Also ich habe brav jede Erklaerung nach 174 zurueckgewiesen. Sowohl die erste von "Customer Service" als auch die zweite von Frau AB. Bemerkenswert, dass Frau AB nicht in der nun vorliegenden Originalvollmacht genannt wird.
Meine erste Anfechtung ist nunmehr auf den 29. September datiert, ausgesprochen von Frau Selle. Meinem Anwalt hat Frau Selle noch selbst geantwortet (mit den bekannten Textbausteinen) und noch keine Kanzlei.
Na also - langsam aber sicher spitzt sich die Lage endlich zu.
Was soll in Bezug auf die Buchungen vom 20.08. eigentlich eine am 22.09. erteilte Anfechtungsvollmacht bewirken? BA kann doch nicht im Ernst daran glauben, dass irgendein Richter eine Anfechtung mehr als einen Monat nach definitiver Aufklärung des angeblichen Irrtums als "unverzüglich" betrachten wird!?
Vielmehr würde BA sich öffentlich bloßstellen, wenn schonungslos aufgedeckt würde, wie dilettantisch und verbraucherfeindlich vorgegangen wurde.
Zum Zeitpunkt der früheren, missglückten Anfechtungsversuche existierte die erforderliche Vollmacht offenkundig nicht. BA zeigt aktuell also lediglich, dass es in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr bereiten dürfte, bei Tarifirrtümern wirksam anzufechten...nicht zuletzt dank derer, die mit Nachdruck auf die unglaubliche Inkompetenz aufmerksam gemacht haben.
Aus meiner Sicht ist das kein Bärendienst, denn an Kulanzentscheidungen wird das kaum etwas ändern und ich erhalte wesentlich lieber eine ordentliche, höflich formulierte Anfechtung kurz nach einer Buchung, als zunächst gar nichts und irgendwann mit viel Verzug teils ziemlich pampige pseudo-Anfechtungen.
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass BA sich unter den gegebenen Umständen wirklich nicht außergerichtlich mit den wenigen noch im Rennen befindlichen Kandidaten einigen wird.