[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
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Die Argumentation ist genauso stichhaltig wie die dagegen.
Beispiel: Wenn ich ein Haus kaufe, will ich darin wohnen - dennoch, selbst wenn mir der Vorbesitzer den Schlüssel gibt und mich ins Haus rein läßt - ohne das "Ticket" in Form der entsprechenden Besitzurkunden etc. ist das Haus praktisch noch nicht meins. Da geht es also viel mehr um die "Quittung/Bestätigung/Lieferschein".
Wie auch bei viele anderen Geschäften - die Ware allein bringt kein Eigentum, erst die dazugehörigen Papiere sichern das.

Ein Haus ist etwas anderes, weil hier das "Ticket" gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn ich das recht sehe eines der ganz wenigen Geschäfte bei denen Papiere zwingend sind. Ansonsten gilt in D ja nach wie vor die Vertragfreiheit. Du kannst ja z.B. auch an einem Auto Eigentum erwerben ohne den Fahrzeugbrief zu bekommen.

Du kannst aber auf jeden Fall OHNE die Quittung/das Ticket der Airline deinen gebuchten Flug abfliegen (ich glaube ich habe seit Jahren kein Ticket mehr vorzeigen müssen).
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.356
11.506
FRA/QKL
Die Argumentation ist genauso stichhaltig wie die dagegen.
Beispiel: Wenn ich ein Haus kaufe, will ich darin wohnen - dennoch, selbst wenn mir der Vorbesitzer den Schlüssel gibt und mich ins Haus rein läßt - ohne das "Ticket" in Form der entsprechenden Besitzurkunden etc. ist das Haus praktisch noch nicht meins. Da geht es also viel mehr um die "Quittung/Bestätigung/Lieferschein".
Wie auch bei viele anderen Geschäften - die Ware allein bringt kein Eigentum, erst die dazugehörigen Papiere sichern das.

Geiler Vergleich. (y)

War schon jemand mit dem ausgedruckten und auf Norwegisch übersetzten BA Ticket beim Notar, und vor allem wer unterschreibt den Notarvertrag für die Gegenseite? :LOL:
 
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nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Geiler Vergleich. (y)
War schon jemand mit dem ausgedruckten und auf Norwegisch übersetzten BA Ticket beim Notar, und vor allem wer unterschreibt den Notarvertrag für die Gegenseite? :LOL:

Wollte nur nichts sagen bevor es in trockenen Tüchern war - die norwegische Übersetzungsfassung des Tickets erwies sich als unerwartet umfangreich (sozusagen als umgekehrtes Lost in Translation Szenario).

Eine für British Airways wirklich unabweisbare Unterschrift auf den Ticketschinken zu bekommen hat sich auch alles andere als einfach gestaltet.

War eine echte Zitterpartie, hat letzten Endes aber doch noch geklappt...

69772.jpg



Mal im Ernst - ich halte es für sinnvoll, die KUL/SYD Sache halbwegs zielführend zu verfolgen und tue das nun auch.
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.467
709
Und noch eine Korrektur: hat eigentlich irgendjemand eine amfechtungserklaerung erhalten, die hinreichend ist?

Die darfst Du dann wohl "konkludent" in der automatisierten ohne jegliche weiteren Hinweise versendeten Stornierungs-Email erblicken.
Wer sich persönlich an BA gewendet hat, bekam beispielsweise dann das zu lesen:

...wie Sie vielleicht schon wissen, waren für Plätze in der First Class auf Flügen aus Deutschland zu verschiedenen Zielen für eine kurze Zeit offensichtlich fehlerhafte Preise sichtbar.
Da die Vornahme Ihrer Buchung in diesen Zeitraum fiel und der angegebene Flugpreis fehlerhaft war, wurde die Buchung storniert und die vollständige Rückerstattung Ihrer Zahlung veranlasst.
Die Erstattung und die Information an die Kunden begannen am Freitag, dem 21. August 2015. An diesem Tag wurden alle betroffenen Buchungen storniert.
Wir offerieren unseren Kunden Tausende verschiedene Preise für Flüge an unterschiedlichen Tagen, auf unterschiedlichen Strecken oder in unterschiedlichen Kombinationen, und verwenden größte Sorgfalt darauf sicherzustellen, dass unsere Preise wettbewerbsfähig sind und wir sie korrekt angeben. Falls ausnahmsweise einmal offensichtlich fehlerhafte Preise sichtbar waren, führt dies üblicherweise zur Stornierung und vollständigen Rückerstattung. So ist es auch in diesem Fall geschehen.
Die Rückerstattung der von den Kunden geleisteten Zahlungen haben wir nach der Feststellung der Fehler schnellstmöglich veranlasst. Das Verfahren der Rückerstattung kann einige Tage dauern.
Wir sind uns bewusst, dass diese Vorgänge Enttäuschung auslösen, und bitten hierfür vielmals um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen


Mir gefällt besonders die Passage "ausnahmsweise einmal offensichtlich fehlerhafte Preise".
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.467
709
Nei-en ... Du und die Airline sind Vertragspartner und nicht Ulla aus Wanne-Eickel. Außerdem ist der geschilderte Fall doch leicht anders, vor allem kam hier eine Erklärung inkl. verständlichem Inhalt. Ansonsten:

AG München: Bestehen auf Vertragserfüllung rechtsmissbräuchlich? - Zu niedrige Preisangabe und Anfechtung | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Es geht nicht um mich konkret. Aber wenn doch, so müsste ich, der noch nie mit BA geflogen ist, mich sicher vor Gericht gegenüber BA nicht als "kundig" outen?

Und wo bitte kam von BA eine Erklärung mit verständlichem Inhalt?
Es kam eine automatisierte Stornierungs-Email ohne jeden Bezug auf einen Preisfehler, geschweige denn eine Anfechtung.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Und schon kommt es wieder auf die Erkennbarkeit eines offensichtlichen Preisfehlers aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers an.

Komisch das der Anwalt zu dem "Fall" kein Urteil benennen kann - evtl. mag der nur Mandanten gewinnen indem er seine "Einschätzung" abgibt? Bei den verlinkten Urteil geht es um eine öffentliche Ausschreibung im Baugewerbe. Ist ja fast das gleiche wie ein falsches Angebot das durch einen Computerfehler automatisiert abgegeben wird.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.113
Das wird durch ständiges Wiederholen unter Bezugnahme auf den Sachverhalt nicht treffende Entscheidungen nicht richtiger. Kalkulationsirrtum ist nicht gleich Eingabefehler. Die in #930 genannte Entscheidung betrifft auch ein anderes Thema (Widerruf durch Verbraucher).
 
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andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.467
709
Stell mal ein, die Mail.

Glaube mir.
Wenn ich meinen Namen, die Buchungsnummer und Zahlungsinformationen schwärze, bleibt nur:

Stornierung der Buchung

Sehr geehrte(r) Kunde Buchungsreferenz: ZTF...

Ihr British Airways Flug wurde auf ba.com storniert.

Einzelheiten zur stornierten Buchung....


Haben Sie außerdem ein Hotel, einen Mietwagen oder eine Versicherung gebucht?

Die Ticketstornierung gilt nicht für Leistungen, die Sie in Verbindung mit dieser Buchung erworben haben, wie eine Mietwagen- oder Hotelreservierung oder eine Versicherung. Setzen Sie sich für alle weiteren Änderungen mit Ihrem örtlichen Service Center in Verbindung.

Kontakt

Weitere Informationen zur Rückerstattung erhalten Sie bei:

British Airways Plc
Refunds Department (R46/HDA1)
PO BOX 365
HARMONDSWORTH
Middlesex
ENGLAND
UB7 0GB

Telefon: 44(0)20 8564 2111
Fax: +44(0)20 8738 9353

Unser Ziel ist es, Ihnen einen möglichst umfassenden Service anzubieten. Leider können wir jedoch einzelne Antworten auf diese E-Mail nicht bearbeiten.

Wenn Sie eine Frage haben, erhalten Sie Antworten und unser E-Mail-Formular (nur für einige Länder) über folgenden Link:

British Airways - Your questions

Weitere Telefonnummern erhalten Sie über folgenden Link:
British Airways

Weitere Informationen und Services erhalten Sie unter:
Buchen Sie Flüge, Reisen und Online einchecken | British Airways

und klicken Sie auf "Kontakt".

Mit freundlichen Grüßen,
British Airways Kundenbetreuung
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.439
3.116
Neuss
www.drboese.de
Mit liegt eine englischsprachige Anfechtungserklaerung vor, trotz Buchung auf der deutschen ba-Seite. Auch das ist, sagen wir mal, gewagt.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Eine Anfechtung kann nur von Bevollmaechtigten der British Airways ausgesprochen werden. "British Airways Customer Service" kann so ein Bevollmaechtigter schon gar nicht sein. Aufgrund dieses Formfehlers hast Du die Erklaerung ja auch erfolgreich zurueckgewiesen. Damit ist die Anfechtung in jedem Fall unwirksam. Damit ist auch unerheblich, ob ein Irrtum vorlag oder nicht. British Airways hat auf eine Anfechtung verzichtet und ich unterstelle mal, dass es gar keinen Irrtum gab, der zu einer Anfechtung berechtigt.

British Airways hat jetzt die Wahl, ob sie die Flugleistung selbst erbringen wollen oder die Differenz zur Befoerderung auf einem anderen Carrier zahlen wollen. First Class nach Sydney mit Stop in Singapur geht nur mit SQ - ich habe eine klare Vorstellung, fuer was BA sich entscheiden wird...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.439
3.116
Neuss
www.drboese.de
Eine Anfechtung kann nur von Bevollmaechtigten der British Airways ausgesprochen werden. "British Airways Customer Service" kann so ein Bevollmaechtigter schon gar nicht sein. Aufgrund dieses Formfehlers hast Du die Erklaerung ja auch erfolgreich zurueckgewiesen. Damit ist die Anfechtung in jedem Fall unwirksam. Damit ist auch unerheblich, ob ein Irrtum vorlag oder nicht. British Airways hat auf eine Anfechtung verzichtet und ich unterstelle mal, dass es gar keinen Irrtum gab, der zu einer Anfechtung berechtigt. ]/QUOTE]
Sehe ich überwiegen auch so. Nach Zurückweisen der Bevollmächtigung ist mir kein Fall bekannt, in dem eine ordnungsgemäße Anfechtung nachgeholt wurde.
British Airways hat jetzt die Wahl, ob sie die Flugleistung selbst erbringen wollen oder die Differenz zur Befoerderung auf einem anderen Carrier zahlen wollen
... oder ob sie die Differenz zur nun verlangten Fare auszahlen wollen. Plus Gutschrift von Avios (die könnte man sich wohl auch auszahlen lassen) und Tier Points
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Eine Anfechtung kann nur von Bevollmaechtigten der British Airways ausgesprochen werden. "British Airways Customer Service" kann so ein Bevollmaechtigter schon gar nicht sein. Aufgrund dieses Formfehlers hast Du die Erklaerung ja auch erfolgreich zurueckgewiesen. Damit ist die Anfechtung in jedem Fall unwirksam. Damit ist auch unerheblich, ob ein Irrtum vorlag oder nicht. British Airways hat auf eine Anfechtung verzichtet und ich unterstelle mal, dass es gar keinen Irrtum gab, der zu einer Anfechtung berechtigt. ]/QUOTE]
Sehe ich überwiegend auch so. Nach Zurückweisen der Bevollmächtigung ist mir kein Fall bekannt, in dem eine ordnungsgemäße Anfechtung nachgeholt wurde.

... oder ob sie die Differenz zur nun verlangten Fare auszahlen wollen. Plus Gutschrift von Avios (die könnte man sich wohl auch auszahlen lassen) und Tier Points

Ich habe keine neue Anfechtung erhalten und ich habe Frau Selle drei Mal auf den Umstand der zurückgewiesenen Anfechtung aufmerksam gemacht. Treu und Glauben scheidet also auch aus. 14 Tage sind auch rum, also auch keine Anfechtung mehr.

Avios und Tier Points gibt's in jedem Fall.
 
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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
"Frau Selle" könnte das ganze unrund machen. Entweder der Erklärende, oder dem Organ wäre die § 174er Erklärung zuzuleiten. Ob Frau Selle aufgrund der Verlautbarungen im Netz ein Vertreter sein könnte... hm...

Das Organ hat Frau Selle als Kontakt benannt und damit als Organ auch Kenntnis von meiner Zurückweisung. Es gab ja keinen Erklärenden - insofern ist auch fraglich, ob eine Anfechtung überhaupt je abgegeben wurde.