Das macht aber dann doch wohl jeder Richter: Rechtsprechung soll ja Menschen zu ihrem berechtigten Interesse verhelfen und Gerichte sollen nicht missbraucht werden. Bei den CPT-Tickets von Lufthansa sind damals die 600-EUR-Tickets bei allen Gerichten und Richtern von vornherein durchgefallen. Bei den 1.400-EUR-Tickets war das dann schon wieder anders. Mein Richter hätte den Fall auch sofort zu den Akten gelegt, wenn ich nicht tatsächlich Ersatztickets gekauft und auch schon geflogen hätte.
Es gibt eine ganze Latte von Gründen, an denen eine solche Klage scheitern kann. Ein erkannter und ausgenutzter offensichtlicher Irrtum zählt dazu. Ob ich eine von 20 Geschäftsreisen nach Singapur auf einem EF-Ticket bestreite oder dort zum ersten Mal hinfliege, geht das Gericht unter dem BGB hingegen gar nichts an.
Klar ist, dass das Gericht bei sehr ungewöhnlichen Preisen die Augenbraue hebt und den Fall auf "Schiebereien" abklopft. Werden die Bauchschmerzen zu groß, sucht man nach Gründen, die Klage abzuschießen. Aber diese Gründe müssen immer noch auf dem Boden des Gesetzes stehen. Und die Grenze zum Rechtsmissbrauch und Querulantentum ist sehr weit draußen.
Es sei auch noch einmal betont, dass die Stornierung kein Automatismus ist, sondern ein vom Irrenden anzustoßendes Verfahren. Wie wir alle wissen, gibt es genug Fälle, in denen die Airlines gesagt haben: Winken wir durch, auch wenn der Preis weit jenseits des Üblichen liegt.
Und weil ich schon bei verschiedenen Gründen, die zum selben Ergebnis führen, bin: Bei aller Hochachtung für den Mut und die Entschlossenheit, solche Fälle auszufechten, finde ich es aus juristischer Sicht bedauerlich, wenn diese Sachverhalte, deren praktische Aufarbeitung immer noch gering ist, als Hochrisiko-Klagen geführt werden. Das Ergebnis ist dann nämlich, dass es künftig heißt: EFs gehen vor Gericht zu Gunsten der Airlines aus - obwohl geklagt wurde, ohne dass deutsches Recht Anwendung findet. Die EU-Verordnungen Brüssel Ia und Rom I sollte man schon kennen, wenn man sich auf's internationale Parkett begibt.