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Seite 11 zeigt, wer auch in den Fälle helfen könnte (!). Eine Familie mit Kind erreicht mal schnell die 10.000 EUR Grenze, aber sich ein Prozessfinanzierer engagieren könnte (wenn er denn auch die Aussichten positiv beurteilt)
Das sind Aussagen, die ich allgemein unterschreiben würde. Allgemein, weil dazu gehört, dass die Airline den Vorgang ausreichend professionell behandelt.
ABER: Hier hat BA nicht nur mal wieder EF verzapft, sondern geht vollständig unprofessionell mit der Behebung des eigenen Fehlers um.
Hier haben ja manche die Meinung, eine Airline darf sich auch in Sachen eigener Fehler gegenüber EF-Buchern beliebig mies verhalten. Narrenfreiheit bei Behebung eigener Fehler. Sorry, aber das ist ganz sicher keine sportliche Einstellung. Sport hat was mit Leistungsorientierung zu tun und diese Sichtweise ist vollkommen frei davon. Da geht bei manchen das Stammhirn mit ihnen durch, warum auch immer. Vielleicht sind es auch pawlowsche Reflexe, weil bei anderen EF - bei denen die Airline bis auf den Irrtum korrekt handelt, die Aussagen m. E. berechtigt wären. Hier liegt der schwarze Peter bei BA. Und zwar nicht wegen des Irrtums, sondern wegen des kompetenzfreien Vorgehens beim Beheben desselben.
Weil der besagte LAN-Flug in C € 230,00 kostet und ein FÖÖÖÖÖÖÖRST-Flug nach Chile € 2.300,00, soll ein Preis nach KUL in FÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖRST für € 1.100,00 nicht als offensichtlicher Fehler erkennbar sein?
Maximal-
Wie der unvergessene miles-and-points sagen würde: krude Argumentation.
Wenn einem regulären Preis von 2.300 Euro für einen Flug in F von D nach Chile ...
Wenn einem regulären Preis von 2.300 Euro für einen Flug in F von D nach Chile
Der Preis wird durch Wiederholungen nicht richtiger.
Er wundert sich über den Preis, aber darf drauf vertrauen, dass der stimmt? Das geschätzte Mitglied somkiat würde jetzt um Erloiterung und sachdienliche Hinweise zu den erwähnten 2.3k in F nach Chile bitte. Aber ich übernehme das mal ...Eher krude Rechenkunst Deinerseits, würde ich sagen, oder nur gültig für Flugreisen.
Wenn einem regulären Preis von 2.300 Euro für einen Flug in F von D nach Chile ein Werbepreis von 1.100 Euro von D nach Malaysia gegenübersteht, also eine Reduzierung eines regulären Tarifes um 50%, sehe ich nicht, wie ein durchschnittlicher Verbraucher hier einen offensichtlichen Preisfehler erkennen soll. Er wird zunächst darauf vertrauen dürfen, dass die Fluggesellschaft keine falschen Preise bewirbt und veröffentlicht. Er wird sich dann vielleicht über die supergünstigen 1.100 Euro wundern, aber von diesem Punkt aus bis zur offensichtlichen Erkennbarkeit eines Preisfehlers durch den Verbraucher ist es eben noch ein entscheidender Schritt, den ich hier nicht ohne Weiteres als gegeben sehe.
Ist schon absurd was manche sich zusammenrechnen. Der reguläre Preis D nach Chile in F Stand heute startet bei 6.179$, mit Umstiegen in den USA. Preise ohne Umstieg in USA beginnt bei über 10.000$.
Mit LAN kostet es ab 4.681€ in Business.
Regulärer Preis 2.300€ in F von D nach Chile...
wo kann ich den lan flug für 2.300 öcken in f nach chile buchen? gerne auch per pm.
Nix da. Hier war nicht von goldener Tomate, sondern von ordinärer Bratwurst als Startpunkt die Rede.Du musst im Land der goldenen Tomate starten, auf keinen Fall über die silberne Zwiebel routen, bei der reifen Orange umsteigen und auf dem Rückweg Sushi essen gehen.
wo kann ich den lan flug für 2.300 öcken in f nach chile buchen? gerne auch per pm.
Ich würde es echt begrüßen wenn das Thema mal einen neuen Dreh kriegen würde. Es wird fad ...
Da geht's dann wieder von vorne los...
Hach ist das aufregend.In 3 Stunden ist Donnerstag
Ich würde es echt begrüßen wenn das Thema mal einen neuen Dreh kriegen würde. Es wird fad ...
Ist schon absurd was manche sich zusammenrechnen. Der reguläre Preis D nach Chile in F Stand heute startet bei 6.179$, mit Umstiegen in den USA. Preise ohne Umstieg in USA beginnt bei über 10.000$.
Mit LAN kostet es ab 4.681€ in Business.
Regulärer Preis 2.300€ in F von D nach Chile...
Der Preis wird durch Wiederholungen nicht richtiger. Meilenangebote lasse ich mal außen vor.
Er wundert sich über den Preis, aber darf drauf vertrauen, dass der stimmt? Das geschätzte Mitglied somkiat würde jetzt um Erloiterung und sachdienliche Hinweise zu den erwähnten 2.3k in F nach Chile bitte. Aber ich übernehme das mal ...
Kexbox hat nicht gesagt, dass das Erkennen egal ist. Er hat gesagt, dass BA in jedem Fall anfechten kann, allerdings muss das sogenannte negative Interesse (der Schaden, der dem Buchenden dadurch entstanden ist, dass er darauf vertraut hat, dass BA sich nicht geirrt hat, also Anreisekosten, etc.) nur dann ersetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dies besteht nicht, wenn der Buchende einen ihm bekannten Fehler/Irrtum böswillig ausnutzen wollte.Andymusic, das ist alles unerheblich. "Der Verbraucher" bucht das nicht, weil er nach sowas gar nicht sucht. Du wusstest, dass es ein Fehler ist. Ob es andere hätten wissen können ist schlicht egal. Außerdem sei auf Juser Kexbox verwiesen, der bereits dargestellt hat, dass auch das "Erkennen" egal ist. Das was hier in diesem Fred läuft ist nichts anderes als bockiges auf den Boden stampfen. Die Begründungen, die hier teilweise kommen, möchte ich nichtmal als Argumentation bezeichnen. "The less fucks you give, the better you live."
Kexbox hat nicht gesagt, dass das Erkennen egal ist. Er hat gesagt, dass BA in jedem Fall anfechten kann, allerdings muss das sogenannte negative Interesse (der Schaden, der dem Buchenden dadurch entstanden ist, dass er darauf vertraut hat, dass BA sich nicht geirrt hat, also Anreisekosten, etc.) nur dann ersetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dies besteht nicht, wenn der Buchende einen ihm bekannten Fehler/Irrtum böswillig ausnutzen wollte.
Ok, von dem Erklärungsirrtum ging ich einfach mal aus. Anfechten dürfen sie aber in jedem Fall, nur ob das dann erfolgreich ist, ist natürlich abhängig davon, dass sie einen Erklärungsirrtum belegen können und ein Richter ihnen die korrekte Form und die Unverzüglichkeit bestätigt (ist ja auch beides zumindest bei einigen zweifelhaft, da außer der Stornierung keine Benachrichtigung kam).Kleine Korrektur: Ob BA wirklich anfechten durfte, wissen wir ja derzeit nicht (lag hier z.B. ein Erklärungsirrtum vor?). Im Übrigen hast du aber recht.