unseen_shores
Erfahrenes Mitglied
ANZEIGE
Und schon sind wir wieder ein großes Stück weiter .
Nicht wirklich. Dennn wie @freddie.frobisher schrieb, Frosch ist eine Reisevermittler. Ihm gehört das Hotel ggf. nicht. Was ist, wenn der Frosch sagt, "ab auf Dein Zimmer, Du böser Infizierter" und der Hotelbetreiber stattdessen "Infizierte sofort raus aus meinem Hotel"?
Eine Google-Suche und ein Cut and Paste ohne Nennung der Quellen ist nicht wirklich hilfreich, weil das Zitat die Frage der mittelbaren Wirkung von Grundrechten ausschließt und es bei der Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden nicht um eine Wohnung geht. Vielmehr handelt es sich um eine Aneinanderreihung von Buzzwords.
Im Ausland gelkten vielleicht andere Regeln zum Hausrecht, als die die Dir Gooogle ausgespuckt hat. wdele mal in antalya mit dem Grundgesetz.
Zu Deutschland: Der Bürgermeister hat zwar das Hausrecht über das Rathaus und der Rektor das über die Universität, beide wohnen dort nicht und dürfen, weil es sich um Gebäude in öffentlicher Hand geht, keine rechtswidrigen Anordnungen (z.B. ins Rathaus kommt man nur nackt), treffen und können sich nicht auf Art. 13 GG berufen.
Und um nochmal zurück auf den Frosch zu kommen, die Frage, die noch vollkommen ist, bleibt, ob die AGB überhaupt wirksam sind.
