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Seht mir den OT nach:[...]wenn ich mir die derzeitigen Angebote [...]
2300 Euro in F von WAW nach XYZ mit Swiss (!!!)
Du meinst damit das Partnerangebot aus dem Herbst 2015, oder gibts da derzeit etwas zu dem Preis?
Seht mir den OT nach:[...]wenn ich mir die derzeitigen Angebote [...]
2300 Euro in F von WAW nach XYZ mit Swiss (!!!)
Seht mir den OT nach:
Du meinst damit das Partnerangebot aus dem Herbst 2015, oder gibts da derzeit etwas zu dem Preis?
Wer 4 mal in 2 Wochen den selben Fehler macht und dann noch die Unfähigkeit besitzt richtig anzufechten darf gerne einmal etwas auf die Mütze bekommen. Und ja ich sehe das auch so dass der Preis 1500 Euro nach KUL nicht weit entfernt war wenn ich mir die derzeitigen Angebote so anschaue:
700 Euro Star Alliance nach US in C
1600 Euro mit AA um die halbe Welt in C
2300 Euro in F von WAW nach XYZ mit Swiss (!!!)
Zahl C (etwa 1700 Euro) und flieg F bei BA
Wieviel sind es derzeit von DUB/CPH nach HNL in First?
Bekommen wir Recht super, gibt es einen Vergleich meinetwegen und wenn nicht auch kein Beinbruch. Aber das hier jedesmal so hinzustellen als wäre der Preis (was ist schon der Preis) unmöglich gewesen, halte ich persönlich für falsch. Jedem das seine...und mir das meiste
Aber das Thema war ja schon lange durchgekaut...
Na das, was hier seit Seite 1 diskutiert wird. Ein Error Fare.doofe Frage was ist denn ein EF
Du kennst dich mit dem Thema überhaupt nicht aus - zahl C flieg F gibt es bei BA nicht für 1700€ - dafür muss man in der Regel die teueren Buchungsklasse nehmen.
Das es eben nicht so eindeutig ist macht ja der aktuelle Prozess klar.
Meiner Meinung nach völlig egal, weil ein als "First" beworbenes Produkt einer anderen Gesellschaft eben preislich verhältnismäßig nah dran ist. D.h. umgekehrt, dass man Flüge in dieser Preisregion eben durch Werbung etc. pp. durchaus gesehen haben könnte. Es ist also nicht völlig aus der Welt, hier einfach ein Sonderangebot zu unterstellen.
Du kennst dich mit dem Thema überhaupt nicht aus - zahl C flieg F gibt es bei BA nicht für 1700€ - dafür muss man in der Regel die teueren Buchungsklasse nehmen.
Das es eben nicht so eindeutig ist macht ja der aktuelle Prozess klar.
Der Unterschied zwischen gibt und gab ist dir geläufig?Da muss ich Dich leider korrigieren: BA hat "Zahl C, flieg F" in 2013 von AMS nach HKG fuer 1.500 EUR angeboten.
Stimmt! Zeiten ändern sich! In 2015 gibt es sogar fast Y-Flüge an die US-Ostküste mit dem Kranich dauerhaft für ~ 370 EUR. Auch in den Ferien. Das gab es 2013 nicht.
Recht hast Du! Allerdings muss in Verfahren wie diesem entweder der Anwalt ähnlich tief in der Materie stecken wie sein Mandant oder das Zusammenspiel zwischen beiden muss funktionieren. Irgendwann ist das auch wieder eine Frage des Geldes...
Und wie sich die Zeiten ändern!
Also:
...
2) Anwendbarkeit deutsches Recht: Knackpunkt, Kläger muss Lebensmittelpunkt DE nachweisen (z.B. Meldebescheinigung, die alleine wird von DLA Piper schon gleich angezweifelt, da tatsächlicher Aufenthalt woanders sein könnte). Kläger ist beruflich in Singapore in den letzten Jahren gewesen, Richter zweifelt daher Anwendbarkeit des deutschen Rechtes an.
Eventuell ein Gutachten zum britischen Case Law nötig (teuer!).
...
Warum wird im vorliegenden Fall die Anwendbarkeit des deutschen Rechts in Frage gestellt? Worüber definiert sich in derartigen Fällen die Anwendbarkeit des deutschen Rechts? Bedeutet das für mich als (beruflich) in Shanghai lebenden deutschen Staatsbürger, dass ich in Zukunft aufpassen muss, wenn ich Flüge ex-DE (mit PoS: Deutschland!) buche, weil bei Problemen die Anwendbarkeit des deutschen Rechts in Frage gestellt werden könnte? Ich glaube kaum, dass sich in einem derartigen Fall auch nur irgendein chinesisches Gericht mit dem Sachverhalt befasst ... warum auch?
Hier meine Erinnerungen aus der Verhandlung:Wir hatten das Thema gestern beim Shanghai-Stammtisch auch mal angeschnitten, weil uns (vereinzelt) gerade der unten stehende Punkt 2) ja in gewisser Weise auch betrifft. Vielleicht kann hier ein rechtlich versierterer User weiterhelfen.
Warum wird im vorliegenden Fall die Anwendbarkeit des deutschen Rechts in Frage gestellt? Worüber definiert sich in derartigen Fällen die Anwendbarkeit des deutschen Rechts? Bedeutet das für mich als (beruflich) in Shanghai lebenden deutschen Staatsbürger, dass ich in Zukunft aufpassen muss, wenn ich Flüge ex-DE (mit PoS: Deutschland!) buche, weil bei Problemen die Anwendbarkeit des deutschen Rechts in Frage gestellt werden könnte? Ich glaube kaum, dass sich in einem derartigen Fall auch nur irgendein chinesisches Gericht mit dem Sachverhalt befasst ... warum auch?
Na deutsches Recht gilt für Parteien die in Deutschland entweder leben oder ihren Firmensitz haben - die deutsche Staatsangehörigkeit alleine reicht nicht wenn du möchtest das deutsches Recht angewandt wird. Wenn du LH buchst hast du aber Gewissheit das deutsches Recht Anwendung findet.
Im aktuellen Fall müsste man dann wohl Klage in England erheben.
Na deutsches Recht gilt für Parteien die in Deutschland entweder leben oder ihren Firmensitz haben - die deutsche Staatsangehörigkeit alleine reicht nicht wenn du möchtest das deutsches Recht angewandt wird. Wenn du LH buchst hast du aber Gewissheit das deutsches Recht Anwendung findet.
Im aktuellen Fall müsste man dann wohl Klage in England erheben.
Nein - Klage erheben kann man in DE, nur wird dann eben auch in DE nach britischem Recht verhandelt (deswegen ja die "Androhung" mit dem teuren Gutachten zum britischen Case Law).
So einfach ist es leider nicht.Das heißt also, sobald ich im Besitz einer deutschen Meldeadresse bin, würde bei einem Kauf des Tickets mit PoS Deutschland das deutsche Recht angewendet werden, da man von einem Lebensmittelpunkt in DE ausgehen kann? Oder reicht hier selbst eine deutsche Meldeadresse nicht und es müsste über entsprechende Nachweise (zB Flugtickets) nachgewiesen werden müssen, dass man sich eine Zeit x im Jahr physisch in Deutschland aufhält? Wobei das in meinen Augen auch schwer nachzuweisen ist, weil ich ja rein theoretisch zwar nach Deutschland fliegen kann, aber mich zB in Österreich aufhalten kann.
Kommt in der Praxis ab und zu vor.In Deutschland vor einem deutschen Gericht nach britischen Recht verhandeln - das stelle ich mir interessant vor.
Kommt in der Praxis ab und zu vor.
Das Gericht überbindet dann den Parteien die Pflicht, dem Gericht das relevante Recht darzulegen und entscheidet nur gestützt auf diesen Vorbringungen (bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten obliegt diese Last zu 100% den Parteien). Beim Gericht selbst kümmert sich niemand um die Rechtsfindung nach ausländischem Recht.
In meiner Praxis durfte ich mich mal mit demjenigen Teil des ägyptischen Scheidungsrechts, welches für Kopten Anwendung findet, vor einem CH Bezirksgericht (d.h. "Feld-Wald-Wiesen-Gericht") herumschlagen. War nicht wirklich amüsant.