AB Top Bonus: Was passiert mit einem TB-Meilen-Ticket, wenn AB pleite geht?

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mescalito

Reguläres Mitglied
08.09.2016
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0
TXL
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Ich werde berichten, nachdem ich morgen angerufen habe.

Der Anruf bei der deutschen Hotline hat sich erledigt, da die nette Lady aus AUH gestern Abend nochmal angerufen und sich erkundigt hat, ob mein Meeting denn nun zu Ende sei. :)

Das Ende vom Lied: Für etwas höhere Kosten (die S&G sind jetzt in Summe höher als die ursprünglichen, die ich mir über Chargeback zurückgeholt habe), bekomme ich etwas geringere Leistungen (das entfallene AB Leg ist ja nun ein EY Leg in Y). Ich habe jetzt aber eine Buchung komplett auf 607er Stock und die Hängepartie hat für mich endlich ein Ende.

Mein persönliches Fazit: Wenn das EY jetzt so konsequent für alle noch offenen 745er Tickets durchzieht, ist das absolut fair und allemal besser als ein Totalverlust. Ein leichtes Geschmäckle bleibt: Warum muss man die 260 EUR als ominöse und nicht wirklich nachvollziehbare "Surcharge" verkaufen? Bei dem Aufwand und Entgegenkommen von EY hätte man das doch ganz offiziell als Gebühr für die Ticketneuausstellung deklarieren können. Da hätte sich wohl kaum jemand beschweren können.
 
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kleinerpartybaer

Erfahrenes Mitglied
17.02.2012
1.267
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Ergo: Wenn ich nicht die Nummer aus VAE zurückrufe, werde ich in DUS stehen gelassen?
(Flug am 27.12 - DUS-AUH-JFK)
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.068
13.565
Eure Kulanz ist... loeblich ;)

Wenn ich im Geltungsbereich der Fluggastrechte-VO eine Befoerderungsverweigerung erleide, zahle ich gewiss nicht nach, um mitgenommen zu werden. Ich bin zugegenermassen selber etwas nachlaessig, was die Einforderung der Entschaedigung angeht, aber selber noch drauflegen, no way.
 
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cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
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Eure Kulanz ist... loeblich ;)

Wenn ich im Geltungsbereich der Fluggastrechte-VO eine Befoerderungsverweigerung erleide, zahle ich gewiss nicht nach, um mitgenommen zu werden. Ich bin zugegenermassen selber etwas nachlaessig, was die Einforderung der Entschaedigung angeht, aber selber noch drauflegen, no way.

Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und die EU als Ziel haben. Keine Anwendung findet sie hingegen auf Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU.

Bedeutet für einen Flug AUH-ZRH mit EY : KEINE RECHTE !

Bei DUS-AUH-JFK sieht es natürlich anders aus....
 

kleinerpartybaer

Erfahrenes Mitglied
17.02.2012
1.267
-9
Davon würde ich ausgehen..vielleicht kannst du ja noch am Flughafen "nachzahlen"...

wobei ein Anruf da auch nicht die Maßgabe sein kann oder?

Tendenziell würde ich da dann eine Email erwarten oder eine andere Art der Kommunikation.

Habe ich es richtig gelesen, dass ich mir die S&G, die ich damals über Topbonus bezahlt habe, zurückholen kann - also für die EY Flüge?

Danke
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
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Eure Kulanz ist... loeblich ;)

Wenn ich im Geltungsbereich der Fluggastrechte-VO eine Befoerderungsverweigerung erleide, zahle ich gewiss nicht nach, um mitgenommen zu werden. Ich bin zugegenermassen selber etwas nachlaessig, was die Einforderung der Entschaedigung angeht, aber selber noch drauflegen, no way.

Vielleicht solltest du dabei bedenken das es immer noch Prämientickets einer insolventen Airline sind
Das die Tickets überhaupt und in irgendeiner Form noch anerkannt werden IST kulant
 

chan36

Aktives Mitglied
27.03.2011
245
14
Berlin/Berlin/Deutschland/TXL
Sitze gerade in der CX Lounge in Frankfurt, Meine letzen AB Meilen werde ich jetzt abfliegen. CKI hat geklappt Platz in C ist auch ok dann noch eine Leg nächste Woche in C von HKG nach LAX dann ist alles nochmal gut gegangen.
Verstehe gerade auch gar nicht warum EY Euch noch alle mit einer YQ abzockt, das ist doch eine Frechheit. Etihad ist sowas von tot für mich, da werde ich keinen Fuß mehr reinsetzten, die werden auch die nächsten sein die die Segel streichen werden, da wir sicherlich ein Umbruch stattfinden mit den Wüsten Carrier. Die haben mit mit einem C Ticket nach SIN im FEB ins Messer laufen lassen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.068
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Vielleicht solltest du dabei bedenken das es immer noch Prämientickets einer insolventen Airline sind
Das die Tickets überhaupt und in irgendeiner Form noch anerkannt werden IST kulant

Der Verweis auf diesen Forumsmythos alleine duerfte etwas zu duenn sein, um ein Gericht davon zu ueberzeugen, dass die entsprechenden Regelungen aus der VO keine ANwendung finden sollten.

Nochmal: Die VO kennt nur die ausfuehrende Airline, die ticketausstellende Airline kommt schlicht nicht vor.
 

cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
613
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Der Verweis auf diesen Forumsmythos alleine duerfte etwas zu duenn sein, um ein Gericht davon zu ueberzeugen, dass die entsprechenden Regelungen aus der VO keine ANwendung finden sollten.

Nochmal: Die VO kennt nur die ausfuehrende Airline, die ticketausstellende Airline kommt schlicht nicht vor.

Und was machst du, wenn der Flug Teil eines größeren Urlaubs ist ? Alles stornieren (wenn's denn noch geht) , zu Hause bleiben und dich über eine Gerichtsverhandlung und vielleicht über eine Entschädigung freuen ?
 
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ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
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Der Verweis auf diesen Forumsmythos alleine duerfte etwas zu duenn sein, um ein Gericht davon zu ueberzeugen, dass die entsprechenden Regelungen aus der VO keine ANwendung finden sollten.

Nochmal: Die VO kennt nur die ausfuehrende Airline, die ticketausstellende Airline kommt schlicht nicht vor.


Prinzipiell richtig
Nur wäre es dir lieber EY würde keine Kulanz zeigen und einfach alle Tickets nicht anerkennen, da sie nun mal nicht bezahlt sind ?
und dich im Anschluss freuen, wenn du 600 Euro Entschädigung bekommst, aber dein C-Ticket im Wert von x-tausend Euro futsch ist ?
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.118
125
München
Wir haben nun heute über die deutsche Hotline auch unsere Topbonus Prämienflüge im März umbuchen lassen, somit ist dann alles erledigt, Backup-Tickets können storniert werden und man braucht sich keine Gedanken mehr zu machen, ob man nun fliegt oder nicht.
Die deutsche Hotline wusste Bescheid, das heißt man muss nicht extra in Abu Dhabi anrufen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.068
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Und was machst du, wenn der Flug Teil eines größeren Urlaubs ist ? Alles stornieren (wenn's denn noch geht) , zu Hause bleiben und dich über eine Gerichtsverhandlung und vielleicht über eine Entschädigung freuen ?

Ich habe hier gelernt, dass der Forumsinsasse von Welt in so einem Fall die Kreditkarte zueckt, einen Ersatzflug bucht und sich das Geld anschliessend zurueckholt, noetigenfalls mit gerichtlicher Hilfe .

Ich persoenlich bin dafuer zu faul und zu wenig konfrontativ (tolle Voraussetzungen fuer einen Juristen, ich weiss ;)). Da ich genau deshalb seit geraumer Zeit keine AB-Fluege mehr buche (und ohnehin kein Topbonus-Konto habe), ist meine Strategie hier irrelevant.


Nur wäre es dir lieber EY würde keine Kulanz zeigen und einfach alle Tickets nicht anerkennen, da sie nun mal nicht bezahlt sind ?

Wo genau ist die Kulanz, wenn Etihad die Befoerderung verweigert?

und dich im Anschluss freuen, wenn du 600 Euro Entschädigung bekommst, aber dein C-Ticket im Wert von x-tausend Euro futsch ist ?

Ist es ja nicht. Alternative Befoerderung wird eh geschuldet.
 

cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
613
48
Ich habe hier gelernt, dass der Forumsinsasse von Welt in so einem Fall die Kreditkarte zueckt, einen Ersatzflug bucht und sich das Geld anschliessend zurueckholt, noetigenfalls mit gerichtlicher Hilfe .

Treffen sich zwei Juristen. Sagt der eine: "Wie geht's?" Sagt der andere: "Sehr gut, ich kann klagen!" ...
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Ein Schnäppchen ;-) ...wenn man sich die S&G via Charge back zurückholen kann...

Da bin ich mal gespannt, ob das klappt. Möglicherweise schauen die nicht so genau hin und es läuft bei der kulanten KK unter AB -Insolvenz. Aber der Flug, also die Leistung wird vertragsgemäß durchgeführt. Eine Stornomail von EY gibt es nicht, nicht mal eine schriftliche Androhung. Das finde ich das miese Geschäftsgebaren an dieser Stelle, dass man nicht nachweisen kann, warum man gezahlt hat und dass das 745 Ticket keine Gültigkeit mehr hatte (sonst wäre es ein charge back Fall) . Haben die Betroffenen eine Rechnung oder ähnliches bekommen, dass AB S&G nicht an EY abgeführt hat ?. AB hat über verschiedene Stellen (Presse, Hotline :rolleyes:) behauptet, die Meilen- Tickets seien bezahlt.
Bei diesen Fällen würde ich den Vorbehalt der Gutschrift den manche KK machen, sehr Ernst nehmen, da der Flug durchgeführt wird.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Ein Schnäppchen ;-) ...wenn man sich die S&G via Charge back zurückholen kann...
Neu buchen kostet bei meinen Flug mindestens das achtfache. Auch bei der Konkurrenz.

Eigentlich finde ich das nicht unfair und bin froh dass jetzt zumindest alles klar ist. Nur die Art und Weise finde ich fürchterlich.

Meine Charge Back-Idee ziehe ich auch zurück. In der AB-Rechnung sind zwar S&G ausgewiesen, aber keinen Treibstoffzuschlag. Mir wär's zu heikel wegen den relativ kleinen Betrag noch was zu riskieren.
 

Hasslocher

Reguläres Mitglied
17.01.2016
92
0
Nach den Hinweisen im Forum habe ich nochmal die EY Hotline angerufen - nun wurde mir die Aufzahlvariante bestätigt. Habe für 320 EUR mein C (oneway) Ticket nach JFK gesichert. Ich konnte meinen (eigentlich nur halbherzigen) Backupflug stornieren. Nun werde ich (nach Abzug der Stornogebühr) über 500 EUR zurückerhalten. Ich freue mich, dass die Ungewissheit geklärt ist. In meiner EY Buchung steht jetzt eine 607 ticketnummer.
 

kleinerpartybaer

Erfahrenes Mitglied
17.02.2012
1.267
-9
Entschuldigt die Verständnisfrage, aber wenn ich jetzt ein CB bei meiner AB KK mache, gibt es dann keine Komplikationen ?
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.345
665
welche Buchungsklasse hat denn das neue EY-Ticket? Kann man damit eventuell Meilen sammeln, da es ja ein Bezahlticket ist (mehr Kosten als die Surcharge eines EY-Freiflug).