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Bist Du Leitender Angestellter? Wenn nein ist es unzulässig, dass Urlaub verfällt, aber IANAL.
In gewisser Weise bin ich das. Ich bin Vorstand.
Bist Du Leitender Angestellter? Wenn nein ist es unzulässig, dass Urlaub verfällt, aber IANAL.
Bist Du Leitender Angestellter? Wenn nein ist es unzulässig, dass Urlaub verfällt, aber IANAL.
Früher, bevor der Nachwuchs kam, ein größerer Urlaub, so ca. 2-3 Wochen. Dazu noch viele Kurzurlaube/Städtereisen.
Jetzt nur noch 2 Urlaube, je 1-2 Wochen. Das reicht auch soweit, wobei es mich manchmal schon juckt mal so kurzfristig ein paar Tage wegzufliegen.
Wie kommst Du darauf? Das Bundesurlaubsgesetz sieht das anders.
Wo genau?
"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs
auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des
folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs.
1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden,
so ist er abzugelten."
24/365
24/365
Hier das gleiche. Bin davon ca. 80-90 Tage außerhalb von D.land auf Reisen.24/365
Bei deinem Nick bin ich von 365/365 ausgegangen
Steht doch da? Muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Wird er nicht beantragt, so verfällt er, da eine Übertragung in das nächste Jahr i.d.R. nicht statthaft ist.
24/365
Aaaaargggghhh..., Augenkrebs...Was machst du denn dieses Jahr am Sylvester, dem 366-ten Tag des Jahres