Wie viel Urlaub macht ihr?

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dxaq

Reguläres Mitglied
14.06.2016
25
0
Fest eingeplant nehme ich 2 Wochen im Sommer und habe zwischen den Tagen und den Anfang des Januars (-6/7.1.) betriebsbedingt frei. Bei 25 UT komme ich mit Ausgleichstagen z.B dieses Jahr auf ca 40 Tage. Die nutze ich für verlängerte Wochenenden oder für verlängerte private Aufenthalte, wenn es mich projektbedingt an interessante Orte verschlägt. Ich mag kurze Auszeiten von 2 Tagen + WE einfach lieber. Wenn es mal wirklich spät wird gehe ich freitags zwei Stündchen eher. Vorausgesetzt es bleibt nichts liegen. Alles andere wäre peinlich.
 

ztolki

Aktives Mitglied
14.07.2016
105
0
Komplett unterschiedlich
Da ich selbstständig bin kann es überraschend öfter sein bis zu ingesamt 12 Wochen (Verteilt auf das Jahr) jedoch gibt es wieder mal schmale jahre da sind nur einige wenige wegen Personalmangel ect.
 

simesime

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
850
7
Früher, bevor der Nachwuchs kam, ein größerer Urlaub, so ca. 2-3 Wochen. Dazu noch viele Kurzurlaube/Städtereisen.

Jetzt nur noch 2 Urlaube, je 1-2 Wochen. Das reicht auch soweit, wobei es mich manchmal schon juckt mal so kurzfristig ein paar Tage wegzufliegen.
 

QR_Seb

hidden LH-Seb
16.05.2015
1.493
105
FRA
Gehalt gemessen an der Berufserfahrung und Anstellung im öffentlichen Dienst akzeptabel, gemessen an Verantwortung und Leistung eher grenzwertig gering, objektiv top-10%, aber nocht nicht top-1%, auf jeden Fall deutlich mehr als ich objektiv benötigen würde, und vor allem mit deutlichen Zuwachsperspektiven (motivatorisch wichtig).

30 Tage Urlaub + FA (da kommen 8-10 Tage im Jahr zusammen, Überstunden werden sehr wohlwollend, d. h. arbeitgeberfreundlich dokumentiert), sehr große Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Urlaubstage.

Urlaub wird fast vollständig im Ausland verbracht, oft Wochenendtrips / verlängerte Wochenenden.

Haupturlaub mache ich meist im November, da ist die Kostenstruktur günstig und meine City-Destinationen sind nicht touristisch überlaufen, es ist bei Middle East / Südostasien / Ozeanien keine schlechte Reisezeit und es sind zu diesem Zeitpunkt typischerweise keine Kongresse oder anderen fundamentalen zeitgebundenen dienstlichen Verpflichtungen, sodass ich mit langem Vorlauf planen kann.

Insgesamt dieses Jahr 7 interkontinentale Privatreisen (wenn micht nicht noch spontan die Lust überkommt, eine weitere zu buchen), davon 3 mit mehreren Zwischenzielen / Besichtigungen in verschiedenen Städten außerhalb Europas, und 4 europäische Privatreisen (nicht alle mit dem Flugzeug). Dazu noch 4 Wochenenden für den Sport unterwegs und noch einige Dienstreisen (auch nicht alle mit dem Flugzeug).

Eine Privatreise pro Monat, und sei es nur ein innereuropäischer Wochenendtrip mit keinem oder einem Urlaubstag / Brückentag finde ich einen anstrebenswerten Schnitt.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
Früher, bevor der Nachwuchs kam, ein größerer Urlaub, so ca. 2-3 Wochen. Dazu noch viele Kurzurlaube/Städtereisen.

Jetzt nur noch 2 Urlaube, je 1-2 Wochen. Das reicht auch soweit, wobei es mich manchmal schon juckt mal so kurzfristig ein paar Tage wegzufliegen.

Also mit Nachwuchs nur noch 2-3 Wochen?
 

stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
173
25
Urlaub sind um und bei 4 Wochen im Jahr, davon versuche ich 2 Wochen im Winter in die Sonne zu fliegen (Nov, Jan, Feb, Mär).
Eigentlich sollte ich noch mehr machen, aber mein Ehrgeiz treibt mich in die (eigene) Firma :)
Ich bin halt gerne dort.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
30 Tage p.a. und die werden auch genommen.

Daraus werden dann 4 Reisen pro Jahr gestrickt, 1-2 Kurzstreckenziele (<3h Flugzeit), 2 Langstreckenziele (>5h Flugzeit). Und als Bonus kriegt Papi noch ein Skiwochenende obendrauf, da werden dann die Meilen verballert.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.267
1.089
Wie kommst Du darauf? Das Bundesurlaubsgesetz sieht das anders.

Wo genau?

"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs
auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des
folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs.
1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden,
so ist er abzugelten."
 
Zuletzt bearbeitet:

thomas.txl

Reguläres Mitglied
28.12.2009
66
0
Berlin
Nehme jeweils 4 Wochen im März, Juli und November und die werden im Ferienhaus in Thailand verbracht.
Kurzreisen dann innerhalb Asiens.

Für mich ist mittlerweile Zeit zu haben wertvoller als vieles andere.
 

Maggy1215

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
308
-2
VIE
25 Tage Urlaubsanspruch und dieser wird in der Regel auch genommen. In manchen Jahren bleibt etwas übrig, den kann ich dann noch bis Ende des folgenden Jahres verbrauchen. Dazu kommen die Gleitzeitstunden. Da könnte ich theoretisch nochmal eine Woche frei nehmen. Theoretisch, denn die Realität sieht anders aus. Oft ist es schwierig frei zu bekommen.

Ich hab lieber öfters mal kurz frei als ein- oder zwei mal länger. Traditionell nehme ich eine Woche im Februar, ein bisschen was im Mai (einen der Fenstertage versuche ich mir da immer zu schnappen), maximal 2 Wochen im Sommer, 1 Woche im Herbst und mit Feiertagen eine Woche zu Weihnachten. Dazwischen brauche ich für Prüfungen hin und wieder noch einen Tag frei.
Reisen bisher nur in Europa, aber der erste Interkontinentalflug hat Lust auf mehr gemacht. :)
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Wo genau?

"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs
auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des
folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs.
1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden,
so ist er abzugelten."

Steht doch da? Muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.

Wird er nicht beantragt, so verfällt er, da eine Übertragung in das nächste Jahr i.d.R. nicht statthaft ist.
 

lifetime.b.c.

Erfahrenes Mitglied
18.11.2013
592
61
Zur Sache: Bei mir sind es in den letzten Jahren so 2 Langstreckenurlaube je 2-3 Wochen gewesen und dazu noch einige kürzere Trips in Europa. Insgesamt komme ich so auf etwa 10 Wochen Urlaub.

Einkommenstechnisch falle ich unter die oberen 10% ---> der Studenten. Möglich machts ein recht lukrativer Studentenjob im Consulting.

Als Student habe ich aber (nicht mehr lange) das Glück, recht viel Zeit zu haben.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.153
10.875
FRA/QKL
An den OP: Bei uns würde ich dich zwangsweise in den Urlaub schicken. ;)

Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen, darunter mindestens ein Urlaub mit mindestens 10 Werktagen am Stück (Bei Brückentagen entsprechende Verlängerung vorher oder nachher). In Rücksprache mit der Geschäftsleitung können im Einzelfall bis zu 5 Urlaubstage mit ins Folgejahr genommen werden. Diese müssen aber bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden. Danach verfallen diese. Ausgezahlt werden Urlaubstage normalerweise nicht. Im Einzelfall haben wir das für bis zu 5 Tage gemacht, allerdings wird nie die Grenze von 24 genommenen Urlaubstagen im Jahr unterschritten. Wer es nicht schafft diese zu verplanen wird im Dezember zwangsbeurlaubt.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.267
1.089
Steht doch da? Muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.

Wird er nicht beantragt, so verfällt er, da eine Übertragung in das nächste Jahr i.d.R. nicht statthaft ist.

Muss gewährt werden - was geht ist bei Langzeitkrankheit die Abgeltung. Bzw. Übertragung des Nichtmindesturlaubs ins erste Quartal des Folgejahres, aber da muss er genehmigt und genommen werden.

Du musst ihn nehmen - wenn Du ihn nicht beantragst, wirst Du in Urlaub geschickt, passiert bei uns z.B. öfters.

"Diese Rechtsfrage hat das LAG Berlin/Brandenburg anders entschieden
(12. 6. 2014 – 21 Sa 221/14). Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Urlaubsanspruch
von sich aus zu erfüllen. Dies ergibt sich daraus, dass der
gesetzliche Urlaubsanspruch dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten
dient. Wenn man der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der
gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 3 BUrlG befristet ist und mit
Fristablauf verfällt, folgt, dann haben Beschäftigte einen Schadensersatzanspruch
in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs, wenn der Arbeitgeber
den Urlaubsanspruch nicht rechtzeitig erfüllen sollte"
 
Zuletzt bearbeitet: