meilen denn wert sind (y) Und ich wäre mir da nicht sooo sicher das dir dann überhaupt ein nennenswerter Schaden entstanden ist , ein paar hundert Euro könnte es aber bringen.
War eher als Scherz gemeint - aber ja, auch die Meilen haben einen Gegenwert - laut BA ja mehrere tausend Euro, da anscheinend ein Kaufticket für 1100 Euro nicht korrekt bepreist ist - da muss ich also davon ausgehen, dass die Meilen einen Gegenwert von (wasauchimmerBAderzeitfürFnachBKK/KULverlangt) Euro haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
War eher als Scherz gemeint - aber ja, auch die Meilen haben einen Gegenwert - laut BA ja mehrere tausend Euro, da anscheinend ein Kaufticket für 1100 Euro nicht korrekt bepreist ist - da muss ich also davon ausgehen, dass die Meilen einem Gegenwert von (wasauchimmerBAderzeitfürFnachBKK/KULverlangt) Euro haben.

Meilen/Punkte sind eine andere "Währung" als € und somit ist der Wert eines Meilentickets deutlich niedriger als der eines Kauftickets (wenn es um die Errechnung eines Schadens geht) - ich bin mir sicher das BA so oder ähnlich argumentieren würde.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Meilen/Punkte sind eine andere "Währung" als € und somit ist der Wert eines Meilentickets deutlich niedriger als der eines Kauftickets (wenn es um die Errechnung eines Schadens geht) - ich bin mir sicher das BA so oder ähnlich argumentieren würde.
Dann argumetiere ich, dass ich auf QR fliege und das Produkt deutlich besser ist als BA's F, ich also eigentlich den Gegenwert eines Concorde-Fluges nach BKK erhalten müsste ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Dann argumetiere ich, dass ich auf QR fliege und das Produkt deutlich besser ist als BA's F, ich also eigentlich den Gegenwert eines Concorde-Fluges nach BKK erhalten müsste ;)

Mit der Argumentation verlierst du - da QR ja deutlich besser ist, du das aber mit den billigen Punkten bezahlst hast ist dir ja gar kein Schaden entstanden und du bist nicht deiner Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen - jetzt bekommt BA Geld von dir=;
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Mit der Argumentation verlierst du - da QR ja deutlich besser ist, du das aber mit den billigen Punkten bezahlst hast ist dir ja gar kein Schaden entstanden und du bist nicht deiner Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen - jetzt bekommt BA Geld von dir=;
Hey, die Punkte haben mich mehrere hundert (nicht mehrere tausend) Euro gekostet, so ein geminderter Schaden ist doch genau das richtige!
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Also, viel spannender ist, dass ich bis heute keinerlei eMail bzw. sonstige Kommunikation erhalten habe. Auch mein Kreditkartenkonto wurde gestern belastet und nix von
Gutschrift zu sehen ..:) ... Das ist doch wirklich krass oder ?

ps. Bitte keine Kommentare zum Limit, die Karte ist die EXPRESS aus den USA und ist weder blau noch grün noch Gold :)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Keine Sorge, auch ohne Ersatzticket gibt es Schadensersatz in Höhe der Differenz zum Marktwert. Es besteht keine Pflicht, dann tatsächlich F zu fliegen. Ich fände eine Klage auf Schadensersatz auch sinnvoller, als auf Erfüllung.

Alles natürlich nur dann, wenn die Randbedingungen stimmen bzgl. der Anfechtung
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.970
6.007
Wenn du auf Beförderung klagst ist es unwahrscheinlich das der Prozess bis zum Beginn deiner Reise beendet wurde. Welchen Schaden möchtest du geltend machen wenn du nicht fliegst - ich kenne das in D nur so das dir da ein tatsächlich enstandener Schden ersetzt wird.

Dann muss man eine einstweilige Verfügung beantragen. Dürfte nach Par. 892 ZPO zu vollstrecken sein, d.h. der Gerichtsvollzieher kommt dann mit bis zum Boarding. :eek:
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Keine Sorge, auch ohne Ersatzticket gibt es Schadensersatz in Höhe der Differenz zum Marktwert. Es besteht keine Pflicht, dann tatsächlich F zu fliegen. Ich fände eine Klage auf Schadensersatz auch sinnvoller, als auf Erfüllung.

Alles natürlich nur dann, wenn die Randbedingungen stimmen bzgl. der Anfechtung

Nochmal die ernst Frage, welchen Schaden möchtest du geltend machen wenn du nicht fliegst? Ich kenne es in Deutschland eben nur so das dir nur ein tatsächlicher Schaden ersetzt wird - die Problematik hat man ja öfter gerade wenn es um das reisen geht.

Und was ist der Martwert eines F Tickets für die Strecke FRA - KUL?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.889
1.086
46
Ruhrgebiet
So, die Popcornindustrie hat uns gemeldet, dass alle Vorräte aufgebraucht sind und sie 24 Stunden brauchen, um die Lager wieder zu füllen.

Es gibt hier keine neuen Erkenntnisse und die wird es auch mittelfristig nicht geben. Bevor in diesem Thread nur noch Unsinn steht, mache ich hier mal für 24 Stunden zu - bis Popcorn wieder lieferbar ist ;) So können auch alle mit ihrem RA telefonieren und das weitere Vorgehen besprechen ohne hier was zu verpassen.

So - wieder offen!
 
Zuletzt bearbeitet:

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Ich würde jede Anfechtung - wenn sie denn kommt - erst einmal nach § 174 BGB zurückweisen. Keine Fluggesellschaft bekommt es hin, eine wirksame Vollmacht im Original des vertretungsberechtigten Vorstandes oder eine Anfechtungserklärung dieses Vorstandes hinzubekommen. Das hat noch nicht einmal ein Buchversender geschafft, der diese Nummer auch nicht kannte und das teuer lernen musste.

Der beste Beitrag bis jetzt - die Anfechtung wurde naemlich gar nicht unterzeichnet... Einen CEO gibt es in Deutschland nicht, aber Katja Selle ist lt. BA-Webpage die Kaufmaennische Leiterin in Deutschland, bei der man die Anfechtung jetzt unverzueglich foermlich zurueckweisen muss. Die e-mail laesst sich sehr leicht auf Google finden.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Der beste Beitrag bis jetzt - die Anfechtung wurde naemlich gar nicht unterzeichnet... Einen CEO gibt es in Deutschland nicht, aber Katja Selle ist lt. BA-Webpage die Kaufmaennische Leiterin in Deutschland, bei der man die Anfechtung jetzt unverzueglich foermlich zurueckweisen muss. Die e-mail laesst sich sehr leicht auf Google finden.

ja und?
Google ist nicht das Handelsregister. Da wird sich ein Organ der British Airways Plc., das entweder in einem Register eingetragen ist, oder eine Person, die durch Vollmacht bevollmächtigt ist, melden müssen.

Inzwischen ist aber "unverzüglich" auch fraglich.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Seufz. Wenn Du die Anfechtung unverzueglich zurueckweisen moechstest, kannst Du Frau Selle direkt schreiben. Ihre E-Mail-Adresse findest Du auf Google. Wenn Du nicht unverzueglich zurueckweist, gilt die Anfechtung trotz des Formfehlers.
 
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nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Und immer noch keine email da... noch jemand ohne jede Stellungnahme?

Habe ich auch nie erhalten - wurde bei manchen Buchern offenbar einfach versäumt.

Die kommentarlose Stornierungsmail lässt aber auch die Absicht erkennen, dass BA das Rechtsgeschäft nicht gelten lassen will.

Warum also nicht darauf mit der Zurückweisung gemäß § 174 BGB reagieren?
 
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MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Habe ich auch nie erhalten - wurde bei manchen Buchern offenbar einfach versäumt.

Die kommentarlose Stornierungsmail lässt aber auch die Absicht erkennen, dass BA das Rechtsgeschäft nicht gelten lassen will.

Warum also nicht darauf mit der Zurückweisung gemäß § 174 BGB reagieren?
Ich habe überhaupt keine email bekommen...
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Ich habe überhaupt keine email bekommen...

Hmm...ich habe am 25.08. immerhin eine Stornierungsbestätigung, jedoch bis heute keinerlei Erklärung erhalten.

Ohne von BA überhaupt irgendetwas Schriftliches zur insgeheim erfolgten Stornierung erhalten zu haben, kann man natürlich schlecht reagieren.

Zumindest wachsen mit jedem weiteren Tag die Chancen, dass eine Anfechtung in Deinem Fall wirklich nicht mehr der Unverzüglichkeitbedingung genügt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Die Stornierung genügt in der Tat, wenn euch der Anfechtungsgrund bekannt ist. Das könnte man hier durchaus annehmen. Also: § 174.