[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Damit alle wieder ruhig schlafen koennen: Der Termin ist natuerlich nicht an einem Sonntag, sondern am 9. Maerz (ein Mittwoch).

Tippfehler von mir - Entschuldigung!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.881
434
Moin SMK77,
Amtsgericht ist korrekt in FRA ? Uhrzeit?
Bin zufällig in FRA und habe zeit, werde versuchen mal vorbeizukommen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wenn das genaue Datum & Uhrzeit feststehen, bitte nochmal mitteilen. Würde mich da eventuell auch einfinden.
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
3
DUS/MNL
komme auch, wenn die Uhrzeit passt. BA wird sowieso was dumm schaun, wenn da mehr als 1 Hansel direkt am Eröffnungstag hinten sitzt. Geht ja nur mal um Grundsatzargumente und Anträge nach Schriftsatz. Trotzdem witzisch.
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
3
DUS/MNL
Konnte gestern leider nicht, fahre erst heute in die Gegend. Hat sich schon etwas ergeben? Veräterische Fragen des Vorsitzenden etc. ? Oder nur Kurzerörterung mit Anträgen nach Schriftsatz ( wie allgemein üblich )?
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Jetzt sind immerhin schon drei Personen hier. Einer wohl vom gegnerischen Rechtsanwalt, ein junger Mann und ich.
Nur zur Aufklärung, ich bin nicht der Kläger - ich will mir das nur angucken weil's interessant sein könnte.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Also:
1) Zuständigkeit: Frankfurter Gericht ist zuständig, da Abflugort FRA.
2) Anwendbarkeit deutsches Recht: Knackpunkt, Kläger muss Lebensmittelpunkt DE nachweisen (z.B. Meldebescheinigung, die alleine wird von DLA Piper schon gleich angezweifelt, da tatsächlicher Aufenthalt woanders sein könnte). Kläger ist beruflich in Singapore in den letzten Jahren gewesen, Richter zweifelt daher Anwendbarkeit des deutschen Rechtes an.
Eventuell ein Gutachten zum britischen Case Law nötig (teuer!).
3) wenn deutsches Recht, dann:
a) Beklagter sagt "Erklärungsirrtum", Richter will das genauer dargelegt haben.
b) Kläger beharrt auf Vollmacht, Beklagter sagt, diese sei ja vorher (bei normalen Buchungen) auch nie gefordert worden, warum also jetzt?
c) Preis: Offensichtlich falsch, da nur 25% des "normalen Preises"? Beklagter sagt ja, siehe Blogs/Foren etc, die darüber berichtet haben. Außerdem gäbe es solch einen niedrigen Preis nie. Kläger sagt, doch, siehe verschiedenste Angebote. Müsste weiter erörtert werden. Hinweis seitens Kläger, dass es "den" Preis für eine Strecke nicht gibt, die seien täglich anders und für Reisenden nicht nachzuvollziehen.
d) Schadensersatz: drei Tickets, davon 2 überlappend gebucht. Schaden daher mutwillig/fahrlässig höher? Kläger verweist auf Umbuchungsmöglichkeit. Sichern eines guten Preises zur rechten Zeit, späteres günstiges Umbuchen wenn nötig.

Es gab ein neues Schriftstück vom Beklagten, das hatte der Kläger noch nicht gesichtet.
Bisher auf beiden Seiten kein Interesse am bisherigen Vergleichsangebot festzuhalten.