Also auf der ING Homepage finde ich den Begriff Gemeinschaftskonto immer nur im Zusammenhang mit dem Girokonto. Daher bin ich davon ausgegangen, dass das Extra-Konto "offiziell" nur als Einzelkonto geführt werden kann.
Wenn man ein Einzelkonto aber familienintern als Gemeinschaftskonto nutzt (Zugangsdaten geteilt oder mit Vollmacht), bleibt es aber trotzdem ein Einzelkonto.
Außerdem habe ich den Beitrag von
@PLS so verstanden, dass beide Partner jeweils ein eigenes Extra-Konto eröffnet haben. Es erhalten also auch beide Partner getrennt voneinander Zinsen auf ihrem Konto.
Und wenn auf jedem Konto Zinsen anfallen, aber nur zu einem Konto ein Freistellungsauftrag erteilt wird, dann würde ich davon ausgehen, dass auf dem anderen Konto dann ganz normal die Steuern abgezogen werden. Einfach weil dieses zweite Konto keine direkte Verbindung zum ersten Konto/-inhaber hat.