Was ist an den oben von mir genannten Wort "Betriebsausgaben" missverständlich gewesen?
Das wird in genau dem Moment missverständlich, wenn man nicht weiß, was Betriebsausgaben sind.
Dem Finanzamt geht es ja schließlich nicht nur um Vorsteuer / Umsatzsteuer, sondern auch um die Frage, ob eine Ausgabe auch vom Finanzamt als betrieblich anerkannt wird. Klassisches Beispiel hierfür sind Geräte, die man im Ausland für den Betrieb einkauft. Mal angenommen, es handelt sich um ein Telefon für umgerechnet 300 Euro, z.B. weil meins im Ausland kaputt gegangen ist. Kann ich also erst mal, weil im Rahmen des erlaubten Betrages, stressfrei durch den Zoll ohne Anmeldung einführen. Werde ich diese Ausgabe dann in die Geschäftsbücher nehmen, wird diese Ausgabe bei einer Prüfung durch das Finanzamt nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Erst nachdem man das Telefon beim Zoll einführt, dort die Umsatzsteuer bezahlt (und sie sich später als Betrieb ja auch wieder holen kann), wird das Gerät als Betriebsausgabe absetzbar.
Wer's nicht glaubt, darf sich gerne mal beim Finanzamt versichern, dass ich Recht habe.