[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.435
3.099
Neuss
www.drboese.de
Immer wieder traurig mit was fuer einem Schwachsinn sich unsere Gerichte beschäftigen müssen.

Stimmt. Es gibt einfach viel zu viele Unternehmen, die nach dem "too big to fail"-Argument arbeiten. http://www.vielfliegertreff.de/airl...gen-lufthansa-erstattung-von-ticketpreis.html

Alle Skeptikerbeiträge sprengen derzeit meine Favoritenliste... Wieviel Beiträge kann ich eigentlich maximal im "seht her"-Beitrag zitieren, falls es losgehen sollte und Erfolg haben sollte?
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.164
12.387
IAH & HAM
Alle Skeptikerbeiträge sprengen derzeit meine Favoritenliste... Wieviel Beiträge kann ich eigentlich maximal im "seht her"-Beitrag zitieren, falls es losgehen sollte und Erfolg haben sollte?

Ich bezweifle noch nicht einmal daran, dass Du Erfolg haben könntest. Ich finde es einfach traurig dass jemand eine offensichtliche EF bucht und dann, wenn es "schiefgeht", meint es denen zeigen zu müssen um sich persönlich zu bereichern. Rechtlich mag das in Ordnung sein, moralisch fuer mich nicht.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Ich bezweifle noch nicht einmal daran, dass Du Erfolg haben könntest. Ich finde es einfach traurig dass jemand eine offensichtliche EF bucht und dann, wenn es "schiefgeht", meint es denen zeigen zu müssen um sich persönlich zu bereichern. Rechtlich mag das in Ordnung sein, moralisch fuer mich nicht.

British Airways scheint sich da ja selbst nicht so sicher zu sein: Wie soll ich mir denn sonst erklaeren, dass BA auf eine Anfechtung verzichtet? Weil es gar keinen Irrtum gab?

Es wurde ein Vertrag geschlossen, der nicht gilt, wenn es einen Irrtum gab und dieser Irrtum begruendet werden kann. Dass BA jetzt glaubt, ueber den Dingen zu stehen und sich nicht an das uebliche Prozedere halten zu muessen, finde ich bedenklich.

Ich glaube im uebrigen nicht, dass das nunmehr vor Gericht landen wird. Ohne Anfechtung sehe ich da wenig Spielraum fuer eine fuer BA positive Entscheidung.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.435
3.099
Neuss
www.drboese.de
Ich denke, dass ba erst wach wird, wenn da ein bunter Brief vom Gericht eingeht. Vorher wird man nur müde lächeln, wenn ein einfacher Passagier für sich und seine Familie einen Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises eines vw Golf anfordert.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Nachtrag: Wenn BA vor zwei Jahren AMS-HKG return als mixed Fare in First und Business fuer 1.400 EUR anbieten konnte, kann ich nicht nachvollziehen, warum BA eine Befoerdung nach Sydney fuer 2.000 EUR nicht zugemutet werden kann und warum ich mich da schamlos bereichere... Kerosin ist so billig wie seit 10 Jahren nicht mehr - und das spiegelt sich in zahllosen Ticketangeboten auch wieder: Tendenz sinkend.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
174er Frist am letzten Mittwoch ausgelaufen. Vllt wird es ja noch dieses Jahr was mit einem Termin, wenn man sich nicht vorher vergleicht (was ich aber nicht glaube).
:censored:
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Die darfst Du dann wohl "konkludent" in der automatisierten ohne jegliche weiteren Hinweise versendeten Stornierungs-Email erblicken.
Wer sich persönlich an BA gewendet hat, bekam beispielsweise dann das zu lesen:

...wie Sie vielleicht schon wissen, waren für Plätze in der First Class auf Flügen aus Deutschland zu verschiedenen Zielen für eine kurze Zeit offensichtlich fehlerhafte Preise sichtbar.
Da die Vornahme Ihrer Buchung in diesen Zeitraum fiel und der angegebene Flugpreis fehlerhaft war, wurde die Buchung storniert und die vollständige Rückerstattung Ihrer Zahlung veranlasst.
Die Erstattung und die Information an die Kunden begannen am Freitag, dem 21. August 2015. An diesem Tag wurden alle betroffenen Buchungen storniert.
Wir offerieren unseren Kunden Tausende verschiedene Preise für Flüge an unterschiedlichen Tagen, auf unterschiedlichen Strecken oder in unterschiedlichen Kombinationen, und verwenden größte Sorgfalt darauf sicherzustellen, dass unsere Preise wettbewerbsfähig sind und wir sie korrekt angeben. Falls ausnahmsweise einmal offensichtlich fehlerhafte Preise sichtbar waren, führt dies üblicherweise zur Stornierung und vollständigen Rückerstattung. So ist es auch in diesem Fall geschehen.
Die Rückerstattung der von den Kunden geleisteten Zahlungen haben wir nach der Feststellung der Fehler schnellstmöglich veranlasst. Das Verfahren der Rückerstattung kann einige Tage dauern.
Wir sind uns bewusst, dass diese Vorgänge Enttäuschung auslösen, und bitten hierfür vielmals um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen

Mir gefällt besonders die Passage "ausnahmsweise einmal offensichtlich fehlerhafte Preise".

Die Mail habe ich soeben auch auf eine meiner 2 Beschwerden erhalten - auf meine Zurückweisungen der mutmaßlichen Anfechtungen nach 174 BGB wurde allerdings nicht eingegangen.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.480
621
CGN
Habe mich an kexbox gewand - mal sehen was er daraus macht.


Dito!
Mandat für 3 Personen soeben erteilt. Bin sehr gespannt ob ein Schreiben schon hilft. Immerhin kommen ja nun einige in der Rechtsabteilung an. Wenn da mal einer auf den Taschenrechner drückt, sollten sie merken das es besser ist, es zu keiner Verhandlung kommen zu lassen.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Und ob es Sie drauf ankommen lassen. Die Summen um die es hier geht, sind ja auch keine "just pay it"-Kosten (bei mir sind es für 3 Pax ca. 15.000 Oiro) mehr und so glasklar ist die Angelegenheit auch nicht und das sollte sich jeder eingestehen der hier mitgeht. Frist für BA geht bei mir bis zum 16. danach wird es gerichtlich ausgetragen. Ich bin sehr gespannt...wenn ein Angebot von BA kommt, müsste es schon sehr gut sein, denn eigentlich will ich das Thema mal vor einem Gericht sehen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wenn das mit einem Prozessfinanzierer klappt (bei genügend Beteiligten und bei Interesse auf Seite der Prozessfinanzierer), dann bin ich bei einer Klage dabei - ein Kostenrisiko von >3000€ schon in der ersten Instanz werde ich nicht selber (ohne RV) tragen.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
Man könnte ja eine Vielflieger RV als Krisenfonds gründen. Jeder muss was einzahlen und darf im Notfall dann die Airline seiner Wahl verklagen. Die Mitglieder dürfen dann aber auch Zuschauen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.054
Die darfst Du dann wohl "konkludent" in der automatisierten ohne jegliche weiteren Hinweise versendeten Stornierungs-Email erblicken.
Wer sich persönlich an BA gewendet hat, bekam beispielsweise dann das zu lesen:.

Ich weiss was ich lese und mit 25 Jahren Anwaltserfahrung weiss ich auch was konkludent heißt. Es erfüllt aber keine der Erklärungen die Voraussetzungen des § 174 BGB und ich glaube auch nicht, dass die überhaupt merken, was es bedeutet, wenn man auf die konkludente Anfechtung mit einem Schreiben reagiert, wonach die Erklärung mangels nachgewiesener Bevollmächtigung des Erklärenden zurückgewiesen wird. Bis die es verstanden haben, ist jede Anfechtung nicht mehr "unverzüglich". Aber das ist deutsches Recht, keine Ahnung wie das im UK oder in Polen ist.
 
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