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YOMO - Your Money. Das Spassprodukt der Sparkassen

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ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
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Das scheint immernoch der einfachste Weg zu sein. Alternativ könnte man die Preis- und Leistungsverzeichnisse aller Sparkassen nach Konditionen für ein eventuell angebotenes yomo-Konto durchsuchen.


Den Anmeldeprozess zu durchlaufen ist der einzige Weg. Bei der Kreissparkasse Köln geht es nämlich so weit, dass Yomo weder im Preisverzeichnis auftaucht, noch Entgeltinformationen über die Website zu finden sind. Die Entgeltinformationen erhält man nur über die Yomo App.

Nach dem Motto: Es ist besser, wenn nur so wenige, wie möglich davon erfahren, dass wir an diesem Projekt teilnehmen.
 
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pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.367
950
Den Anmeldeprozess zu durchlaufen ist der einzige Weg. Bei der Kreissparkasse Köln geht es nämlich so weit, dass Yomo weder im Preisverzeichnis auftaucht, noch Entgeltinformationen über die Website zu finden sind. Die Entgeltinformationen erhält man nur über die Yomo App.

Nach dem Motto: Es ist besser, wenn nur so wenige, wie möglich davon erfahren, dass wir an diesem Projekt teilnehmen.


https://www.sparkasse-koelnbonn.de/...pdf/preise-leistungen/preisaushang.pdf?n=true


in Ihrem Preisaushang steht das Yomo Konto. Nur im PLV nicht.
 

justAnotherUser

Erfahrenes Mitglied
15.07.2019
510
43
DUS


Bei mir steht es auch im PLV.



Edit:
Bei der Kreissparkasse Köln geht es nämlich so weit, dass Yomo weder im Preisverzeichnis auftaucht, noch Entgeltinformationen über die Website zu finden sind. Die Entgeltinformationen erhält man nur über die Yomo App.

Die KSK Köln, von der ghosthunter spricht, ist nicht mit der Sparkasse Köln-Bonn zu verwechseln. Die Spk Köln-Bonn veröffentlicht Informationen, die die Existenz von yomo belegen, in PLV und Preisaushang und ggf. auch weiteren Dokumenten, während die KSK Köln dies nicht tut.
 
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tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.599
1.219
Es sind zwei völlig verschiedene Banken mit zwei getrennten Geschäftsgebieten. Schon schwer die beiden zu trennen...

Die Sparkasse KölnBonn ist in Köln und Bonn aber eigentlich die Sparkasse mit dem größeren Geschäftsanteil.
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.134
199
Dass es in Großstädten eine KSK und SSK gibt, ist bei Sparkassen ja eigentlich recht üblich. Es gibt auch eine Stadtsparkasse München (hat yomo) und eine Kreissparkasse München (hat kein yomo). Wie der Name sagt versorgt die Stadtsparkasse die Stadt München, die Kreissparkasse den Kreis München, die nicht deckungsgleich sind (hier glaub ich plus Kreis Ebersberg und Kreis Starnberg noch dazu). Beide sind aber im Stadtgebiet zu finden. Als Yomo-Kunde kann ich hier daher ja auch nur an SSK-Automaten und nicht an KSK-Automaten einzahlen. Sieht man aber immer leicht am Titel.

So, back to topic. ;-)
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Kann man Yomo eigentlich inzwischen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft nutzen, oder ist das immer noch Neuland?
 

Knight

Aktives Mitglied
28.03.2018
185
0
Hat jemand etwas gehört ob die yomo CC der Düsseldorfer Apple Pay haben wird? Habe nachgefragt und wurde bislang mit stillschweigen ruhig gestellt.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Hat jemand etwas gehört ob die yomo CC der Düsseldorfer Apple Pay haben wird? Habe nachgefragt und wurde bislang mit stillschweigen ruhig gestellt.

Es ist eine ganz normale Mastercard Standard (im yomo Design). Kreditkarten-Prozessor ist PLUSCARD. Da ich nicht weiß, wie Apple Pay implementiert ist, könnte es theoretisch funktionieren. Schlecht sieht es aus, wenn für die Einrichtung die normalen Sparkassen Zugangsdaten benötigt werden. Diese hat man bei Yomo Konten nicht und die Zugangsdaten für Drittdienste haben doch einige Einschränkungen eingebaut.
 
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tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.599
1.219
Es ist eine ganz normale Mastercard Standard (im yomo Design). Herausgeber ist PLUSCARD. Da ich nicht weiß, wie Apple Pay implementiert ist, könnte es theoretisch funktionieren. Schlecht sieht es aus, wenn für die Einrichtung die normalen Sparkassen Zugangsdaten benötigt werden. Diese hat man bei Yomo Konten nicht und die Zugangsdaten für Drittdienste haben doch einige Einschränkungen eingebaut.

Ging das nicht über diese 3D Secure Geschichte?
Das kann ja die Karte auf jeden Fall. Ich meine die Karte kann doch ganz normal gescannt werden. Da wird dann irgendein SMS Code kommen denke ich.
 
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Knight

Aktives Mitglied
28.03.2018
185
0
Ich würde es ja gerne testen, aber das ist mir den Aufwand dann doch nicht wert :eek:

Paderborn sagt zur Schufa nichts, geben mir kein normales Girokonto (welches Voraussetzung für eine CC wäre) und yomo hat scheinbar auf lange Sicht geplant kein CC Support.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
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Köln
Ich würde es ja gerne testen, aber das ist mir den Aufwand dann doch nicht wert :eek:

Paderborn sagt zur Schufa nichts, geben mir kein normales Girokonto (welches Voraussetzung für eine CC wäre) und yomo hat scheinbar auf lange Sicht geplant kein CC Support.


Naja, ist ja auch verständlich, wieso die Paderborner keine Kreditkarte für yomo herausgeben ... Was willst du denn mit einem normalen Girokonto bei denen, wenn man sich die Konditionen ansieht?

Bei der Stadtsparkasse Düsseldorf kannst du es mit 1250€ Eigenüberweisung für gerade mal 25€ im Jahr mit dem normalen Girokonto testen. (Vielleicht kennt ja jemand ja noch ein billigere Sparkasse ohne Gehaltseingang und geringerer Kreditkartengebühr)

Für Studenten bietet die KSK Köln ein ganz gutes Angebot und für junge Leute allgemein bieten auch die Sparkassen vor Ort brauchbare Angebote an.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.599
1.219
Es bieten doch alle bis auf die KSK Köln und die Paderborner eine Kreditkarte an.

Wieso sollte da jetzt kein Support mehr kommen? Sind ja auch dieses Jahr neue Banken dazugekommen. Mit Kreditkarte.

Und können wir das Thema Schufa bitte in den Schufa Thread verlegen? Ist doch das gute Recht der Sparkasse eine Bonität zu prüfen, wenn man den Kunden 0 kennt.
Die Paderborner setzen halt bei normalen Konten auf Kundenkontakt zur Einschätzung. Das auch eine Art der Bonitätsprüfung. Und bei Filialbanken ganz normale Praxis.
Und wer mit den Worten „Ich will eine Kreditkarte und ein Girokonto“ es versucht und ständig vorher nach der Schufa fragt.. (und vermutlich auch nicht vor hat Gehalt eingehen zu lassen) tut mir leid.
Da braucht man sich nicht wundern, dass das keinen gibt und die Paderborner sich quer stellen.
 
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pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.367
950
Bist du bereit, das DIskriminierungsverbot durchzusetzen? ;)



die Antwort...

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 20. November 2019. In Ihrem Schreiben berichten Sie, dass eine Videolegitimation für ein besonderes Girokonto einzelner Sparkassen nur durch einen Personalausweis möglich ist. Sie bitten um Auskunft, ob eine solche Einschränkung zulässig ist.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, durch Beratung. Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet Benachteiligungen vor allem im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften, also immer dann, wenn es um vertragliche Beziehungen geht.

Bei einer unzulässigen Benachteiligung im Geschäftsverkehr können die betroffenen Personen gegenüber dem Vertragspartner Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 21 Absatz 2 AGG geltend machen. Zudem können sie gemäß § 21 Abs. 1 AGG die Beseitigung und das zukünftige Unterlassen der Benachteiligung verlangen. Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Aus Gründen der Beweisbarkeit sollten die Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden.

Bei Ungleichbehandlungen, die an einen Ausweis und somit an die Staatsangehörigkeit anknüpfen, kommt jedoch nur eine mittelbare Benachteiligung auf Grund der ethnischen Herkunft in Betracht. Eine solche ist unzulässig, wenn sie sich nicht sachlich rechtfertigen lässt. Dafür ist jedoch jeder sachlich nachvollziehbare Grund ausreichend.

Die Gründe für die Beschränkung der Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz im Rahmen eines Videoverfahrens auf Personalausweise sind aus Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen. Aus dem übersandten Link ist andererseits auch nicht zu entnehmen, dass eine Identifizierung in einer Sparkassenfiliale nicht möglich ist, so dass damit auch nicht die Eröffnung des Yomo-Kontos für Menschen, die keinen Personalausweis haben, ausgeschlossen ist.

Sollten Sie daher Interesse an der Eröffnung des Yomo-Kontos haben, könnte es hilfreich sein, sich mit der Sparkasse, die das Konto anbietet, in Verbindung zu setzen, um mögliche Alternativen zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz in Erfahrung zu bringen.

Trotz unserer eingeschränkten Unterstützungsmöglichkeiten hoffen wir, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXXXX
Referentin
----------------------------------------------------------------
Referat Beratung (ADS 3)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
 
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pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.367
950
Achja. 1 Tag hat die Antwort nur gebraucht. Hätte ich gar nicht gedacht, dass das so schnell geht ;) Werde Ihr Montag mal antworten und Ihr erklären, dass es über eine Sparkasse nicht geht... mal schauen, was dann kommt. Ich erwarte natürlich nix. Soviel is klar.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Achja nur Problemchen mit dem Produkt. :D Die Sparkassen könnten auch einfach eine reine kostenlose Online Girokontoversion auf dem normalen Sparkassensystem bereitstellen, wo wirklich nur Bargeld Ein- und Auszahlen und Überweisungen inkludiert sind (Kann Yomo ja im Prinzip inzwischen). Dann müsste man nicht 2 Apps mehr oder weniger parallel unterhalten.
 

justAnotherUser

Erfahrenes Mitglied
15.07.2019
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DUS
Ist es eigentlich bei allen Sparkassen so, dass yomo-Kunden kein Paydirekt nutzen können? Dabei ist das die modernste Bezahllösung, die die Sparkassen zu bieten haben.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Ist es eigentlich bei allen Sparkassen so, dass yomo-Kunden kein Paydirekt nutzen können? Dabei ist das die modernste Bezahllösung, die die Sparkassen zu bieten haben.


Würde micht nicht wundern, Yomo Kunden können gefühlt die meisten "Innovationen" nicht nutzen. Wobei man sich da manchmal fragt, wieso eigentlich nicht!?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Es gibt ja noch spezifischere Gesetze... namentlich beispielsweise §3 Zahlungskontengesetz*:

"Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, die innerhalb der Europäischen Union den Abschluss eines Zahlungsdiensterahmenvertrags über die Führung eines Zahlungskontos im Sinne des § 1 Absatz 17 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes beantragen, dürfen von Instituten bei der Eröffnung eines solchen Kontos weder auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Sprache oder ihres Wohnsitzes noch aus anderen Gründen, die in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannt werden, benachteiligt werden."

Würde Yomo bzw. die entsprechende Bank fragen, wie man sich als nicht-Deutscher EU-Bürger konkret für das Yomo-Angebot legitimieren lassen kann. Explizit nicht für andere Kontomodelle derselben Bank.

Vermutlich dürfte die Handhabung mit der Ablehnung einzelner Ausweise bei der Ferneröffnung durchaus noch hinzunehmen sein - also bietest du selbstverständlich "gegebenenfalls" die Identifizierung in der Filiale an.

Spätestens wenn sie dann immer antworten, es würden nur deutsche Identitätsdokumente akzeptiert, ist die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit meines Erachtens klar und ziemlich direkt gegeben. Entsprechend würde ich mich bei der BaFin beschweren.


* PS: Das genannte "allgemeines Benachteiligungsverbot" gilt, wenn ich das richtig sehe, für den Zugang zu Zahlungskonten allgemein. Nicht zu verwechseln mit dem im selben Gesetz (separat) verankerten "Recht" auf ein Basiskonto.
 
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Reaktionen: HeinMück

justAnotherUser

Erfahrenes Mitglied
15.07.2019
510
43
DUS
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Bei mir (Spk Paderborn-Detmold) geht das nicht, immer wenn ich die paydirekt-Freischaltung starten möchte, lädt sich nur der Finanzstatus neu.