Vielen Dank an usarage fuer die schnelle Zusammenfassung hier! Ich habe gestern mit meinem Anwalt gesprochen und wollte noch ein paar Punkte ergänzen, die fuer die anderen Fälle ggf. von Relevanz sind:
- Der Richter hat deutlich gemacht, dass die Anfechtung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, welches an starke Formvorschriften gebunden ist. Daran kann BA (wenn deutsches Recht zur Anwendung kommt) nicht vorbeikommen. Der Richter hat auch moniert, dass BA meine Zurückweisungen ignoriert hat und erst aktiv wurde, nachdem ich einen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt habe. Alleine hieraus kann sich ableiten lassen, dass die Anfechtung (die ich nach mehr als 6 Wochen erhalten habe) nicht unverzüglich erfolgt ist.
- Der Richter scheint zwar anzunehmen, dass der Preis von BA so nie gewollt war, will sich aber nicht mit einer Annahme zufriedengeben. BA wird im Detail nachweisen müssen, wie der Fehler zustande gekommen ist und wird dafür Zeugen benennen müssen. Der Richter ist zugleich der Annahme, dass ein First Class Ticket viel teurer sein muss als ein Business Class Ticket, was bei BA nicht zutrifft und von meiner Seite noch einmal besser herausgearbeitet werden muss.
- Der Richter ist den Ausführungen von BA gefolgt, dass es "Spassbucher" gibt, die einen Flug nur buchen, weil er eine "Error Fare" ist. Da ich in den letzten Jahren eine Reihe von Flugbewegungen auf der Europa-Singapur-Sydney-Achse nachweisen konnte (und zwar ebenfalls in First Class) und Ersatztickets gebucht und auch schon eines abgeflogen habe, ist der Richter nicht davon überzeugt, dass ich ein "Spassbucher" bin. Der Richter findet aber die Preisdifferenz des "Angebots" ungewöhnlich hoch und ist nicht damit einverstanden, dass ich Tickets "auf Reserve" buche (also einfach Tickets kaufe, bei denen die finalen Reisedaten nicht wirklich feststehen).
Ein Rechtsgutachten wird in meinem Fall wohl notwendig werden, um zu einem Urteil zu gelangen. Das wird zusätzliche Kosten von 3.000 EUR oder mehr verursachen und keine Urteilsfindung vor 2017 erlauben.