[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

ANZEIGE

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
ANZEIGE
Nein. Selbst bei den von mir betreuten Fällen, die nur in kleinsten Nuancen unterschiedlich sind, wird eine "Blockabfertigung" nicht gewünscht. Man kann nur vermuten, welchen Hintergrund dies hat, was SMK77 ja auch schon unternommen hat. Bei den Grenzkosten, die ein ordentlicher Vergleich für BA bedeuten würde, fallen mir nur sehr sehr wenige Erklärungen dafür ein.

Seltsam, vor allem doch weil die Großkanzleien ja wohl kaum nach Stunden abrechnen werden.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Chris0812

Reguläres Mitglied
29.03.2011
81
0
TXL / DUS
Große Unternehmen haben oft Rahmverträge mit Kanzleien, in denen auch Stundensätze rabattiert sind. Abgerechnet wird dennoch nach Aufwand.
 
  • Like
Reaktionen: hiob

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Wenn hier mit 350€/Stunde abgerechnet wird zahlt BA bei jeden Ticket das erstritten werden soll, bei einem Vergleich drauf - da kann man die Tickets auch gleich "durchwinken".
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Naja. Langfristig ist es vielleicht für ba sinnvoll, hier nichts zu honorieren, wenn man soetwas denn auch erfolgreich vor Gericht abwehren kann.

Ich habe einen Fall, bei dem es um ein 20€-Ersatzteil geht (Verweigerung der Gewährleistung) und auf der Gegenseite ein Weltkonzern eine Großkanzlei aus München eingeschaltet hat, als Klage erhoben wurde (sportlich, ich weiß).

Die haben beim Anklicken der eingehenden Mail schon mehr Geld verbrannt, als das Anerkenntnis der Klage gekostet hätte.

Der Konzern kann also so nur verlieren. Und hohe Stundensätze werden in diesem Fall das deutsche Recht auch nur schlecht verbiegen ;)
 
  • Like
Reaktionen: Flying Lawyer

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Naja. Langfristig ist es vielleicht für ba sinnvoll, hier nichts zu honorieren, wenn man soetwas denn auch erfolgreich vor Gericht abwehren kann.

Hmm aber du shcriebst doch selber das es bei BA auf einen aussergerichtlichen Vergleich hinaus läuft - da sehe ich dann diesen Punkt nicht.
 

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Hmm aber du shcriebst doch selber das es bei BA auf einen aussergerichtlichen Vergleich hinaus läuft - da sehe ich dann diesen Punkt nicht.

Aussergerichtliche Einigung zählt nicht für andere und kein Anwalt kann sich darauf berufen, ein Urteil gegen BA wäre Katastrophal.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Das ist ja ein Prozess. Wenn es irgendwann nicht weitergeht, dann rückt ein Vergleich eben in weitere Entfernung. Mir ist ein vergleichsangebot bekannt, das aber nicht akzeptabel war.
 

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Meine Klage ist jetzt beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden. Es war bei BA kein ernsthaftes Interesse vorhanden, sich guetlich zu einigen.

Ich beiße bis dato ebenfalls auf britisches Granit und sehe einer möglichen Klage gelassen entgegen.

Die Gespräche mit Customer Relations waren allerdings stets eine Freude und allein wegen einer solchen Hotline wäre ich trotz allem amüsiert darüber, in Zukunft wieder Probleme mit BA zu bekommen.

Zunächst mal war es immer wieder beruhigend, dass dort die dilettantischen Fehler von BA im Nachgang der Tarifprobleme nie abgestritten und immer aufrichtig bedauert wurden. Man befürchte, durch diese Sache eine nicht zu vernachlässigende Anzahl guter Kunden verloren zu haben, hieß es außerdem explizit. An meiner Stelle hätte sie sich so etwas ebenso wenig bieten lassen und ich hätte ja wirklich alles getan, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, sagte eine Mitarbeiterin.

Sinngemäß klang ferner vorsichtig an, dass man die Kundenargumentation (insbesondere auch bzgl. §174 BGB) durchaus nachvollziehen könne und fast schon vermute, in London interessiere sich schlichtweg niemand für die diesbezüglichen deutschen Rechtsgrundlagen.

Ohne den entscheidenden Hinweis von Flying Lawyer auf §174 wäre die Angelegenheit zweifellos weitaus schwieriger.

Ich hoffe, BA wird die entsprechende Quittung für eine solche Ignoranz noch bekommen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Sinngemäß klang ferner vorsichtig an, dass man die Kundenargumentation (insbesondere auch bzgl. §174 BGB) durchaus nachvollziehen könne und fast schon vermute, in London interessiere sich schlichtweg niemand für die diesbezüglichen deutschen Rechtsgrundlagen.

Den Eindruck erweckt in mir auch ein Schriftsatz, den mir der RA von BA gesendet hat. Man könnte es als Resignation verstehen. Die Klage von SMK77 habe ich gelesen und finde sie sehr gut. Zu bedenken ist ja, dass der durchschnittliche noch nie in seinem Leben von Avios oder Tier Points gehört haben wird und mit der Materie schnell überfordert sein könnte. Gut erklärt macht aber alles auch für einen Laien auf dem Gebiet Sinn.

Grüße
Kexbox
 
  • Like
Reaktionen: klaus79856 und frabkk

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Anscheinend ist SMK77 hier einer der ersten die Klage eingereicht haben. Unsere dürften in den nächsten Tagen ja auch folgen...man darf gespannt sein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Entgangene Avios (650-800 EUR) + Tarifdifferenz ( ~ 4000 EUR) + Klage auf Gutschrift der Tier Points (die bringen oft bereits Bronze, sind also - nicht lachen - mindestens 200 EUR wert) dürften auch für 1 Person über 5.000 EUR kommen.
 
Zuletzt bearbeitet: