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Immerhin versuchte man bei der WAW-Fare ja immerhin, eine Unterschrift in ein PDF-File zu setzen. Von wem auch immer.
Auch das ist weder ein Original noch weist es nach, dass der Unterzeichnende vertretungsberechtigt ist.
Wir sollten bei Gelegenheit mal ein Bier zusammen trinken gehen.
viele Grüße aus Berlin.
TFL
...
Wir sollten bei Gelegenheit mal ein Bier zusammen trinken gehen.
viele Grüße aus Berlin.
TFL
Müssen wir auch endlich wieder machen, auch wenn ich zum Thema nichts beitragen kann.
Oh! Ich habe heute in eigener Sache (cun) eine ausführlichere Mail erhalten. Unter anderem geht BA von der Anwendbarkeit britischen rechts aus. Tja, ob das stimmt...
Für alle, die es interessiert, gerade kam folgende Email:
...
Darf ich fragen, ob du die Anfechtung zurückgewiesen hast? Und wenn ja, geschah das postalisch (Einschreiben) oder als Mail.
Grüße
Für alle, die es interessiert, gerade kam folgende Email:
Ihre Beschwerde
Ihre Beschwerde bezieht sich auf die Buchung für einen Flug Erster Klasse von Frankfurt über London nach Kuala Lumpur und über London zurück nach Frankfurt zu einem Preis von EUR 621,00. Dieser Betrag wurde Ihren Angaben zufolge Ihrem Kreditkartenkonto schon belastet.
Sie geben an, am 25. August 2015 eine Mitteilung über die Stornierung Ihrer Buchung erhalten zu haben.
Am 2. September 2015 erhielten Sie von uns per E-Mail eine Anfechtungserklärung. Darin fochten wir unsere für den Vertrag maßgebliche Willenserklärung an und erläuterten, dass auf unserer Internetseite irrtümlich ein falscher Preis angezeigt worden war.
Das Geschehen
Im August 2015 waren während eines kurzen Zeitraums für bestimmte auf unserer Internetseite angebotene Flüge Preise angegeben, die wir tatsächlich nicht angeben wollten. Der Irrtum kam zustande, als die Preise in ein System eingetragen wurden, von dem aus sie weltweit veröffentlicht werden. Als die Informationen über Flüge und die diesbezüglichen Preise in das System eingetragen wurden, passierte beim Ausschneiden und Einfügen ("cut and paste") ein Fehler, der dazu führte, dass die Preise den falschen Flugrouten zugeordnet wurden. Aufgrund des Fehlers passten die angezeigten Flugrouten und die angegebenen Preise nicht zueinander.
Unverzüglich nach Feststellung des Irrtums stellten wir die Dinge richtig und stornierten die betroffenen Buchungen. Wir informierten unsere Kunden schnellstmöglich und versandten nach rechtlicher Prüfung förmliche Anfechtungserklärungen.
Rechtslage
Mit der Erklärung vom 2. September 2015 haben wir unsere Willenserklärung wirksam angefochten.
Rein vorsorglich erklären wir hiermit noch einmal die Anfechtung der von uns abgegebenen Willenserklärung, die zu der Buchung Ihrer Flüge führte. Anfechtungsgrund ist der "cut and paste"-Fehler, der oben näher beschrieben ist. Es handelt sich um einen rein mechanischen Fehler, ähnlich einem Tippfehler, der uns ohne weiteres berechtigt, unsere Willenserklärung gemäß § 119 Abs. 1 BGB anzufechten.
Wir haben Ihre Buchung also zu Recht storniert, da der Vertrag infolge der Anfechtung wegen Irrtums nichtig ist. Der Ihrem Kreditkartenkonto belastete Betrag müsste Ihnen inzwischen gutgeschrieben worden sein. Falls dies noch nicht geschehen ist, geben Sie uns bitte Nachricht. Wir würden der Sache dann noch einmal nachgehen.
Vor dem Hintergrund dieser Umstände können wir Ihnen leider nicht anbieten, Sie zu den von Ihnen gewünschten Bedingungen auf den genannten Flügen zu befördern.
Wir hoffen, Ihnen mit den o.a. Erläuterungen eine zufriedenstellende Erklärung für den Vorgang zu liefern, der Sie zu Ihrer Beschwerde veranlasst hat. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für jegliche Unannehmlichkeiten, die Ihnen hierdurch entstanden sind, und versichern Ihnen, dass wir Maßnahmen treffen, um die Wiederholung eines solchen Vorkommnisses zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Am Rande gefragt: wieso werden nur 621 Euro als Flugpreis ins Feld geführt? Ein KUL Ticket war doch fast doppelt so teuer.
Der Rest sind ja Steuern und Gebühren, an denen BA eh nix verdient.
[...] Ich habe nett darauf verwiesen, dass BA sich wegen eines Irrtums auch die Freiheit nimmt meinen Flug zu stornieren und ich mich jetzt auch leider geirrt habe und stornieren müsste.
1. min Rückfrage beim Supervisor und mein Ticket wird storniert und voll erstattet.
Was sollen sie auch sonst sagen. Ich habe eine Vollmacht im Original vorliegen. Spannend auch die Ansicht, man müsse JEDE Erklärung nach § 174 BGB zurückweisen. Das Zurückweisen der ersten "Stornomail" würde nicht ausreichen. Also nun Stufe 1,5
Laut Wikipedia hat BA dir "eine der größten Anwaltskanzleien der Welt" als Gegner aufs Spielfeld geschickt. Das stelle ich mir doch als eine schöne Herausforderung für einen RA vor ;-)
So als wenn Sandhausen plötzlich gegen den FC Barcelona spielen muss