[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
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Und du bist hier, um dich über den möglichst höchten Preis, den du für eine Leistung bezahlen kannst, zu unterhalten?
Wenn dein Gepäck verloren geht, dann bedankst du dich bei der Airline dafür, dass du endlich wieder mal einkaufen gehen musst?

Das ist doch genauso Unsinn wie dein Post - natürlich unterhält man sich darüber, wie man Geld sparen kann, natürlich geht es darum, den "best bang for the buck" zu finden, natürlich sucht man nach Infos, wie man bei Gepäckverlust etc. eine bestmögliche (und dem Recht! entsprechende) Entschädigung - statt ein paar warmer Worte - von der Airline erhalten kann.
 
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Moadl

Reguläres Mitglied
28.10.2014
80
0
95% derLeute die auf der ersten Seite gepostet haben sind ausdrücklich davon ausgegangen dass es möglicherweise nicht klappt. Und auch wenn ich noch nie eine EF gebucht habe, finde ich diese Einstellung OK. Wenn man Glück hat ist gut, wenn nicht dann eben nicht......
So ist es, auch wenn man von BA ein etwas anderes Verhalten erwarten könnte, in Sachen Kommunikation und Entschuldigung. Vielleicht bringt es was wenn die, die wirklich was fundiert Rechtliches unternehmen, hier vorgehen für die Zukunft. Ansonsten fände ich es nett, hier nur Beiträge zu schreiben, die einen Informationswert haben. Ansonsten könnte man vielleicht eine Seelsorgerubrik hier einrichten.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Selbstverständlich hat BA das getan, Du bist einfach nur der Meinung dass die Anfechtung nicht gültig ist. Noch einmal, ich bezweifle in kleinster Weise dass Du es vielleicht schaffst Deinen Willen zu bekommen, ich finde das Gebaren trotzdem jämmerlich. Du bewegst Dich damit nach meinem Empfinden auf dem selben Niveau eines Bettlers oder Schnorrers......

Wikipedia fasst das ganz gut zusammen:

"Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen geknüpft."

Ich darf von einem Unternehmen mit mehreren Milliarden EUR Umsatz erwarten, dass es keine Nachhilfe braucht, wenn es um die Anfechtung von Vertraegen geht.

Ansonsten masse ich mir gar nichts an, sondern ueberlasse es denen, die hierzu befugt sind.

Kostenrechnung: Fluggesellschaften veroeffentlichen eigentlich alle CASM (Cost per average seat mile) - es ist eigentlich ziemlich einfach, das auf einen Flug nach Sydney anzuwenden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.868
"Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen geknüpft."

Ich darf von einem Unternehmen mit mehreren Milliarden EUR Umsatz erwarten, dass es keine Nachhilfe braucht, wenn es um die Anfechtung von Vertraegen geht.

Genau das ist hier - und in Sachen EF m. E. nur hier - der entscheidende Punkt.

Wer sich hier auf die Seite von BA schlägt und deren Inkompetenz NACH finden des Irrtums als lediglich "formaljuristisch nicht korrekt" ansieht, der fordert entweder defacto die Abschaffung des auf Verträgen fussenden Rechts mit allen extremen Konsequenzen oder weiss nicht wovon er spricht.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.914
12.087
IAH & HAM
Das ist doch genauso Unsinn wie dein Post - natürlich unterhält man sich darüber, wie man Geld sparen kann, natürlich geht es darum, den "best bang for the buck" zu finden,

Geiz ist nicht fuer alle Geil. Wenn ich privat fliege gehe ich normalerweise online (auf die Airline Seite), suche einen möglichst direkten und schnellen Flug in der Klasse die ich fliegen will und buche. Bei etwas komplexeren Ruten rufe ich auch mal ein Reisebüro an. ich mache mir dabei weder Gedanken ob ich erst my Ryan Air zu einem anderen Flughafen fliegen kann um von dort etwas billiger zu fliegen oder ob ich über ein Kleinkind oder "Fuel Dump" ein paar Euro sparen kann.


natürlich sucht man nach Infos, wie man bei Gepäckverlust etc. eine bestmögliche (und dem Recht! entsprechende) Entschädigung - statt ein paar warmer Worte - von der Airline erhalten kann.

Wenn mein Gepäck verloren geht gehe ich (sofern das nicht schon im Flugzeug geklärt wurde) zum Lost Baggage Counter und bitte um schnellstmögliche Nachsendung. Mehr mache ich nicht. Ich bin noch nie auf die Idee gekommen wegen verlorenen Gepäcks eine Entschädigung zu verlangen. Und wenn ich mir mal ein T Shirt oder etwas Unterwäsche kaufen muss, dann kann ich mir das gerade noch leisten...

Wikipedia fasst das ganz gut zusammen:

"Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen geknüpft."

Ich darf von einem Unternehmen mit mehreren Milliarden EUR Umsatz erwarten, dass es keine Nachhilfe braucht, wenn es um die Anfechtung von Vertraegen geht.

Wie gesagt, rechtlich magst Du oder Dein Anwalt eine Lücke gefunden haben, die man ausnutzen kann..... Wie man sich an so etwas erfreuen kann erschliesst sich mir nicht....

Kostenrechnung: Fluggesellschaften veroeffentlichen eigentlich alle CASM (Cost per average seat mile) - es ist eigentlich ziemlich einfach, das auf einen Flug nach Sydney anzuwenden.
Was ist den der CASM von BA (und deren Code Share Partnern) auf der von Dir gebuchten Strecke in First? Nur mit dieser Information kannst Du ja Deine Aussage untermauern..... Oder ist es mal wider einfach nur eine Behauptung, weil es so gut ins Konzept passt?
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.754
2.609
FRA
Und du bist hier, um dich über den möglichst höchten Preis, den du für eine Leistung bezahlen kannst, zu unterhalten?
Wenn dein Gepäck verloren geht, dann bedankst du dich bei der Airline dafür, dass du endlich wieder mal einkaufen gehen musst?

Das ist doch genauso Unsinn wie dein Post - natürlich unterhält man sich darüber, wie man Geld sparen kann, natürlich geht es darum, den "best bang for the buck" zu finden, natürlich sucht man nach Infos, wie man bei Gepäckverlust etc. eine bestmögliche (und dem Recht! entsprechende) Entschädigung - statt ein paar warmer Worte - von der Airline erhalten kann.

Lass Dich mal aufklären worum es beim Gepäckverlieren geht: Billigen Koffer nehmen, mit Altpapier vollmachen, Verbindung mit knappen Umsteigen buchen bei einer Airline und einem Airport, wo das Gepäck mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verloren geht und dann mit der Airline den Verlust abrechnen...

Ob das die bestmögliche (und dem Recht! entsprechende) Entschädigung ist oder möglicherweise schon Betrug mag jeder für sich beantworten.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.914
12.087
IAH & HAM
Genau das ist hier - und in Sachen EF m. E. nur hier - der entscheidende Punkt.

Wer sich hier auf die Seite von BA schlägt und deren Inkompetenz NACH finden des Irrtums als lediglich "formaljuristisch nicht korrekt" ansieht, der fordert entweder defacto die Abschaffung des auf Verträgen fussenden Rechts mit allen extremen Konsequenzen oder weiss nicht wovon er spricht.

Ich verlange nicht die Abschaffung des Vertragsrechts, sondern plaediere fuer ein moralisches Verhalten (die Fluggesellschaft würde es vermutlich mit "Kulanz" bezeichnen). Dieser Ansatz hat fuer mich sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich bisher gut funktioniert. Dabei habe ich auch oftmals auf einen Anspruch verzichtet der mir vermutlich formaljuristisch zugestanden hat. Aber fuer mich gilt ein Handschlag noch etwas. Traurig fuer die, bei denen das anders ist
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.868
Ich verlange nicht die Abschaffung des Vertragsrechts, sondern plaediere fuer ein moralisches Verhalten (die Fluggesellschaft würde es vermutlich mit "Kulanz" bezeichnen). Dieser Ansatz hat fuer mich sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich bisher gut funktioniert. Dabei habe ich auch oftmals auf einen Anspruch verzichtet der mir vermutlich formaljuristisch zugestanden hat. Aber fuer mich gilt ein Handschlag noch etwas. Traurig fuer die, bei denen das anders ist

Da bin vollkommen bei Dir. So halte ich es auch.

Aber davon ist doch BA in dieser Sache weiter entfernt als die EF-Bucher.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.868
bei einer Airline und einem Airport, wo das Gepäck mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verloren geht

Das Problem sehe ich vorrangig darin, dass es Airlines und Airports zu geben scheint, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit das Gepäck verloren geht. Das macht einen "Schrottgepäckverlierer" nicht zum Helden, aber wenn es "Schrottgepäckverlierer" geben sollte, dann macht das diese Airline und Airports auch nicht zum Opfer.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Ich verlange nicht die Abschaffung des Vertragsrechts, sondern plaediere fuer ein moralisches Verhalten (die Fluggesellschaft würde es vermutlich mit "Kulanz" bezeichnen). Dieser Ansatz hat fuer mich sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich bisher gut funktioniert. Dabei habe ich auch oftmals auf einen Anspruch verzichtet der mir vermutlich formaljuristisch zugestanden hat. Aber fuer mich gilt ein Handschlag noch etwas. Traurig fuer die, bei denen das anders ist

Das mag bei der Frisia-Luftverkehr GmbH. Bei sonstigen Airlines habe ich soetwas aber noch nie erlebt.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Rein interessehalber, an welche Voraussetzungen und Form (außer "ohne schuldhaftes Zögern") ist denn die Anfechtung gebunden? Hier kommt zwar die Aussage, dass es an der Vollmacht fehlt, aber dürfte ich denn dann online Flüge buchen? Dann müsste ich ja meinen Flug auch direkt immer beim Bevollmächtigten buchen. Ist das gleiche Prinzip, nur andersrum.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Flug Buchen: Zwei Willenserklärungen (=Vertrag)
AnfechtunG: Eine (einseitige) Willenserklärung.-

Nur da gilt § 174.


Weitere Voraussetzungen:

- Unverzüglichkeit
- Vorliegen eines Anfechtungsgrundes
 

mavi

Neues Mitglied
14.05.2012
15
0
Ja genau...
- Unverzüglichkeit (kann man Streiten......)
- Bevollmächtigung (auf keinen Fall, d.h. BA hat es versäumt es richtig zu machen)
- Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (hier nicht gegeben, da BA fast jede Woche irgenwelche Angebote verbreitet kürzlich Hawaii Y-392,- Gesamt) mittlerweile spielt auch keine Rolle ob EF oder nicht, das sollte dem Kunden nicht mehr interessieren. BA kann hier nicht machen was Sie will. Sie haben mit Zusendung des E-Tix einen Vertrag abgeschlossen. Mit der richtigen Dokumentation kommen die auch nicht mehr raus auch nicht mit §174
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
- Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (hier nicht gegeben, da BA fast jede Woche irgenwelche Angebote verbreitet kürzlich Hawaii Y-392,- Gesamt)
So einfach ist das nicht.

Selbst wenn sich BA nur um 1 EUR vertan haben sollte, könnten sie anfechten (müssten dann aber den gewollten Preis gegen sich gelten lassen)
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Lass Dich mal aufklären worum es beim Gepäckverlieren geht: Billigen Koffer nehmen, mit Altpapier vollmachen, Verbindung mit knappen Umsteigen buchen bei einer Airline und einem Airport, wo das Gepäck mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verloren geht und dann mit der Airline den Verlust abrechnen....

Ehrlich? Die Idee ist ja nicht schlecht, aber da sind ja ziemlich viele abers drin, denn wann geht denn ein Koffer richtig verloren? Und nur weil er 1-2 Tage später kommt darf man ja nicht für 1200€ einkaufen, sondern nur dem Umfang und der Verspätung entsprechend.

Es bucht doch niemand Flüge auf gut Glück, für 100-300€ damit er hofft, dass sein Gepäck verloren geht.


Wenn es aber mal passiert, auch mir, dann kaufe ich halt das was ich brauche und rechne das über die Airline ab - wenn die Airline will kann sie die Klamotten dann auch haben...
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.914
12.087
IAH & HAM
Das mag bei der Frisia-Luftverkehr GmbH. Bei sonstigen Airlines habe ich soetwas aber noch nie erlebt.
Mir gegenueber haben sich LH, BA und co schon oft sehr kulant verhalten. Und nach meiner Beobachtung sind Airlines oft deshalb nicht kulant, weil irgenwelche Idioten dies massiv ausgenutzt haben.

Ja genau...
- Unverzüglichkeit (kann man Streiten......)
- Bevollmächtigung (auf keinen Fall, d.h. BA hat es versäumt es richtig zu machen)
- Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (hier nicht gegeben, da BA fast jede Woche irgenwelche Angebote verbreitet kürzlich Hawaii Y-392,- Gesamt) mittlerweile spielt auch keine Rolle ob EF oder nicht, das sollte dem Kunden nicht mehr interessieren. BA kann hier nicht machen was Sie will. Sie haben mit Zusendung des E-Tix einen Vertrag abgeschlossen. Mit der richtigen Dokumentation kommen die auch nicht mehr raus auch nicht mit §174
Uiiiii noch ein Experte der sein juristiscje Wissen von Wikipedia hat....
 
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mavi

Neues Mitglied
14.05.2012
15
0
Ach die armen Airlines, kassieren bei der YQ Tax ab, erstatten trotz Urteile freiwillig keine Steuern, bei falscher Namenseintragung wollen die dass der Kunde ein neues Ticket kauft wo ist hier die Frage nach dem offensichtlichem Irrtum bei der Namenseingabe?
Abwarten..... Ich denke diejenige die einen Anwalt einschalten werden fliegen...... Das ist immer die Taktik der "guten Airline"
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ach die armen Airlines, ... bei falscher Namenseintragung wollen die dass der Kunde ein neues Ticket kauft wo ist hier die Frage nach dem offensichtlichem Irrtum bei der Namenseingabe?.../QUOTE]

Das finde ich ist auch ein netter Punkt - wenn ich mich bei der Nameneingabe vertue, dann ist das wohl so ziemlich der offensichtlichste Irrtum, der einem passieren kann. Also sollte jede (unverzügliche) Anfechtung seites des Kunden immer Erfolg haben - wie oft kommt es wohl vor, dass eine Airline freiwillig und ohne jegliches Murren bzw. Fordern nach "Storno und Neubuchen, 100% Stornokosten" hier entsprechend reagiert?
Das geht wohl nur bei denen, die sowieso eine X Stundenfrist zur kostenlosen Storno haben.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ja genau...
- Unverzüglichkeit (kann man Streiten......)
- Bevollmächtigung (auf keinen Fall, d.h. BA hat es versäumt es richtig zu machen)
- Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (hier nicht gegeben, da BA fast jede Woche irgenwelche Angebote verbreitet kürzlich Hawaii Y-392,- Gesamt) mittlerweile spielt auch keine Rolle ob EF oder nicht, das sollte dem Kunden nicht mehr interessieren. BA kann hier nicht machen was Sie will. Sie haben mit Zusendung des E-Tix einen Vertrag abgeschlossen. Mit der richtigen Dokumentation kommen die auch nicht mehr raus auch nicht mit §174

Mal ganz davon ab, wie ich zu dem Thema stehe, behaupte ich (als Laie auf dem Gebiet), dass derjenige, der hier die fehlende Bevollmächtigung bemängelt aufgrund dieser (angeblich) fehlenden Bevollmächtigung niemals den Flug hätte buchen dürfen. Denn das OTA, Verkaufsbüro, Mitarbeiter der Airline (younameit) wäre ja also nach hier aufgeworfener Begründung nicht bevollmächtigt und damit wohl nicht ermächtigt ein "Angebot abzugeben" geschweige denn, den Vertrag zu schließen. Oder wat?

Wieso kommst Du eigentlich zu der Überzeugung, die HNL Fare wäre so gewollt und wieso kommst Du zu der Überzeugung, dass BA keinen Anfechtungsgrund hat, nur weil da irgendwo ein Noob in den Daten rumpfuscht?

Zu Deinem letzten Absatz fällt mir eigentlich auch nur §242 und §226 BGB ein ...