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Ich denke nicht, dass es BA wirklich auf eine Klage ankommen lassen will. Da sind die Risiken für BA doch viel zu groß. Wenn da dann ein Gericht urteilen würde, dass es BA doch egal sein muss, ob ein Kunde eine bezahlte Leistung abnimmt oder nicht, dann implodieren alle ihre Regeln für zukünftige Tickets.
Also werden sie eventuell mit einer Nachberechnung drohen und das wird dann doch nicht geschehen.
gleich Diskussion wie über Strafzettel in CH oder EU-Ausland: 90% der Sünder bezahlen die "Busse", wenn man ihnen mit Konsquenzen DROHT - allein die angeblich von allen EU-Staaten umgesetzte Richtlinie, daß ein Strafzetter über 70€ von den Heimatbehörden (zu Heimatrechtslage) eingeklagt werden KANN, macht vielen braven Bürger schlaflose Nächte.... dann bezahlen die und alle sind glücklich. Da gibt's Staaten wie Portugal die schicken 3 Jahre nach dem 1,5€ Ausbahngebührenverstoss "Rechnungen" auf portugiesisch über 100€ und drohen mit "Durchsetzen" - wetten, daß hier nichts passieren wird - analog bei BA