[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.066
Neuss
www.drboese.de
Oh! Ich habe heute in eigener Sache (cun) eine ausführlichere Mail erhalten. Unter anderem geht BA von der Anwendbarkeit britischen rechts aus. Tja, ob das stimmt...
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.462
704
Für alle, die es interessiert, gerade kam folgende Email:


Ihre Beschwerde
Ihre Beschwerde bezieht sich auf die Buchung für einen Flug Erster Klasse von Frankfurt über London nach Kuala Lumpur und über London zurück nach Frankfurt zu einem Preis von EUR 621,00. Dieser Betrag wurde Ihren Angaben zufolge Ihrem Kreditkartenkonto schon belastet.
Sie geben an, am 25. August 2015 eine Mitteilung über die Stornierung Ihrer Buchung erhalten zu haben.
Am 2. September 2015 erhielten Sie von uns per E-Mail eine Anfechtungserklärung. Darin fochten wir unsere für den Vertrag maßgebliche Willenserklärung an und erläuterten, dass auf unserer Internetseite irrtümlich ein falscher Preis angezeigt worden war.

Das Geschehen
Im August 2015 waren während eines kurzen Zeitraums für bestimmte auf unserer Internetseite angebotene Flüge Preise angegeben, die wir tatsächlich nicht angeben wollten. Der Irrtum kam zustande, als die Preise in ein System eingetragen wurden, von dem aus sie weltweit veröffentlicht werden. Als die Informationen über Flüge und die diesbezüglichen Preise in das System eingetragen wurden, passierte beim Ausschneiden und Einfügen ("cut and paste") ein Fehler, der dazu führte, dass die Preise den falschen Flugrouten zugeordnet wurden. Aufgrund des Fehlers passten die angezeigten Flugrouten und die angegebenen Preise nicht zueinander.
Unverzüglich nach Feststellung des Irrtums stellten wir die Dinge richtig und stornierten die betroffenen Buchungen. Wir informierten unsere Kunden schnellstmöglich und versandten nach rechtlicher Prüfung förmliche Anfechtungserklärungen.

Rechtslage
Mit der Erklärung vom 2. September 2015 haben wir unsere Willenserklärung wirksam angefochten.
Rein vorsorglich erklären wir hiermit noch einmal die Anfechtung der von uns abgegebenen Willenserklärung, die zu der Buchung Ihrer Flüge führte. Anfechtungsgrund ist der "cut and paste"-Fehler, der oben näher beschrieben ist. Es handelt sich um einen rein mechanischen Fehler, ähnlich einem Tippfehler, der uns ohne weiteres berechtigt, unsere Willenserklärung gemäß § 119 Abs. 1 BGB anzufechten.
Wir haben Ihre Buchung also zu Recht storniert, da der Vertrag infolge der Anfechtung wegen Irrtums nichtig ist. Der Ihrem Kreditkartenkonto belastete Betrag müsste Ihnen inzwischen gutgeschrieben worden sein. Falls dies noch nicht geschehen ist, geben Sie uns bitte Nachricht. Wir würden der Sache dann noch einmal nachgehen.
Vor dem Hintergrund dieser Umstände können wir Ihnen leider nicht anbieten, Sie zu den von Ihnen gewünschten Bedingungen auf den genannten Flügen zu befördern.
Wir hoffen, Ihnen mit den o.a. Erläuterungen eine zufriedenstellende Erklärung für den Vorgang zu liefern, der Sie zu Ihrer Beschwerde veranlasst hat. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für jegliche Unannehmlichkeiten, die Ihnen hierdurch entstanden sind, und versichern Ihnen, dass wir Maßnahmen treffen, um die Wiederholung eines solchen Vorkommnisses zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
 

Wuzz

Reguläres Mitglied
12.07.2014
95
0
HAM
lol...auch wenn ich das in der Sache rechtlich nachvollziehbar finde, klingt die Mail so, als hätte sie ein Hiwi geschrieben.

wie dem auch sei ... "vor dem Hintergrund dieser Umstände" fände ich nunmal die Einlassung von BA zu § 122 interessant ;)
 

Schweinshaxe

Aktives Mitglied
21.03.2010
190
26
Für alle, die es interessiert, gerade kam folgende Email:


Ihre Beschwerde
Ihre Beschwerde bezieht sich auf die Buchung für einen Flug Erster Klasse von Frankfurt über London nach Kuala Lumpur und über London zurück nach Frankfurt zu einem Preis von EUR 621,00. Dieser Betrag wurde Ihren Angaben zufolge Ihrem Kreditkartenkonto schon belastet.
Sie geben an, am 25. August 2015 eine Mitteilung über die Stornierung Ihrer Buchung erhalten zu haben.
Am 2. September 2015 erhielten Sie von uns per E-Mail eine Anfechtungserklärung. Darin fochten wir unsere für den Vertrag maßgebliche Willenserklärung an und erläuterten, dass auf unserer Internetseite irrtümlich ein falscher Preis angezeigt worden war.

Das Geschehen
Im August 2015 waren während eines kurzen Zeitraums für bestimmte auf unserer Internetseite angebotene Flüge Preise angegeben, die wir tatsächlich nicht angeben wollten. Der Irrtum kam zustande, als die Preise in ein System eingetragen wurden, von dem aus sie weltweit veröffentlicht werden. Als die Informationen über Flüge und die diesbezüglichen Preise in das System eingetragen wurden, passierte beim Ausschneiden und Einfügen ("cut and paste") ein Fehler, der dazu führte, dass die Preise den falschen Flugrouten zugeordnet wurden. Aufgrund des Fehlers passten die angezeigten Flugrouten und die angegebenen Preise nicht zueinander.
Unverzüglich nach Feststellung des Irrtums stellten wir die Dinge richtig und stornierten die betroffenen Buchungen. Wir informierten unsere Kunden schnellstmöglich und versandten nach rechtlicher Prüfung förmliche Anfechtungserklärungen.

Rechtslage
Mit der Erklärung vom 2. September 2015 haben wir unsere Willenserklärung wirksam angefochten.
Rein vorsorglich erklären wir hiermit noch einmal die Anfechtung der von uns abgegebenen Willenserklärung, die zu der Buchung Ihrer Flüge führte. Anfechtungsgrund ist der "cut and paste"-Fehler, der oben näher beschrieben ist. Es handelt sich um einen rein mechanischen Fehler, ähnlich einem Tippfehler, der uns ohne weiteres berechtigt, unsere Willenserklärung gemäß § 119 Abs. 1 BGB anzufechten.
Wir haben Ihre Buchung also zu Recht storniert, da der Vertrag infolge der Anfechtung wegen Irrtums nichtig ist. Der Ihrem Kreditkartenkonto belastete Betrag müsste Ihnen inzwischen gutgeschrieben worden sein. Falls dies noch nicht geschehen ist, geben Sie uns bitte Nachricht. Wir würden der Sache dann noch einmal nachgehen.
Vor dem Hintergrund dieser Umstände können wir Ihnen leider nicht anbieten, Sie zu den von Ihnen gewünschten Bedingungen auf den genannten Flügen zu befördern.
Wir hoffen, Ihnen mit den o.a. Erläuterungen eine zufriedenstellende Erklärung für den Vorgang zu liefern, der Sie zu Ihrer Beschwerde veranlasst hat. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für jegliche Unannehmlichkeiten, die Ihnen hierdurch entstanden sind, und versichern Ihnen, dass wir Maßnahmen treffen, um die Wiederholung eines solchen Vorkommnisses zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Mit dem Schrieb hat Dir BA doch einen guten Dienst erwiesen, oder? Nachdem BA darauf verzichtet zu argumentieren, dass der Vertrag wegen Bösgläubigkeit des Kunden von vorneherein nichtig war, wird es nun auch vor Gericht schwerer, dieses Argument glaubhaft zu verwenden. Ich bin seeeehr gespannt, wie es weitergeht.;)
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Gut einen Monat nach der Buchung versucht BA nun also ordentlich anzufechten. =;

Besonders köstlich: "Unverzüglich nach Feststellung des Irrtums stellten wir die Dinge richtig und stornierten die betroffenen Buchungen. Wir informierten unsere Kunden schnellstmöglich und versandten nach rechtlicher Prüfung förmliche Anfechtungserklärungen."

Der Irrtum ist laut BA demnach spätestens am 21. August vollständig aufgeklärt worden - die Anfechtung erfolgte aber nicht etwa kurz darauf, sondern mit einem Monat Verzug.

Wie BA wohl "die Dinge richtig" gestellt hat...
tfa7fbb_betonschuhe.jpg


Bei dem Tempo dauert es vermutlich ungefähr ein Jahr, bevor BA sich überlegt, dass da auch noch § 174 Stolpersteine im Spiel sind.

Wenn BA die Klagen ebenso dilettantisch angeht wie alles im Vorfeld, ist wenig Widerstand zu erwarten.

Die Nachricht verstärkt jedenfalls den katastrophal unprofessionellen Eindruck, den BA bislang im Umgang mit der Sache macht.



Am Rande gefragt: wieso werden nur 621 Euro als Flugpreis ins Feld geführt? Ein KUL Ticket war doch fast doppelt so teuer.
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Somit ist die Angabe von BA falsch und irreführend ("[...] zu einem Preis von EUR 621,00. Dieser Betrag wurde Ihren Angaben zufolge Ihrem Kreditkartenkonto schon belastet."), da Dir keineswegs nur die reine base fare belastet wurde.

Man möchte wohl den für die Flüge aufgerufenen Preis gerne geringer wirken lassen, als er tatsächlich war.

Außerdem zeigt BA doch mit dem geradezu verzweifelten Anfechtungsversuch, dass die Anfang September an einige Bucher versandten Nachrichten, die sich ausschließlich auf die Offensichtlichkeit eines Preisfehlers als Stornierungsgrund beriefen[SUP]1[/SUP], aus ihrer eigenen Sicht keine ausreichenden Anfechtungen im Sinne des BGB waren.

[SUP]1[/SUP]"Wie Sie vielleicht schon wissen, waren für Plätze in der First Class auf Flügen aus Deutschland zu verschiedenen Zielen für eine kurze Zeit offensichtlich fehlerhafte Preise sichtbar. Die betreffenden Flugpreise waren sehr viel niedriger als jeder Preis für einen First Class Flug, den BA für die betreffenden Strecken im Rahmen einer in jüngerer Zeit durchgeführten Werbeaktion oder Promotion oder auch sonst jemals angeboten hat. In Anbetracht dessen liegt es nach unserem Verständnis auf der Hand, dass die angegebenen Preise bei einer Suche nach First Class Flügen auf den fraglichen Strecken ohne weiteres als fehlerhaft erkannt wurden."


Soweit ich inzwischen informiert bin, ist die Obergrenze der Unverzüglichkeit für eine Anfechtung i.d.R. 2 Wochen nach Feststellung des Irrtums. Damit kann BA jetzt eigentlich fadenscheinige Ausschneide- und Einfügegründe angeben bis sie schwarz werden, ohne dass es noch von Belang wäre.
 

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Die Stornierte EF hat mir zumindest heute etwas "geholfen" ich hatte vor 3 Wochen einen USA Flug gebucht welchen ich nicht antreten kann.

Bei der Hotline hieß es, dass der Tarif nicht erstattbar ist (keine Ahnung was ich am Ende wirklich bekommen hätte)
Ich habe nett darauf verwiesen, dass BA sich wegen eines Irrtums auch die Freiheit nimmt meinen Flug zu stornieren und ich mich jetzt auch leider geirrt habe und stornieren müsste.

1. min Rückfrage beim Supervisor und mein Ticket wird storniert und voll erstattet. (y)
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
[...] Ich habe nett darauf verwiesen, dass BA sich wegen eines Irrtums auch die Freiheit nimmt meinen Flug zu stornieren und ich mich jetzt auch leider geirrt habe und stornieren müsste.
1. min Rückfrage beim Supervisor und mein Ticket wird storniert und voll erstattet. (y)

Kaum zu fassen...:resp:


Wie mir berichtet wird, hat BA die von andymusic zitierte Nachricht mittlerweile dahingehend abgewandelt, dass bereits die maschinelle Stornierungsmail vom 25. August als regelrechte Anfechtung gelten soll.

Das Kriterium der Offensichtlichkeit findet in der aktuellen Version anscheinend wieder in einem Nebensatz Erwähnung und es wird auch nicht mehr quasi eingestanden, dass die vorhergehenden Nachrichten keine ausreichenden Anfechtungserklärungen sind.

Hinsichtlich § 174 ist man bei BA offenbar noch immer ratlos.

Wäre die jetzt kursierende Nachricht unverzüglich (max. 14 Tage) nachdem der Irrtum festgestellt/behoben wurde vorhanden gewesen, hätte BA damit wohl wirksam angefochten (§ 174 einmal außen vor gelassen).

Mehr als einen Monat nach Erkennen des Irrtums ist es aber einfach zu spät.

Warum man nicht kurz nach dem Zurückziehen des Tarifs eine standardisierte Sammelmail im Stile von "Sie haben sich sicher über den günstigen Preis gewundert...cut & paste Fehler bei der Preiseingabe...Anfechtung wegen Irrtums...XX Euro Gutschein, Entschuldigung" versandt hat, ist und bleibt vollkommen unverständlich.

Auch gegen die § 174 Angriffe sollte man sich von vornherein wappnen.

Im Prinzip haben alle resoluten Buchenden BA einen wertvollen Dienst damit erwiesen, dass aus der peinlichen Angelegenheit nun (hoffentlich) eine vernünftige Prozedur für die Bereinigung künftiger Irrtümer hervorgeht.
 
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nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
In meinen Augen ist die Anfechtung insgesamt gesehen ungefähr so rund wie der Fels von Gibraltar:

In der maschinellen Stornomail wird kein Grund für die Stornierung genannt - daher ist darin keine Anfechtungserklärung zu sehen.

In der späteren Entschuldigungsmail, die meist hart am Rande der 14-Tage Frist versandt wurde, fehlt der Grund ebenfalls.

Dieser (cut & paste Fehler) wird erst mehr als einen Monat später nachgeschoben und war in den vollkommen korrekt wirkenden ANCSALE Tarifdetails unmöglich zu erkennen.

Das verspätete Nachschieben heilt letztlich sicher nicht die beiden angeblichen, jedoch absolut inadäquaten Möchtegernanfechtungen.


Abgesehen davon haben dank des Hinweises von Flying Lawyer viele hier auf alle Nachrichten mit Zurückweisung nach § 174 BGB reagiert, worauf BA keine Antwort gefunden hat.

Bin gespannt, wie BA sich rechtlich aus der Sache herauszuwinden versucht.
 
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tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
530
5
Ich würde ja zu gerne das First Class citypair für den "copy & paste" wissen :)
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Keith Williams, CEO British Airways, hat am 22. September 2015 Frau Katja Selle (und eine weitere Kollegin) dazu bevollmaechtigt, im Namen von British Airways Anfechtungserklaerungen auszusprechen. Damit ist denen bei BA wohl ein Licht aufgegangen. Eine Kopie der Vollmacht (Power of Attorney) liegt mir vor.

British Airways ist aber nach wie vor davon ueberzeugt, dass in meinem Fall eine wirksame Anfechtung am 3. September erklaert wurde.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.066
Neuss
www.drboese.de
Was sollen sie auch sonst sagen. Ich habe eine Vollmacht im Original vorliegen. Spannend auch die Ansicht, man müsse JEDE Erklärung nach § 174 BGB zurückweisen. Das Zurückweisen der ersten "Stornomail" würde nicht ausreichen. Also nun Stufe 1,5
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
Was sollen sie auch sonst sagen. Ich habe eine Vollmacht im Original vorliegen. Spannend auch die Ansicht, man müsse JEDE Erklärung nach § 174 BGB zurückweisen. Das Zurückweisen der ersten "Stornomail" würde nicht ausreichen. Also nun Stufe 1,5

Laut Wikipedia hat BA dir "eine der größten Anwaltskanzleien der Welt" als Gegner aufs Spielfeld geschickt. Das stelle ich mir doch als eine schöne Herausforderung für einen RA vor ;-)

So als wenn Sandhausen plötzlich gegen den FC Barcelona spielen muss :)
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Laut Wikipedia hat BA dir "eine der größten Anwaltskanzleien der Welt" als Gegner aufs Spielfeld geschickt. Das stelle ich mir doch als eine schöne Herausforderung für einen RA vor ;-)

So als wenn Sandhausen plötzlich gegen den FC Barcelona spielen muss :)

Das dürfte die Haus und Hof Kanzlei von BA sein. Wenn der mehr als 2-3 Stunden pro Fall abrechnet ist es vermutlich billiger für BA alle fliegen zu lassen....
 
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