[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
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Seite 11 zeigt, wer auch in den Fälle helfen könnte (!). Eine Familie mit Kind erreicht mal schnell die 10.000 EUR Grenze, aber sich ein Prozessfinanzierer engagieren könnte (wenn er denn auch die Aussichten positiv beurteilt)
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Das sind Aussagen, die ich allgemein unterschreiben würde. Allgemein, weil dazu gehört, dass die Airline den Vorgang ausreichend professionell behandelt.

ABER: Hier hat BA nicht nur mal wieder EF verzapft, sondern geht vollständig unprofessionell mit der Behebung des eigenen Fehlers um.

Hier haben ja manche die Meinung, eine Airline darf sich auch in Sachen eigener Fehler gegenüber EF-Buchern beliebig mies verhalten. Narrenfreiheit bei Behebung eigener Fehler. Sorry, aber das ist ganz sicher keine sportliche Einstellung. Sport hat was mit Leistungsorientierung zu tun und diese Sichtweise ist vollkommen frei davon. Da geht bei manchen das Stammhirn mit ihnen durch, warum auch immer. Vielleicht sind es auch pawlowsche Reflexe, weil bei anderen EF - bei denen die Airline bis auf den Irrtum korrekt handelt, die Aussagen m. E. berechtigt wären. Hier liegt der schwarze Peter bei BA. Und zwar nicht wegen des Irrtums, sondern wegen des kompetenzfreien Vorgehens beim Beheben desselben.

Ich denke, hier werden dir die meisten zustimmen. Alleine, dass es BA ein paar Mal innerhalb weniger Tage schafft, so eine Fare zu laden ist höchstgradig unprofessionell. Ebenso der Umgang damit hinterher, wenn ich z.B. sehe, dass Manche noch nicht mal ein Stornomail bekommen haben.

Soll man BA deshalb verklagen, damit sie es "lernen". Vielleicht.
Soll man BA deshalb verklagen, weil die Buchenden einen Anspruch haben, diese Fare abzufliegen. Meiner Meinung nach Nein.
Glaube ich irgendjemanden der das gebucht hat, dass er nicht gewusst hat, dass es eine Error Fare ist. ABSOLUT NICHT.
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.454
687
Weil der besagte LAN-Flug in C € 230,00 kostet und ein FÖÖÖÖÖÖÖRST-Flug nach Chile € 2.300,00, soll ein Preis nach KUL in FÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖRST für € 1.100,00 nicht als offensichtlicher Fehler erkennbar sein?

Maximal-:confused::confused::confused:

Wie der unvergessene miles-and-points sagen würde: krude Argumentation. :D

Eher krude Rechenkunst Deinerseits, würde ich sagen, oder nur gültig für Flugreisen.
Wenn einem regulären Preis von 2.300 Euro für einen Flug in F von D nach Chile ein Werbepreis von 1.100 Euro von D nach Malaysia gegenübersteht, also eine Reduzierung eines regulären Tarifes um 50%, sehe ich nicht, wie ein durchschnittlicher Verbraucher hier einen offensichtlichen Preisfehler erkennen soll. Er wird zunächst darauf vertrauen dürfen, dass die Fluggesellschaft keine falschen Preise bewirbt und veröffentlicht. Er wird sich dann vielleicht über die supergünstigen 1.100 Euro wundern, aber von diesem Punkt aus bis zur offensichtlichen Erkennbarkeit eines Preisfehlers durch den Verbraucher ist es eben noch ein entscheidender Schritt, den ich hier nicht ohne Weiteres als gegeben sehe.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Wenn einem regulären Preis von 2.300 Euro für einen Flug in F von D nach Chile

Der Preis wird durch Wiederholungen nicht richtiger.

Ist schon absurd was manche sich zusammenrechnen. Der reguläre Preis D nach Chile in F Stand heute startet bei 6.179$, mit Umstiegen in den USA. Preise ohne Umstieg in USA beginnt bei über 10.000$.

Mit LAN kostet es ab 4.681€ in Business.

Regulärer Preis 2.300€ in F von D nach Chile... :LOL:
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Eher krude Rechenkunst Deinerseits, würde ich sagen, oder nur gültig für Flugreisen.
Wenn einem regulären Preis von 2.300 Euro für einen Flug in F von D nach Chile ein Werbepreis von 1.100 Euro von D nach Malaysia gegenübersteht, also eine Reduzierung eines regulären Tarifes um 50%, sehe ich nicht, wie ein durchschnittlicher Verbraucher hier einen offensichtlichen Preisfehler erkennen soll. Er wird zunächst darauf vertrauen dürfen, dass die Fluggesellschaft keine falschen Preise bewirbt und veröffentlicht. Er wird sich dann vielleicht über die supergünstigen 1.100 Euro wundern, aber von diesem Punkt aus bis zur offensichtlichen Erkennbarkeit eines Preisfehlers durch den Verbraucher ist es eben noch ein entscheidender Schritt, den ich hier nicht ohne Weiteres als gegeben sehe.
Er wundert sich über den Preis, aber darf drauf vertrauen, dass der stimmt? Das geschätzte Mitglied somkiat würde jetzt um Erloiterung und sachdienliche Hinweise zu den erwähnten 2.3k in F nach Chile bitte. Aber ich übernehme das mal ... :D
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Kexbox hat es doch schon geschrieben: ob man die EF hat kennen müssen oder nicht hat Null Einfluss darauf, ob der Beförderungsvertrag gültig ist, wenn BA darlegen kann, dass es sich um einen Erklärungsirrtum handelt. Übrigens kommt der Kunde ebenfalls aus jedem nicht stornierbaren Tarif raus, wenn der Vetragsschluss auf einem Irrtum beruht.

Lediglich bei der Frage von Auslagenersatz ist es relevant, ob der Kunde die EF hätte erkennen müssen.

Insofern ist die ganze Diskussion für den A****
 

Luftschiff

Gesperrt
22.07.2015
98
0
Ist schon absurd was manche sich zusammenrechnen. Der reguläre Preis D nach Chile in F Stand heute startet bei 6.179$, mit Umstiegen in den USA. Preise ohne Umstieg in USA beginnt bei über 10.000$.

Mit LAN kostet es ab 4.681€ in Business.


Regulärer Preis 2.300€ in F von D nach Chile... :LOL:






wo kann ich den lan flug für 2.300 öcken in f nach chile buchen? gerne auch per pm.
 
A

Anonym38428

Guest
Ich würde es echt begrüßen wenn das Thema mal einen neuen Dreh kriegen würde. Es wird fad ...
 
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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Ich würde es echt begrüßen wenn das Thema mal einen neuen Dreh kriegen würde. Es wird fad ...

Sollte kein Problem sein. Wenn BA's IT/Lehrmaedchen und -buben halbwegs zuverlaessig sind, kommt die neue EF in ziemlich genau 11 Stunden auf den Markt.....

Da geht's dann wieder von vorne los...
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Ich würde es echt begrüßen wenn das Thema mal einen neuen Dreh kriegen würde. Es wird fad ...

Süße oder saure Resultate werden wohl noch etwas auf sich warten lassen.

Für BA dürfte die Klärung einer überschaubaren Anzahl von Einzelfällen - jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - günstiger sein, als vor Gericht zu gehen.

Ich habe meinen Fall mittlerweile abgegeben und warte nun gespannt auf die Reaktion von BA. Wenn diese wider Erwarten komplett negativ sein sollte, würde ich entgegen meiner ursprünglichen Pläne eventuell doch prozessieren.

Falls ich verlieren sollte, könnte ich frei nach Firefly immerhin sagen:

I don't care,
I'm still free.
BA can't take the sky from me.
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.454
687
Ist schon absurd was manche sich zusammenrechnen. Der reguläre Preis D nach Chile in F Stand heute startet bei 6.179$, mit Umstiegen in den USA. Preise ohne Umstieg in USA beginnt bei über 10.000$.

Mit LAN kostet es ab 4.681€ in Business.

Regulärer Preis 2.300€ in F von D nach Chile... :LOL:

Der Preis wird durch Wiederholungen nicht richtiger. Meilenangebote lasse ich mal außen vor.

Meinst Du. Und was ist das hier? Eine errorfare?

FRA nach SCL, 20.02. – 05.03..jpg
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.454
687
Er wundert sich über den Preis, aber darf drauf vertrauen, dass der stimmt? Das geschätzte Mitglied somkiat würde jetzt um Erloiterung und sachdienliche Hinweise zu den erwähnten 2.3k in F nach Chile bitte. Aber ich übernehme das mal ... :D

Lies richtig.
"Er wird sich dann vielleicht über die supergünstigen 1.100 Euro wundern".
Das wird ja bei einem schönen Schnäppchn noch erlaubt sein und nicht als selbstverständlich vom Verbraucher angesehen werden müssen, oder?

Nochmal, wenn jemand behauptet, diese errorfare sei für einen Verbraucher offensichtlich erkennbar, so ist vom Leitbild eines verständlichen und durchschnittlichen Verbrauchers auszugehen. Dieser zeichnet sich zwar nicht durch die völlige Abwesenheit von Intelligenz aus, er hat aber anderseits auch nicht das Wissen des Vielfliegers, des Meilenoptimierers, des errorfare-Jägers und des Vielfliegerforumsmitgliedes.
Vor dem Hintergrund der von mir belegten regulären Preise in ecco, C und F (mir fällt da auch noch der Werbepreis von Lufthansa nach Asien in C für 1.111 Euro ein) und der Tatsache, dass manche C besser ist als manche F, kann ein solcher Verbraucher den Preisfehler erkennen, aber er muss es nicht zwingend.
Und damit ist dieser konkrete Preisfehler von BA, der auch noch von BA beworben wurde und über deren eigenes Buchungssystem zu buchen war, in meinen Augen aus Sicht des Verbrauchers nicht offensichtlich.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Andymusic, das ist alles unerheblich. "Der Verbraucher" bucht das nicht, weil er nach sowas gar nicht sucht. Du wusstest, dass es ein Fehler ist. Ob es andere hätten wissen können ist schlicht egal. Außerdem sei auf Juser Kexbox verwiesen, der bereits dargestellt hat, dass auch das "Erkennen" egal ist. Das was hier in diesem Fred läuft ist nichts anderes als bockiges auf den Boden stampfen. Die Begründungen, die hier teilweise kommen, möchte ich nichtmal als Argumentation bezeichnen. "The less fucks you give, the better you live."
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Andymusic, das ist alles unerheblich. "Der Verbraucher" bucht das nicht, weil er nach sowas gar nicht sucht. Du wusstest, dass es ein Fehler ist. Ob es andere hätten wissen können ist schlicht egal. Außerdem sei auf Juser Kexbox verwiesen, der bereits dargestellt hat, dass auch das "Erkennen" egal ist. Das was hier in diesem Fred läuft ist nichts anderes als bockiges auf den Boden stampfen. Die Begründungen, die hier teilweise kommen, möchte ich nichtmal als Argumentation bezeichnen. "The less fucks you give, the better you live."
Kexbox hat nicht gesagt, dass das Erkennen egal ist. Er hat gesagt, dass BA in jedem Fall anfechten kann, allerdings muss das sogenannte negative Interesse (der Schaden, der dem Buchenden dadurch entstanden ist, dass er darauf vertraut hat, dass BA sich nicht geirrt hat, also Anreisekosten, etc.) nur dann ersetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dies besteht nicht, wenn der Buchende einen ihm bekannten Fehler/Irrtum böswillig ausnutzen wollte.
Und natürlich wäre es vor Gericht wichtig, wie ein durchschnittlicher Reisender das auffassen würde. Da gilt dann auch nicht, "nach so etwas würde der gar nicht suchen". Jeder Richter würde es als gegeben hinnehmen, dass es Reisende gibt, die einen First Class Flug von PRG/DE nach MX/KUL suchen und auch wirklich buchen. Sind sicherlich nicht viele, aber auch das ist nicht relevant.
BA würde sich sicherlich extrem schwer tun, beim Buchenden zweifelsfrei eine böswillige Absicht zu belegen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Kexbox hat nicht gesagt, dass das Erkennen egal ist. Er hat gesagt, dass BA in jedem Fall anfechten kann, allerdings muss das sogenannte negative Interesse (der Schaden, der dem Buchenden dadurch entstanden ist, dass er darauf vertraut hat, dass BA sich nicht geirrt hat, also Anreisekosten, etc.) nur dann ersetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dies besteht nicht, wenn der Buchende einen ihm bekannten Fehler/Irrtum böswillig ausnutzen wollte.

Kleine Korrektur: Ob BA wirklich anfechten durfte, wissen wir ja derzeit nicht (lag hier z.B. ein Erklärungsirrtum vor?). Im Übrigen hast du aber recht.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Kleine Korrektur: Ob BA wirklich anfechten durfte, wissen wir ja derzeit nicht (lag hier z.B. ein Erklärungsirrtum vor?). Im Übrigen hast du aber recht.
Ok, von dem Erklärungsirrtum ging ich einfach mal aus. Anfechten dürfen sie aber in jedem Fall, nur ob das dann erfolgreich ist, ist natürlich abhängig davon, dass sie einen Erklärungsirrtum belegen können und ein Richter ihnen die korrekte Form und die Unverzüglichkeit bestätigt (ist ja auch beides zumindest bei einigen zweifelhaft, da außer der Stornierung keine Benachrichtigung kam).
 
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