Was ich aber irgendwie immer noch nicht verstehe, mit welcher Begründung soll und darf BA nach geltendem Recht anfechten können. Um Anfechten zu können, hätte die betreffende Firma, in diesem Fall BA, doch NIE die Wäre, in diesem Fall das Ticket, liefern/ausstellen dürfen. Wenn aber BA das alles getan hat (Buchungsbestätigung, Geld eingezogen, Ticket ausgestellt), dann ist nach meinem Rechtsverständnis erfolgreich ein Vertrag zustande gekommen. Schließlich hatte BA ja die Möglichkeit gehabt, die Ware (das Ticket) nicht zu liefern, wenn es ihnen nicht passen würde. Da sie das aber gemacht haben, sind sie den Vertrag angebotenen Bedingungen eingegangen.
Da gab es doch mal so etwas mit Fernsehern, die online zu 5 EUR angeboten worden sind und der Händler hat eine Bestellbestätigung mit dem Preis 5 EUR ausgesendet. Aber er hat nie die Ware geliefert und erfolgreich angefochten, da diese Bestellbestätigung nur den Willen des Kunden zum Kauf zum angegebenen Preis widerspiegelt. Hätte er aber geliefert, hätte er natürlich nie eine Chance gehabt, die Ware zurück zu fordern und den Kauf als nichtig darzustellen. Mit welcher Begründung auch - sorry ich habe jetzt einen Käufer gefunden, der mehr als sie für den Fernseher bezahlt und daher nehme ich Ihnen die Ware wieder und erstatte Ihnen den Kaufpreis. Das geht doch nicht. Und genauso muss es doch mit den ausgestellten Tickets sein. Da war eben einer zu schnell. Aber das ist eben das unternehmerische Risiko. So würde ich das als Laie empfinden.