Erfahrungen mit clever-hotels.com? (August 2013 in die Insolvenz gegangen - Erfahrungen)

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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
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Wir waren am Wochenende in Krakau, Radisson Blue Hotel, gefunden über trivago.de und dann via Link von trivago bei clever-hotels.com gebucht.
Die Buchungsbestätigigung wurde von der Navelar GmbH ausgestellt.

Bisher hatte ich mit trivago gute Erfahrungen gemacht, und mich darüber gefreut die Hotels meistens günstiger als die günstigste Rate auf der Hotelhomepage gefunden zu haben. Über Clever Hotels hatte ich bei Buchung nichts Negatives im Netz gefunden.

Ich war sehr überrascht, als uns bei Ankunft morgens im Hotel am Samstag, den 24.08.2013, mitgeteilt wurde, dass unser Reiseveranstalter die Buchung storniert hatte. Besonders, da ich noch am Freitag mit dem Hotel telefoniert hatte, ob unsere Buchung vorliegt. Die E-Mail von clever hotels über den Storno, hatte ich zwar am Freitag abend erhalten, aber noch nicht gelesen.

Das Zimmer war noch frei, und das Hotel hat sich sehr korrekt verhalten und uns eine günstige Rate gegeben, die nur etwas teurer war, als die über clever hotels vorausbezahlte Rate. Das Hotel haben wir dann ein zweites Mal bezahlt.

Dann habe ich die Abbuchung bei Amex reklamiert, da ich die bereits bezahlte Leistung nicht erhalten habe. Nach Aussage der Mitarbeiterin werde ich das Geld wohl wieder bekommen, was aber 14 Tage dauern kann....

Was habe ich daraus gelernt? "You´ll get what you pay for!"

Beim nächsten Mal lasse ich meinen Jagdinstikt nach Schnäppchen zu Hause und buche wieder direkt beim Hotel, selbst wenn es dann ein paar Euros teurer ist.
Die Ersparnis über trivago & co. ist den Ärger und den Totalverlust sicher nicht wert.
 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Und das macht in diesem Fall (konkret in HH) auch Sinn. Denn wenn 75 verschiedene Polizeidienststellen Anzeigen aufnehmen, leiten die das an 75 verschiedene Staatsanwaltschaften weiter, womit Du den Behörden unnötig Arbeit machst, da nur eine Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht und ggf. die weiteren Ermittlungen führen wird und dies wird vermutlich in HH sein, da Navelar dort sitzt. Und natürlich hat es auch eine andere Wirkung, wenn es viele Geschädigte gibt und nicht nur einen oder zwei.

Dann sprech ich hier mal (stellvertend für eine ganze Berufsgruppe) für Bayern und bitte weiterhin alle die Staatsanwaltschaften mit Strafanzeigen zu verschonen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.074
1.690
ich verstehe nicht weshlab ihr hier auf den Veranstaltern wie hotelbeds oder GTA rumhackt? Die können nichts dafür - Problem sind die "Broker", die hier meinten wie ein offline-Reisebüro Hotelbetten verkaufen zu können mit ganz wenig Aufschlag und dann noch Gutscheine über Groupon und cashback obendrauf!

Das Orbitz oder Expedia morgen konkurs gehen wird glaube ich kaum, also lasst die Hotelbeds, Transhotel etc in Ruhe!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.074
1.690
update: das Hotel in Moskau hat mir geantwortet, dass das Zimmer bereits bezahlt sei. Ich Glückspilz :yes:
genau nichts verstanden, das Hotel bekommt das Geld 4 Wochen nach deinem check-out und zwar von dem Agenten z.B. hotelbeds, wenn die aber vom Vermitler (=klassisch Reisebüro) nichts mehr bekommen (da geht ca. 4 Tage vor Anreise über die Bühne) stornieren die deine Buchung!!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.074
1.690
langsam verstehe ich weshalb sich Orbitz und Co (Ratestogo, Ebookers, expedia, hotels.com) im Moment die Rabattschlachten liefern - die wollen den gestrandeten Urlaubern helfen!!! - ich habe mich schon gewundert, daß man in der Hauptsaison so mit Rabatten um sich schmeissen muss?

Was ist eigentlich mit Anbietern wie Otel.com, Galahotels.com etc....? Ich hoffe dir Türken halten durch!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.074
1.690
also irgendwann musst ja mal einer ins Gras beissen, von den kleinen (s.o.)

- die Angeboten sind in der Regel ca. 5-10% Aufschlag auf die Raten der Veranstalter (wohl zentrale Datenbank)
- 7-10% Gutscheine (facebook otel.com)
- 5% eigenes Cash-back Programm (einsetzbar maximal 10% des Gesamtbetrages)
- 5-6% cashback z.B. Topcashback oder gar 10€ bei olotels.com ohne Mindestbestellwert!!

Nur wie eine Bank mit Geldeinsammeln zu arbeiten und praktisch keinen Gewinn einzufahren kann ja nicht gut gehen, oder?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.074
1.690
ist doch klar, daß Mastercard hier nichts machen kann, kostenlose Kreditkarte und dann noch Kulanz? Bei der Amex bezahst du das Risikoabsicherung halt mit!
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
ist doch klar, daß Mastercard hier nichts machen kann, kostenlose Kreditkarte und dann noch Kulanz? Bei der Amex bezahst du das Risikoabsicherung halt mit!

Ich vermute AMEX behält immer einen Teil der Zahlungen an die Unternehmen ein und zahlt diese erst später aus.
Ich finde leider gerade keinen Link hierzu. Das ist auch immer ein wichtiger Bestandteil in Chapter 11 Fällen bei US Airlines.
 
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M

Mr.Burns

Guest
Ich vermute AMEX behält immer einen Teil der Zahlungen an die Unternehmen ein und zahlt diese erst später aus.
Ich finde leider gerade keinen Link hierzu. Das ist auch immer ein wichtiger Bestandteil in Chapter 11 Fällen bei US Airlines.



Anders als in Deutschland dürfen in den USA die Airlines für Flugbuchungen nicht komplette Vorkasse verlangen. Bei (echten) amerikanischen Kreditkarten wird der Flugpreis zwar abgebucht (frag mich nicht wie die das buchalterisch machen, ich bin kein Buchhalter), der Airline in irgendeiner Form "gutgeschrieben" (vielleicht machen die auch noch Factoring) und erst zu den vorgegebenen Zeiten (keine Ahnung, ob das jetzt 28, 21 oder 7 Tage vor Abflug sind) freigegeben. Dadurch ist der Konsument geschützt und die Airline kann sich entsprechend Kredit verschaffen. Die deutsche Praxis der unbedingten Vorkasse von bis zu 365 Tagen ohne jegliche Sicherheit für den Verbraucher wird ja gerade von der Verbraucherzentrale Bundesverband angegegriffen. Die hiesigen Experten befürchten freilich den Untergang des Abendlandes, sollte die LH gezwungen werden, im Voraus eigenommene Gelder "zu sichern". Im Zweifel werden die Lobbyisten der Partei der Marktfreiheit es wieder richten.
 
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Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
153
AMS/RTM
Wir waren am Wochenende in Krakau, Radisson Blue Hotel, gefunden über trivago.de und dann via Link von trivago bei clever-hotels.com gebucht.
Die Buchungsbestätigigung wurde von der Navelar GmbH ausgestellt.

Bisher hatte ich mit trivago gute Erfahrungen gemacht, und mich darüber gefreut die Hotels meistens günstiger als die günstigste Rate auf der Hotelhomepage gefunden zu haben. Über Clever Hotels hatte ich bei Buchung nichts Negatives im Netz gefunden.

Ich war sehr überrascht, als uns bei Ankunft morgens im Hotel am Samstag, den 24.08.2013, mitgeteilt wurde, dass unser Reiseveranstalter die Buchung storniert hatte. Besonders, da ich noch am Freitag mit dem Hotel telefoniert hatte, ob unsere Buchung vorliegt. Die E-Mail von clever hotels über den Storno, hatte ich zwar am Freitag abend erhalten, aber noch nicht gelesen.

Das Zimmer war noch frei, und das Hotel hat sich sehr korrekt verhalten und uns eine günstige Rate gegeben, die nur etwas teurer war, als die über clever hotels vorausbezahlte Rate. Das Hotel haben wir dann ein zweites Mal bezahlt.

Dann habe ich die Abbuchung bei Amex reklamiert, da ich die bereits bezahlte Leistung nicht erhalten habe. Nach Aussage der Mitarbeiterin werde ich das Geld wohl wieder bekommen, was aber 14 Tage dauern kann....

Was habe ich daraus gelernt? "You´ll get what you pay for!"

Beim nächsten Mal lasse ich meinen Jagdinstikt nach Schnäppchen zu Hause und buche wieder direkt beim Hotel, selbst wenn es dann ein paar Euros teurer ist.
Die Ersparnis über trivago & co. ist den Ärger und den Totalverlust sicher nicht wert.

Warum wird hier immer Trivago als "schuld" klassifiziert? Die zeigen ja nur die Preise an - es zwingt einen ja keiner, beim billigsten Anbieter zu buchen, den Trivago anzeigt...
 

TilmanG

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
474
2
THF/TXL
Auch meine Buchung fürs Radisson Warschau wurde jetzt von Hotelbeds storniert. Mal sehen, ob über den Kreditkartenherausgeber sich etwas zurückholen läßt. Die Hoffnung stirbt zuletzt...
 
M

Mr.Burns

Guest
Was hat jetzt die "Sicherung" der LH mit einem insolvent gegangenen Hotelbroker zu tun? :confused:



Wir diskutieren hier doch abstrakt. Es ist doch Wurscht, ob der Leistungserbringer Hotelnächte liefert oder einen Lufttransport. In beiden Fällen wird im Voraus bezahlt und das Insolvenzrisiko trägt der Verbraucher.

Nun hat Rambuster, der als LH-Kunde keine LH MM CC hat, wieder seine dusselige AMEX in die Diskussion gebracht. Bei der gibt es nämlich das Phänomen, dass im Insolvenzfalle rückgebucht wird, während die dusselige LH MM CC (meist) nicht zurückbucht.

Theoretisch kommt es wahrscheinlich auch noch drauf an, wo die AMEX ausgestellt ist. Da ist AMEX ja etwas unübersichtlich und in Deutschland werden Karten aus Südafrika, aus Deutschland, aus GB (vielleicht auch noch aus sonstigen Ländern) vertrieben. AMEX ist da sehr kreativ und richtet sich da meist nach englischem oder us-amerikanischem Recht, obwohl deutsches Recht anwendbar wäre. (Das soll jetzt keine Anleitung zum Maximieren sein: Vor einigen Jahren gab es eine Vielzahl von Fällen, bei denen AMEX sein Geld nicht eintreiben konnte, weil das Grundgeschäft nach US-Recht sittenwidrig war (Champagner in einer Rotlichtbar) - wie gesagt, bitte nicht nachmachen).

Meine Einschätzung ist jetzt die, dass AMEX-Kunden in Deutschland wohl wirklich besser dastehen.
 
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Guest
Guten Morgen alle zusammen!

kann mir vielleicht jemand etwas Licht im den Ablauf der Touristik Industrie bringen. Bis her hab ich mir da nicht so viele Gedanken gemacht. Denn wenn die Leistung nicht erbracht wird kann man ja eine Zahlungsreklamation machen (war noch nie notwendig).


Was bedeutet auf der Rechnung von navelar "im Namen und auf Rechnung der Leistungserbringer" (z. B.: Hotel)?

"Eine Rechnung kann durch den leistenden Unternehmer selbst oder durch einen von
ihm beauftragten Dritten, der im Namen und für Rechnung des Unternehmers
abrechnet (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG), ausgestellt werden. Der Leistungsempfänger
kann nicht Dritter sein. Zur Rechnungsausstellung durch den Leistungsempfänger
vgl. Rz. 5 ff. Bedient sich der leistende Unternehmer zur Rechnungserstellung
eines Dritten, so hat der leistende Unternehmer sicher zu stellen, dass der
Dritte die Einhaltung der sich aus §§ 14 und 14a UStG ergebenden formalen
Voraussetzungen gewährleistet."

Wenn Navelar nur vermittelnd tätig ist (also Kommissionär), dann ist es im
Aussenverhälnis egal, ob Sie insolvent sind (vgl. Handelsvertreter)?

"1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von
Unterkünften, Zimmern, Hotels oder Pensionen durch Navelar. Zwischen dem Kunden
und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Hotel) ist Navelar
ausschließlich als Vermittler tätig. Es wird insoweit zwischen Navelar und dem
Kunden ein Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart, dessen Vertragsinhalt lediglich
in der ordnungsgemäßen Vermittlung des Zimmers oder des Hotels besteht. Die
Durchführung des Hotelaufenthalts selbst gehört nicht zu den Vertragspflichten
von Navelar. Pauschalreisen werden über diese Seite nicht vermittelt.
1.2 Im Falle einer Buchung kommt der den Aufenthalt betreffende Vertrag
(Gastaufnahme-, Beherbergungsvertrag) ausschließlich zwischen dem Kunden und dem
jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Ansprüche des
Gastes aus dem Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag bestehen ausschließlich
gegenüber dem Gastgeber oder dem Hotel."

Daraus folgt für mich:
Ich habe eine Rechnungsbeleg im Namen und auf Rechnung des
gebuchten Hotels und dem Hinweis das der Betrag erhalten wurde. Also ein Vertrag
mit dem Hotel und das Hotel muss nun leisten (also das gebuchte Zimmer
bereitstellen). Das Hotel muss nun das Geld vom Vermittler einfordern. Wenn
dazwischen noch weitere Vermittler stehen (in meinen Fall Hotelbeds), dann sind
diese ebenfalls in der Leistungspflicht gegenüber dem Hotel und können Ihre
Forderung bei Navelar geltend machen.

Ich vermute:
Daher versucht Hotelbeds auch die Buchungen zu stornieren, da es kein Geld von
Navelar bekommen wird und das Hotel seine Forderung durchsetzen kann und wird.
Oder kippt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kunde und Navelar alles
wieder zu Lasten des Kunden?


Oder hab ich schon einen Knoten im Gehirn???:help:

Der Insolvenzverwalter teilte mir auf mein Fax in seiner Antwort mit, dass Navelar keine Insolvenzversicherung hat.:cry:

Gruß,
BT
 

Arubafan

Neues Mitglied
25.08.2013
9
0
Ich vermute:
Daher versucht Hotelbeds auch die Buchungen zu stornieren, da es kein Geld von
Navelar bekommen wird und das Hotel seine Forderung durchsetzen kann und wird.
Oder kippt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kunde und Navelar alles
wieder zu Lasten des Kunden?

Und genau das vermute ich nämlich auch! Das Problem ist jedoch erstens, um es zu beweisen sollte man die Abläufe in der Tourismusindustrie resp. Die Vertragsarten kennen, was vermutlich nur ein Anwalt mit Fachgebiet Reiserecht ggf. Vertragsrecht kann. Und zweitens, wenn es tatsächlich so wäre, bestände meine Forderung ja gegen ein Hotel, in meinem Fall, auf den Niederländischen Antillen. Das ist bestimmt ein Mordsaufwand... Ein Vorteil wäre allerdings das dann das Geld nicht Teil einer nebulösen Insolvenzmasse wäre und somit eine Rückbuchung, wo auch immer her, durch die Kreditkartengesellschaft einfacher wäre. Rein theoretisch...

Oder hab ich schon einen Knoten im Gehirn???:help:

Der Insolvenzverwalter teilte mir auf mein Fax in seiner Antwort mit, dass Navelar keine Insolvenzversicherung hat.:cry:

Gruß,
BT[/QUOTE]
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
...
Nun hat Rambuster, der als LH-Kunde keine LH MM CC hat, wieder seine dusselige AMEX in die Diskussion gebracht. Bei der gibt es nämlich das Phänomen, dass im Insolvenzfalle rückgebucht wird, während die dusselige LH MM CC (meist) nicht zurückbucht....

Meine Einschätzung ist jetzt die, dass AMEX-Kunden in Deutschland wohl wirklich besser dastehen.

Ich habe auch keine Hotelzimmer auf dusseligen Seiten gebucht! ;)
 
B

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Guest
Und genau das vermute ich nämlich auch! (...) was vermutlich nur ein Anwalt mit Fachgebiet Reiserecht ggf. Vertragsrecht kann. (...) Ein Vorteil wäre allerdings das dann das Geld nicht Teil einer nebulösen Insolvenzmasse wäre
BT
[/QUOTE]
Ist den hier kein(/e) Reiseverkehrskauffrau/mann, oder ein(/e) Fachanwalt(/in) für Handelsrecht der(/die) in der Touristikindustrie bewandert ist. :confused:

Gruß,
BT
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Ist den hier kein(/e) Reiseverkehrskauffrau/mann, oder ein(/e) Fachanwalt(/in) für Handelsrecht der(/die) in der Touristikindustrie bewandert ist. :confused:

Gruß,
BT[/QUOTE]

Klar. Die lesen, lächeln und freuen sich, dass sie gerade nicht arbeiten müssen.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Es ist doch ganz einfach - alles Geld das jetzt schon bei dem insolventen Veranstalter ist bleibt auch erstmal da und verschwindet in der Insolvenzmasse (alleine weil der Insolvenzverwalter sich zu allererst dort bedienen darf). Geld das noch nicht auf den Konten gutgeschrieben wurde kann man zurückholen.

Da Amex erst sehr viel später an den Händler zahlt als Visa, Master oder oder oder, kann man das Geld von AMEX relativ problemlos zurückholen.

Aber......

Der Insolvenzverwalter kann sich dann bei euch melden und auf Erfüllung des Vertrages pochen (wenn ich das richtig sehe), dann müsst ihr natürlich überweisen.
 

franky77

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
277
1
Aber......

Der Insolvenzverwalter kann sich dann bei euch melden und auf Erfüllung des Vertrages pochen (wenn ich das richtig sehe), dann müsst ihr natürlich überweisen.

Ich bin nur juristischer Laie, aber: warum sollte man eine Zahlungsverpflichtung haben, wenn der insolvente Laden seinen
Teil des Vertrages nicht eingehalten hat? Wenn das Storno durch Hotelbeds geklappt hat hat man ja schließlich auch keine Leistung erhalten ....
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ich bin nur juristischer Laie, aber: warum sollte man eine Zahlungsverpflichtung haben, wenn der insolvente Laden seinen
Teil des Vertrages nicht eingehalten hat?
Wenn das Storno durch Hotelbeds geklappt hat hat man ja schließlich auch keine Leistung erhalten ....


Das trifft natürlich nur für den Fall zu das das insolvente Unternehmen auch seinen Teil des Vertrages erfüllt.

Wenn du ein Hotelzimmer für März 2014 gebucht hast und dir das Unternehmen das Zimmer zu dem Zeitpunkt zu dem Preis liefern kann dann musst du es eben auch bezahlen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.134
Neuss
www.drboese.de
Ich bin nur juristischer Laie, aber: warum sollte man eine Zahlungsverpflichtung haben, wenn der insolvente Laden seinen
Teil des Vertrages nicht eingehalten hat? Wenn das Storno durch Hotelbeds geklappt hat hat man ja schließlich auch keine Leistung erhalten ....

Nunjaaaa... Das ist nun mal das Prinzip der Insolvenz. Der ehrliche Kunde ist der Dumme.

Ich habe mich ohnehin schon gewundert, wie hier manche meinen, erfolgreich pber die KK Rückbuchungen (nachhaltig) eine Insolvenz ausbügeln zu können. Amex mag da ggf. ein Sonderfall sein, aber sonst?
 

Australia_Dream

Aktives Mitglied
11.01.2012
134
0
Köln/Deutschland/CGN
Ich habe bis heute auch noch keine Antwort von der AMEX
bei einer Buchung von 368 € muss mann aber 17,5% zahlen somit werden 368 € wieder gutgeschrieben und 64,40 € als Gebühr belastet

Zu eurer Info jede bank und jede Kreditkarte hat eine andere Vorgehensweise.

Ich hoffe ich kann den Urlaub genißen laut Auskunft im Hotel ist die Buchung noch in Ordnung und noch nicht stonriert aber wie lange noch?