Meine Klage ist jetzt beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden. Es war bei BA kein ernsthaftes Interesse vorhanden, sich guetlich zu einigen.
Ich beiße bis dato ebenfalls auf britisches Granit und sehe einer möglichen Klage gelassen entgegen.
Die Gespräche mit Customer Relations waren allerdings stets eine Freude und allein wegen einer solchen Hotline wäre ich trotz allem amüsiert darüber, in Zukunft wieder Probleme mit BA zu bekommen.
Zunächst mal war es immer wieder beruhigend, dass dort die dilettantischen Fehler von BA im Nachgang der Tarifprobleme nie abgestritten und immer aufrichtig bedauert wurden. Man befürchte, durch diese Sache eine nicht zu vernachlässigende Anzahl guter Kunden verloren zu haben, hieß es außerdem explizit. An meiner Stelle hätte sie sich so etwas ebenso wenig bieten lassen und ich hätte ja wirklich alles getan, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, sagte eine Mitarbeiterin.
Sinngemäß klang ferner vorsichtig an, dass man die Kundenargumentation (insbesondere auch bzgl. §174 BGB) durchaus nachvollziehen könne und fast schon vermute, in London interessiere sich schlichtweg niemand für die diesbezüglichen deutschen Rechtsgrundlagen.
Ohne den entscheidenden Hinweis von
Flying Lawyer auf §174 wäre die Angelegenheit zweifellos weitaus schwieriger.
Ich hoffe, BA wird die entsprechende Quittung für eine solche Ignoranz noch bekommen.