bender1057
Erfahrenes Mitglied
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Laut @ckx2 und der VFTF-Seite reicht das Weiterflugticket der Passagierin, somit in meinen Augen keine "zwingende Begründung" für ein IDB (kleines Wortspiel).Und es geht darum, ob ein IDB begründet ist. Zwingend ist ein IDB ohnehin nIe. Begründet ist es bereits dadurch, dass die Unterlagen für die Weiterreise unvollständig waren.
Deckt sich mit meinem (nichtjuristischen) Bauchgefühl.Timatic ist kein Gesetzbuch sondern ein Hilfsmittel. Wenn das fehlerhaft ist, und ich nutze es als LH, ist das mein Problem. Vielleicht habe ich als LH ja Ansprüche gegen die Betreiber?
