Du hast vollumfänglich rech.
Die Begründung steht eindeutig in der Stiftung Warentest Recherche.
Einige müssen es halt nicht nur lesen können,
sondern auch inhaltlich verstehen.
Deutliche Gesetzesverschärfung
Dass Comdirect die Stuckmanns nicht über die Hintergründe aufklärt, könnte auch mit Paragraf 47 des Geldwäschegesetzes zusammenhängen, der genau das verbietet. Wegen Verdunkelungsgefahr dürfen Banken ihre Kunden nicht informieren. Gleichzeitig drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, sollten nötige Verdachtsmeldungen nicht abgegeben worden sein. 2021 kam es überdies zu einer Gesetzesverschärfung.
Wenige Cent reichen für Verdacht
Seither gilt ein sogenannter All-Crime-Ansatz: Geldwäscheverdächtig sind nicht mehr nur Vermögensgegenstände, die aus schweren Straftaten herrühren – es reicht, wenn sie mit irgendeiner Straftat in Verbindung stehen. Das führt dazu, dass schon eine Gewinngutschrift von wenigen Cent aus einem illegalen Online-Glücksspiel eine Verdachtsmeldung auslöst, so der Geldwäscheexperte des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Peter Langweg. Diese muss an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beim Zoll gemeldet werden.