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Ich war bei der KUL-Fare nicht dabei. Aber als RA steige ich da in Kürze vermutlich "ein"
Ich war bei der KUL-Fare nicht dabei. Aber als RA steige ich da in Kürze vermutlich "ein"
Mit liegt eine englischsprachige Anfechtungserklaerung vor,
Oh, ich dachte, Du warst dabei:
Immer wieder traurig mit was fuer einem Schwachsinn sich unsere Gerichte beschäftigen müssen.
Immer wieder traurig mit was fuer einem Schwachsinn sich unsere Gerichte beschäftigen müssen.
Alle Skeptikerbeiträge sprengen derzeit meine Favoritenliste... Wieviel Beiträge kann ich eigentlich maximal im "seht her"-Beitrag zitieren, falls es losgehen sollte und Erfolg haben sollte?
Ich bezweifle noch nicht einmal daran, dass Du Erfolg haben könntest. Ich finde es einfach traurig dass jemand eine offensichtliche EF bucht und dann, wenn es "schiefgeht", meint es denen zeigen zu müssen um sich persönlich zu bereichern. Rechtlich mag das in Ordnung sein, moralisch fuer mich nicht.
Ich war bei der KUL-Fare nicht dabei. Aber als RA steige ich da in Kürze vermutlich "ein"
Die darfst Du dann wohl "konkludent" in der automatisierten ohne jegliche weiteren Hinweise versendeten Stornierungs-Email erblicken.
Wer sich persönlich an BA gewendet hat, bekam beispielsweise dann das zu lesen:
...wie Sie vielleicht schon wissen, waren für Plätze in der First Class auf Flügen aus Deutschland zu verschiedenen Zielen für eine kurze Zeit offensichtlich fehlerhafte Preise sichtbar.
Da die Vornahme Ihrer Buchung in diesen Zeitraum fiel und der angegebene Flugpreis fehlerhaft war, wurde die Buchung storniert und die vollständige Rückerstattung Ihrer Zahlung veranlasst.
Die Erstattung und die Information an die Kunden begannen am Freitag, dem 21. August 2015. An diesem Tag wurden alle betroffenen Buchungen storniert.
Wir offerieren unseren Kunden Tausende verschiedene Preise für Flüge an unterschiedlichen Tagen, auf unterschiedlichen Strecken oder in unterschiedlichen Kombinationen, und verwenden größte Sorgfalt darauf sicherzustellen, dass unsere Preise wettbewerbsfähig sind und wir sie korrekt angeben. Falls ausnahmsweise einmal offensichtlich fehlerhafte Preise sichtbar waren, führt dies üblicherweise zur Stornierung und vollständigen Rückerstattung. So ist es auch in diesem Fall geschehen.
Die Rückerstattung der von den Kunden geleisteten Zahlungen haben wir nach der Feststellung der Fehler schnellstmöglich veranlasst. Das Verfahren der Rückerstattung kann einige Tage dauern.
Wir sind uns bewusst, dass diese Vorgänge Enttäuschung auslösen, und bitten hierfür vielmals um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Mir gefällt besonders die Passage "ausnahmsweise einmal offensichtlich fehlerhafte Preise".
Die Mail habe ich soeben auch auf eine meiner 2 Beschwerden erhalten - auf meine Zurückweisungen der mutmaßlichen Anfechtungen nach 174 BGB wurde allerdings nicht eingegangen.
Dito aber seit gestern ist der Brief vom RA raus...ich zähle die Tage
Habe mich an kexbox gewand - mal sehen was er daraus macht.
Habe mich an kexbox gewand - mal sehen was er daraus macht.
Das wird ein richtiges Popkorn-Feuerwerk. Leute, ich freu mich drauf!
Die darfst Du dann wohl "konkludent" in der automatisierten ohne jegliche weiteren Hinweise versendeten Stornierungs-Email erblicken.
Wer sich persönlich an BA gewendet hat, bekam beispielsweise dann das zu lesen:.