Wie gesagt, der Richter wollte einen Nachweis des Lebensmittelpunktes in DE. Er erwähnte als Beispiel eine Meldebescheinigung. Der gegnerische Anwalt sagte dann sofort, dass das (ihm) nicht reichen würde. Wird man im Fall des Falles also sicherlich wie weiter oben beschrieben mit anderen Dingen wie Mietverträgen etc. untermauern müssen.Das heißt also, sobald ich im Besitz einer deutschen Meldeadresse bin, würde bei einem Kauf des Tickets mit PoS Deutschland das deutsche Recht angewendet werden, da man von einem Lebensmittelpunkt in DE ausgehen kann? Oder reicht hier selbst eine deutsche Meldeadresse nicht und es müsste über entsprechende Nachweise (zB Flugtickets) nachgewiesen werden müssen, dass man sich eine Zeit x im Jahr physisch in Deutschland aufhält? Wobei das in meinen Augen auch schwer nachzuweisen ist, weil ich ja rein theoretisch zwar nach Deutschland fliegen kann, aber mich zB in Österreich aufhalten kann.
Was dem Anwalt reicht, kann dem Richter doch Titte sein, oder?Der gegnerische Anwalt sagte dann sofort, dass das (ihm) nicht reichen würde.
Natürlich - aber wenn der Anwalt berechtigte Zweifel vorbringt sollte man sich schon etwas überlegt haben um das zu entkräften. Eine alte Meldebescheinigung ist ja nicht wirklich aussagekräftig, ist also leicht angreifbar (wenn alle beteiligten wissen, dass der Kläger von seinem Arbeitgeber nach Singapore geschickt wurde).Was dem Anwalt reicht, kann dem Richter doch Titte sein, oder?
Ok, werde versuchen (!) mich als Laie in diesem Thread zurückzuhalten.Mit den Äußerungen dieses Tages ist dieser Thread aus juristischer Sicht dann wieder ganz unten angekommen.
Zur Frage des "Klagerechts" hat der User "feb" in folgendem Thread schon vom deutschen Luftfahrtbundesamt Antwort bekommen: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ageschrift-gegen-norwegian-4.html#post1839955..
Eventuell kann man auch am Sitz der Airline klagen, d.h. sich als Kläger auswählen, ob man am Abflugort oder am Sitz der Airline klagen will - ob das aber sinnvoll ist, bezweifele ich. Keine Ahnung, ob eine deutsche Rechtsschutzversicherung einem da dann auch die Kosten für einen britischen Anwalt ersetzt und ob das britische Recht in diesem Fall sowieso "besser" ist.
Ist letzteres in der CH anders als in DE?Kommt in der Praxis ab und zu vor.
Das Gericht überbindet dann den Parteien die Pflicht, dem Gericht das relevante Recht darzulegen und entscheidet nur gestützt auf diesen Vorbringungen (bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten obliegt diese Last zu 100% den Parteien). Beim Gericht selbst kümmert sich niemand um die Rechtsfindung nach ausländischem Recht.
Airsicknessbag am 01.09.2010 meinte:...
Der Richter bekommt eine Klage von Hans Mustermann gegen die Vliegwinkel Holding BV auf den Tisch. Er prueft das anzuwendende Recht und kommt ueber das EGBGB ins deutsche. Er liest die AGB-Klausel mit der niederlaendischen Rechtswahl, unterwirft diese einer (deutschen) AGB-rechtlichen Pruefung, befindet sie fuer wirksam, flucht heftig, legt die Akte weg und geht erst einmal Tennis spielen.
Nachdem er sich den Kopf einigermassen freigepruegelt hat, beauftragt er einen Experten fuer niederlaendisches Recht und laesst sich ein Gutachten zu den Rechtsfragen des Falles erstellen.
Und je nachdem, wie dieses Gutachten ausfaellt, auch nach niederlaendischem internationalem Privat- und AGB-Recht, wird dann der deutsche Richter urteilen. Ein moegliches Urteil waere dabei auch eine Abweisung wegen Unzulaessigkeit, d.h. ohne Sachpruefung, weil das niederlaendische Recht zu einer Zustaendigkeit eines niederlaendischen Gerichtes kommt.
Da habe ich aber keine Ahnung mehr, im niederlaendischen Recht kenne ich mich gar nicht aus und kann somit nicht einschaetzen, wie dieses Gutachten ausfiele.
Hoffe, das war halbwegs verstaendlich und nicht zu sehr "legalese"
Der gewoehnliche Aufenthalt von BA ist nicht notwendigerweise der Sitz der Hauptverwaltung. Der Unterhalt einer Niederlassung verschiebt diesen nach Deutschland: meine Kreditkarte wurde von Bremen belastet, Frau Selle leitet das deutsche Geschaeft und es gibt Geschaeftsraeume in Frankfurt. Alle Kommunikation ging von Deutschland aus und auch die Kanzlei sitzt in Deutschland.
und auch die Kanzlei sitzt in Deutschland.
Ergänzung zu pimpcoltd: und dieser Punkt ist für die Anwendung deutschen Rechts ungefähr so bedeutsam wie "und auch die Kanzlerin sitzt in Deutschland".
Aber versteh uns beide nicht falsch: wir sind an sich auf Deiner Seite.
Frankfurt hat in 2 Urteilen bislang aber verbraucherfreundlich entschieden - es wäre ja komisch, wenn meine Fälle anders ausgehen als die Fälle derjenigen, die ggf ebenfalls klagen, aber einen Wohnsitz nachweisen können.
Was ist daran komisch, wenn - vereinfacht gesagt - der Wohnsitz das gesetzliche Kriterium ist? Im Grundsatz soll das Recht angewendet werden, das den engsten Bezug zu den Parteien und ihrem Streitgegenstand aufweist. Dass dies deutsches Recht sein soll, wenn keine der Parteien in Deutschland lebt, muss erstmal jemand begründen.
Und warum soll der 'engste Bezug' nur auf den gegenwaertigen Wohnsitz abgestellt werden? Ich habe 2 Jahre in Japan gelebt und habe null Ahnung in Bezug auf die Rechtsnormen dort. Mit 30 Jahren in Deutschland sieht das anders aus.
Es fällt schwer, darauf in Zeiten der Einwanderungsdebatte nicht zynisch zu antworten.
Egal, wie die Kiste ausgeht: So einfach ist das mit den Error Fares wohl doch nicht.
Egal, wie die Kiste ausgeht: So einfach ist das mit den Error Fares wohl doch nicht.
Der von vielen hier oft gebrachte Spruch auf die Stornierung seitens der Airline "Rechtschutzversicherung vorhanden, ich übergebe das meinem Anwalt und in drei Wochen sitze ich im Flieger..." ist wohl doch nicht so einfach anwendbar.
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Im Fall von smk77 gibt es im wesentlichen ein spezielles Problem, das auf viele andere hier nicht zutreffen dürfte.
Dafür hat er mit seinem tatsächlichen Ersatzticket aber vielleicht auch einen Vorteil gegenüber vielen anderen.
Ich hab auch ein Ersatzticket in F was ich sogar zum gleichen Zeitraum geflogen bin, wie ursprünglich bei BA gebucht, da ich tatsächlich nach Asien musste.
Bei mir auch, wenn es denn überhaupt so weit kommt - allerdings nicht der Wohnsitz, sondern das Ersatzticket. Denn das sind bei mir Awardbuchungen zum ungefähr dem Zeitraum und nach BKK bzw. HKG statt KUL. Schauen wir mal wie es weiter geht.Same here, auf Ersatzticket am gleichen Datum in F nach Asien geflogen, bei mir aber bis 31.12. (inkl. Buchungszeitraum) Wohnsitz in CH und nun HK. Ich glaube das wird kompliziert, wenn ich das hier so lese...