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Angenommen man bewegt sich im Freibetrag: Muss man trotzdem die Anlage KAP ausfüllen? Gibt ja keinen Freistellungsauftrag bei WU+
Die richtige Antwort auf die Frage:"Muss man...?" hat @Hannoveraner ja schon gegeben.Sobald man Zinseinnahmen aus dem Ausland hat (auch aus Sparkonten) muss die Steuererklärung mit der Anlage KAP ausgefüllt werden, da nur so diese Einnahmen versteuert werden können.
Auf der anderen Seite, was soll groß passieren?
Falls du es nicht machst, hinterziehst du ja noch lange keine Steuern.
Wenn du dich innerhalb des Freibetrags bewegst, wäre die festgesetzte Steuer ja eh Null.
Das soll keine Anstiftung sein, es zu probieren, sondern eine ernsthafte Frage.
Weiß jemand, was da blühen kann, wenn ein korrektes Verhalten zu keinem anderen Ergebnis führen würde?