[vorbei] BA First Deutschland-KUL 11xx€

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Dazu kommt - wenn auch faktisch nicht immer -, dass Richter die mündlichen Verhandlungen dadurch vorbereiten, dass sie die Fälle rechtlich durchdenken.

Öfter erlebt das man den Eindruck hatte der Richter schaut während des ersten Termins auch das erste Mal in die Schriftsätze. Wenn denn klar war das es auf die schnelle keinen Vergleich geben wird wurde die Sache auch ernst angegangen.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Richter ist den Ausführungen von BA gefolgt, dass es "Spassbucher" gibt, die einen Flug nur buchen, weil er eine "Error Fare" ist. Da ich in den letzten Jahren eine Reihe von Flugbewegungen auf der Europa-Singapur-Sydney-Achse nachweisen konnte (und zwar ebenfalls in First Class) und Ersatztickets gebucht und auch schon eines abgeflogen habe, ist der Richter nicht davon überzeugt, dass ich ein "Spassbucher" bin.

Das nun wieder finde ich sehr bedenklich, denn es ist die allerletzte Aufgabe des Gerichts, sich über die Motive der Vertragsparteien Gedanken zu machen, sofern es keine unlauteren oder gar verbotenen Absichten sind. Darf ich nicht mehr zum Spaß irgendwo hinfliegen? Und muss mir der Spaß erst durch überteuerte Tarife vermiest werden, bevor ich das darf?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.086
940
CGN
Das nun wieder finde ich sehr bedenklich, denn es ist die allerletzte Aufgabe des Gerichts, sich über die Motive der Vertragsparteien Gedanken zu machen

naja, Schadensersatz soll ja meinem Laien-Verständnis nach eigentlich den Geschädigten finanziell so stellen, als wäre das Problem nicht eingetreten. Ihn aber auch nicht finanziell besser stellen als vorher.

EF gebucht, EF verweigert, Kunde bucht darum vergleichbares Ticket für 3.000 Euro mehr -> da wäre es logisch, dass der Schaden 3.000 Euro entspricht.

EF gebucht, EF verweigert, Kunde denkt sich "ich wäre sonst nie nach KUL gereist. Aber für den Preis hätt ich's gemacht, denn sonst kosten solche Tickets 3000 Euro mehr" -> ist die Differenz hier wirklich ein Schaden, den es zu ersetzen gilt? Oder wäre der Geschädigte anschließend 3000 Euro reicher als vorher?

Das erinnert mich an das Argument einer gegnerischen Autoversicherung "unseren Recherchen nach hat Ihr Mandant mit dem Fahrzeug an einer Rallye teilgenommen. Soweit wir wisse, hat er die Rallye fortsetzen können und das Auto in Azerbaijan gespendet -> also ist gar kein Schaden entstanden". Ganz unrecht hatten sie damit nicht. Bei PKW-Schäden bekommst Du das Geld ja auch nicht als Schmerzensgeld, weil Du Dich über die Beule geärgert hast. Sondern, weil Du entweder für dieses Geld die Beule reparieren lässt oder bei einem späteren Verkauf entsprechend weniger erzielen wirst.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die schadensrechtliche Frage ist hier aber nicht, wie ich stünde, wenn es die EF nie gegeben hätte, sondern wie ich stünde, wenn die Airline den - unterstellt: wirksamen - Beförderungsvertrag nicht grundlos aufgekündigt und seine Erfüllung verweigert hätte. Zu den Schwierigkeiten der Schadensberechnung wegen fluktuierender Preise und Zeitablauf habe ich weiter oben schon die nötigen Stichworte gegeben.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wenn ich mich richtig an den Verlauf der Verhandlung erinnere, dann hat der Kläger drei Ersatztickets gekauft. Dennoch sprach der Richter von einem eventuellen Spaßbucher, der sozusagen den Schaden bei BA maximieren wollte (da zwei Tickets sich überschneiden). Das sollte der Kläger entkräften.
Es ist also mehr wie pimpco sagt und weniger wie jodost dachte.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Das nun wieder finde ich sehr bedenklich, denn es ist die allerletzte Aufgabe des Gerichts, sich über die Motive der Vertragsparteien Gedanken zu machen, sofern es keine unlauteren oder gar verbotenen Absichten sind. Darf ich nicht mehr zum Spaß irgendwo hinfliegen? Und muss mir der Spaß erst durch überteuerte Tarife vermiest werden, bevor ich das darf?

Das macht aber dann doch wohl jeder Richter: Rechtsprechung soll ja Menschen zu ihrem berechtigten Interesse verhelfen und Gerichte sollen nicht missbraucht werden. Bei den CPT-Tickets von Lufthansa sind damals die 600-EUR-Tickets bei allen Gerichten und Richtern von vornherein durchgefallen. Bei den 1.400-EUR-Tickets war das dann schon wieder anders. Mein Richter hätte den Fall auch sofort zu den Akten gelegt, wenn ich nicht tatsächlich Ersatztickets gekauft und auch schon geflogen hätte.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Das macht aber dann doch wohl jeder Richter: Rechtsprechung soll ja Menschen zu ihrem berechtigten Interesse verhelfen und Gerichte sollen nicht missbraucht werden. Bei den CPT-Tickets von Lufthansa sind damals die 600-EUR-Tickets bei allen Gerichten und Richtern von vornherein durchgefallen. Bei den 1.400-EUR-Tickets war das dann schon wieder anders. Mein Richter hätte den Fall auch sofort zu den Akten gelegt, wenn ich nicht tatsächlich Ersatztickets gekauft und auch schon geflogen hätte.

Es gibt eine ganze Latte von Gründen, an denen eine solche Klage scheitern kann. Ein erkannter und ausgenutzter offensichtlicher Irrtum zählt dazu. Ob ich eine von 20 Geschäftsreisen nach Singapur auf einem EF-Ticket bestreite oder dort zum ersten Mal hinfliege, geht das Gericht unter dem BGB hingegen gar nichts an.

Klar ist, dass das Gericht bei sehr ungewöhnlichen Preisen die Augenbraue hebt und den Fall auf "Schiebereien" abklopft. Werden die Bauchschmerzen zu groß, sucht man nach Gründen, die Klage abzuschießen. Aber diese Gründe müssen immer noch auf dem Boden des Gesetzes stehen. Und die Grenze zum Rechtsmissbrauch und Querulantentum ist sehr weit draußen.

Es sei auch noch einmal betont, dass die Stornierung kein Automatismus ist, sondern ein vom Irrenden anzustoßendes Verfahren. Wie wir alle wissen, gibt es genug Fälle, in denen die Airlines gesagt haben: Winken wir durch, auch wenn der Preis weit jenseits des Üblichen liegt.

Und weil ich schon bei verschiedenen Gründen, die zum selben Ergebnis führen, bin: Bei aller Hochachtung für den Mut und die Entschlossenheit, solche Fälle auszufechten, finde ich es aus juristischer Sicht bedauerlich, wenn diese Sachverhalte, deren praktische Aufarbeitung immer noch gering ist, als Hochrisiko-Klagen geführt werden. Das Ergebnis ist dann nämlich, dass es künftig heißt: EFs gehen vor Gericht zu Gunsten der Airlines aus - obwohl geklagt wurde, ohne dass deutsches Recht Anwendung findet. Die EU-Verordnungen Brüssel Ia und Rom I sollte man schon kennen, wenn man sich auf's internationale Parkett begibt.
 
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thbe

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27.06.2013
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Und weil ich schon bei verschiedenen Gründen, die zum selben Ergebnis führen, bin: Bei aller Hochachtung für den Mut und die Entschlossenheit, solche Fälle auszufechten, finde ich es aus juristischer Sicht bedauerlich, wenn diese Sachverhalte, deren praktische Aufarbeitung immer noch gering ist, als Hochrisiko-Klagen geführt werden. Das Ergebnis ist dann nämlich, dass es künftig heißt: EFs gehen vor Gericht zu Gunsten der Airlines aus - obwohl geklagt wurde, ohne dass deutsches Recht Anwendung findet. Die EU-Verordnungen Brüssel Ia und Rom I sollte man schon kennen, wenn man sich auf's internationale Parkett begibt.

Was sollen Recht und Rechtsprechung denn in Fällen wie diesen tun, bei denen Kläger und Beklagte im Unrecht sind. Die einen haben eine EF gebucht, die anderen sind bestenfalls im unanständigen Maße inkompetent. Gäbe es bei uns funktionierende Rechtsprechung, lautete das Urteil, dass der Kläger sein Geld los ist und die Beklagte das 25-fache vom erhaltenen Geld an wohltätige Zwecke spenden müsste. So wird sich das Gericht zu einem Ausgleich quälen müssen.

BA dürfte auch die Auswirkungen unterschätzen. Obwohl ich die EF weder gebucht habe noch jemand aus meinem Umfeld betroffen ist, steht BA deshalb bei mir (und damit auch bei meinen Mitarbeitern) auf der schwarzen Liste. Dienstleister mit dem Geschäftsgebaren einer Beliebigkeit bei der Vertragseinhaltung beauftrage ich nicht.
 
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LH88

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08.09.2014
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Nein, ohne BA kommt man bestens aus.

Nun das Verhalten von BA gleich hier mehr oder weniger dem Verhalten aller Airlines - mal wird vielleicht eine EF gewürdigt, dafür gibt es das nächste Mal eben keinen Schadensersatz ohne Anwalt. Daher wirst du dich, wenn du dich wirklich an diesen Satz hältst
Dienstleister mit dem Geschäftsgebaren einer Beliebigkeit bei der Vertragseinhaltung beauftrage ich nicht.
in Zukunft oft im Auto wiederfinden.
 
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thbe

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27.06.2013
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Nun das Verhalten von BA gleich hier mehr oder weniger dem Verhalten aller Airlines - mal wird vielleicht eine EF gewürdigt, dafür gibt es das nächste Mal eben keinen Schadensersatz ohne Anwalt. Daher wirst du dich, wenn du dich wirklich an diesen Satz hältst in Zukunft oft im Auto wiederfinden.

Nein. EFs kommen vor und ich habe vollstes Verständnis, wenn Airlines diese anfechten.

Mit dem vorliegendem Fall hat das jedoch wenig zu tun. Und ich kenne keinen Fall anderer Airlines, der so gelagert ist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Nein. EFs kommen vor und ich habe vollstes Verständnis, wenn Airlines diese anfechten.

Mit dem vorliegendem Fall hat das jedoch wenig zu tun. Und ich kenne keinen Fall anderer Airlines, der so gelagert ist.

Kannst du mir hier kurz erklären warum der Fall anders gelagert ist? Das war eine klassische EF, lediglich haben die Nutzer einen vermeintlich neuen juristischen Trick entdeckt (Vollmacht im Original) - ich denke das war kein besonders schlauer Trick - den in Zeiten des Internets und des globalisierten Handels fordert man so eine Gesetzesänderung nur herbei.

Ansonsten was hat BA anders gemacht? Einen auf toten Vogel? Nicht reagiert? Die Fare nicht gewürdigt? = Alles wie immer.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Zu inkompetent, um Systeme zu pflegen.
Zu unorganisiert, um eine sinnvolle Vorgehensweise zur Bearbeitung des Vorfalls zu erstellen.
Zu chaotisch, um zeitnah ordentlich anzufechten.
Zu ignorant, um auf klärende Kundenanfragen zu bearbeiten.
Zu kleinkariert, um trotz kostendeckender EF kulant zu reagieren.
Zu uneinsichtig, um den Rechsweg zu vermeiden oder abzukürzen.

Wer bei BA bucht, muss jederzeit mit genau diesem Verhalten in diesem Ausmaß rechnen.

Bei LH wäre das so nie passiert, auch wenn das der eine oder andere fliegende Wutbürger anders sehen mag.
 
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thbe

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27.06.2013
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Wer ganz normal bucht, muss auch mit nichts rechnen. Man muss jetzt auch nicht auf Drama Queen machen ...:rolleyes:

Du hast den Vorgang offensichtlich nicht verstanden. Mit Drama bist Du auch zielsicher falsch abgebogen. Ist mir aber auch gleich. Der eine hat Mindestansprüche eines verständigen Kaufmanns, der andere weiss nicht mal, was das ist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Der eine hat Mindestansprüche eines verständigen Kaufmanns, der andere weiss nicht mal, was das ist.

Jetzt wird es albern - untern anständigen und auch verständigen Kaufleuten versteht es sich von selber das man die Fehler des anderen nicht ausnutzt.

Mir wurden vorgestern beim Check-Out zwei Nächte nicht berechnet (Fehler im System) - ich habe um Nachberechnung gebeten - das sind Mindestansprüche - an sich selbst.
 

mtresc

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27.08.2010
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MUC
Wer ganz normal bucht, muss auch mit nichts rechnen. Man muss jetzt auch nicht auf Drama Queen machen ...:rolleyes:

Falsch.

Beispiel bei mir: ganz normal gebuchter Flug (BA F Award), Ticket vor langem ausgestellt, dann Storno Langstrecke Rückflug durch BA (1,5 Monate vor Abflug) und Umbuchung auf den nächsten Tag, geht aber bei mir nicht --> nun: Verweigerung der EU261 durch BA (d.h. Verweigerung Umbuchung auf nächstmöglichen Flug unter vergleichbaren Reisebedingungen).

BA stellt sich einfach doof und versucht es auszusitzen.
 

thbe

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27.06.2013
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Jetzt wird es albern - untern anständigen und auch verständigen Kaufleuten versteht es sich von selber das man die Fehler des anderen nicht ausnutzt.

Mir wurden vorgestern beim Check-Out zwei Nächte nicht berechnet (Fehler im System) - ich habe um Nachberechnung gebeten - das sind Mindestansprüche - an sich selbst.

Was ist daran albern? Ich ergreife hier keine Partei. Für mich liegen EF-Bucher wie auch BA falsch. Emotionen kommen da bei mir keine auf.

Was Du schilderst, praktiziere ich auch so. Und die Arbeitsweise von BA entspricht dem in einem Ausmass nicht, dass ich dort bis auf weiteres nicht fliegen lasse. Ist ja nicht so, dass das zu irgendwelchen Einschränkungen führt.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Falsch.

Beispiel bei mir: ganz normal gebuchter Flug (BA F Award), Ticket vor langem ausgestellt, dann Storno Langstrecke Rückflug durch BA (1,5 Monate vor Abflug) und Umbuchung auf den nächsten Tag, geht aber bei mir nicht --> nun: Verweigerung der EU261 durch BA (d.h. Verweigerung Umbuchung auf nächstmöglichen Flug unter vergleichbaren Reisebedingungen)..

Same story everyday..... macht es nicht besser, aber kennen wir hier von BA, LH, TK, AB um nur ein paar zu nennen. Wie war das z.B. mit den Paxen auf der LH KUL Verbindung die man nur auf SIN umbuchen konnte und KUL - SIN dann auf eigene Kosten.

Airlines sind eben keine verständigen und anständigen Partner - und zwar keine.
 
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LH88

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08.09.2014
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Und die Arbeitsweise von BA entspricht dem in einem Ausmass nicht, dass ich dort bis auf weiteres nicht fliegen lasse.

Das Ausmass erkenne ich nicht - das zieht sich bei allen Airlines wie ein roter Faden durch. Bei LH muss man wegen verfallender Meilen klagen --- Hallo?

Mich verwirrt eben das du da bei BA irgendetwas ausmachst das in irgendeine weise besonders wäre.

Habe ich mal von dem Fall erzählt als AY in HEL bei einem gestrichen Nachtflug nach Asien, die Passagiere auf den nächsten Tag umgebucht hat, aber niemanden freiwillig ein Hotelzimmer angeboten hat? Und denjenigen die dann gedrängt haben in Doppelzimmer mit Fremden gesteckt haben?
 
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thbe

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27.06.2013
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Das Ausmass erkenne ich nicht - das zieht sich bei allen Airlines wie ein roter Faden durch. Bei LH muss man wegen verfallender Meilen klagen --- Hallo?

Mich verwirrt eben das du da bei BA irgendetwas ausmachst das in irgendeine weise besonders wäre.

Habe ich mal von dem Fall erzählt als AY in HEL bei einem gestrichen Nachtflug nach Asien, die Passagiere auf den nächsten Tag umgebucht hat, aber niemanden freiwillig ein Hotelzimmer angeboten hat? Und denjenigen die dann gedrängt haben in Doppelzimmer mit Fremden gesteckt haben?

Bei LH habe ich bisher immer relativ zeitnah jemanden gefunden, der Kompetenz besass und auch bereit war, diese anzuwenden. Diese Inkompetenz- und Ignoranzorgie der BA im vorliegenden Fall fürchte ich bei LH daher nicht. Grundsätzlich ist die LH m. E. ein seriöser Geschäftspartner.

Bei EY muss ich persönlich bei jedem Flug Meilen hinterherlaufen. Das ist ärgerlich, aber kein Grund, nicht mehr EY fliegen zu lassen. Irgendwann habe ich auch bei EY immer jemanden gefunden, der weiss, was er tut. Dauert nur deutlich länger als bei der LH.

First zu "first-nahen" Preisen zu buchen und dann nicht sicher sein zu können, ob man denn auch fliegen darf und wenn nicht, dass man überhaupt - ganz zu schweigen von zeitnah - passend informiert wird und nachdem es zur Klage kommt - und sich spätestens ab diesem Zeitpunkt jemand ohne Kompetenzfreiheit mit dem Thema beschäftigt haben sollte - die gesammelten Inkompetenzen als normal und gerechtfertigt anzusehen, das alles geht gar nicht. Fehler kommen vor. Überall. Aber ein Fehlerfeuerwerk bei der Kernleistung mit dauerhafter Uneinsichtigkeit ist etwas ganz anderes.
 
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LH88

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08.09.2014
15.394
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First zu "first-nahen" Preisen zu buchen und dann nicht sicher sein zu können, ob man denn auch fliegen darf und wenn nicht, dass man überhaupt - ganz zu schweigen von zeitnah - passend informiert wird und nachdem es zur Klage kommt - und sich spätestens ab diesem Zeitpunkt jemand ohne Kompetenzfreiheit mit dem Thema beschäftigt haben sollte - die gesammelten Inkompetenzen als normal und gerechtfertigt anzusehen, das alles geht gar nicht. Fehler kommen vor. Überall. Aber ein Fehlerfeuerwerk bei der Kernleistung mit dauerhafter Uneinsichtigkeit ist etwas ganz anderes.

Du machst zwei Fehler:

1. Der BA Preis war bei weiten nicht nahe an einem First Preis - jeder der das behauptet darf mir die ganze Zeit Flüge in der Preisregion +100% in First buchen - ich freue mich jetzt schon.

2. War es nicht der Kläger aus dem aktuellen BA Fall der auch LH verklagen musste um sein Geld für den Schaden zurück zu bekommen? Ich werfe mal die Begriffe: LH - FIRST - PRAG in den Raum.
 

thbe

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27.06.2013
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Du machst zwei Fehler:

1. Der BA Preis war bei weiten nicht nahe an einem First Preis - jeder der das behauptet darf mir die ganze Zeit Flüge in der Preisregion +100% in First buchen - ich freue mich jetzt schon.

2. War es nicht der Kläger aus dem aktuellen BA Fall der auch LH verklagen musste um sein Geld für den Schaden zurück zu bekommen? Ich werfe mal die Begriffe: LH - FIRST - PRAG in den Raum.

Fehler? Was entgeht mir denn dadurch, BA auf die black list zu setzen? BA ist weder in irgendeiner Hinsicht besonders gut, noch in irgendeiner Hinsicht besonders günstig. Und auf unseren Strecken ist der Wettbewerb ausgeprägt.

Das zu 1. wurde hier schon diskutiert. Du und ich sehen das unterschiedlich. Für mich ist maßgeblich, ob ich einer bei uns buchenden Assistentin einen Vorwurf machen würde, sie hätte eine offensichtlich EF gebucht. Und nein, das kann ich hier nicht.

Zu 2. ist mir der Kläger hier schnuppe. Mich stören die Inkompetenz und Unzuverlässigkeit von BA. Wie schwer wäre es gewesen, zeitnah anzufechten? Dabei geht es mir gar nicht um das Vollmachtsthema. Mir geht es um eine rasche, eindeutige Kommunikation. Bei BA fehlt mir das Vertrauen zur Beauftragung. Bei LH habe ich das.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Wer 4 mal in 2 Wochen den selben Fehler macht und dann noch die Unfähigkeit besitzt richtig anzufechten darf gerne einmal etwas auf die Mütze bekommen. Und ja ich sehe das auch so dass der Preis 1500 Euro nach KUL nicht weit entfernt war wenn ich mir die derzeitigen Angebote so anschaue:

700 Euro Star Alliance nach US in C
1600 Euro mit AA um die halbe Welt in C
2300 Euro in F von WAW nach XYZ mit Swiss (!!!)
Zahl C (etwa 1700 Euro) und flieg F bei BA

Wieviel sind es derzeit von DUB/CPH nach HNL in First?

Bekommen wir Recht super, gibt es einen Vergleich meinetwegen und wenn nicht auch kein Beinbruch. Aber das hier jedesmal so hinzustellen als wäre der Preis (was ist schon der Preis) unmöglich gewesen, halte ich persönlich für falsch. Jedem das seine...und mir das meiste ;)

Aber das Thema war ja schon lange durchgekaut...
 
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