@DerSimon
http://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/94982-app-selection-der-eu-ab-dem-09-06-2016-a-11.html#post1985404
Einerseits habe ich großen Respekt wenn jemand "ad fontes" geht und direkt aus den Quellen zitiert; hier gibt es wohl tatsächlich "Legaldefinitionen" (kartengebundene Zahlverfahren).
Andererseits bemühe ich mich auch, nicht alles was die - hier wohl Brüsseler - Exekutive so schreibt, als göttliches Gesetz unhinterfragt zu belassen.
Und da gibt es auch so ein Grundprinzip (ich weiß nicht genau den richtigen Namen, findet sich aber vielleicht noch), dass Gesetze die "Rechtsstaatlichkeit" einhalten müssen und die Gewaltenteilung einhalten müssen.
Dadurch sind der Lust, durch "Legaldefinitionen" alles Gegenwärtige und Zukünftige so zurecht- und hinzudefinieren dass es einem optimal in den Kram passt, doch Grenzen gesetzt; denn durch eine Legaldefinition darf das Recht der Gerichte, eigene Beurteilungen vorzunehmen, nicht beschnitten werden.
Also ein Gesetz das schreibt, "alle Pudel können ohne Wasser
gewaschen werden indem man Kohlenstaub statt Wasser verwendet", wäre vermutlich nichtig weil es einem möglichen Richter verunmöglicht eine eigene Haltung zu dem Begriff "waschen" einzunehmen oder beizubehalten, auch wenn es formal eine wunderschöne "Definition" abgibt.
Genauso mit Definitionen was ein Kartenzahlverfahren ist ... just my 2 Cents..
EDIT: bin mir nicht sicher, aber dasselbe hat vielleicht MaxBerlin weiter oben schon mit "Gesetzesanalogie" deutlich kürzer und knapper als ich formuliert, pardon!