In diesem Faden wir ab Beitrag 142 darüber berichtet, dass das offenbar geht.eVoucher sind grundsätzlich nicht übertragbar.
Was ist denn richtig?
In diesem Faden wir ab Beitrag 142 darüber berichtet, dass das offenbar geht.
Auf der LH Seite ist die Weitergabe an Verwandte, Freund:innen und Bekannte erlaubt.
Deshalb sind laut meinem Verständnis die eVoucher übertragbar.
Was ist denn richtig?
"Grundsätzlich nicht übertragbar" bedeutet für mich, dass das unter keinen Umständen möglich ist.
Vielen Dank für die Klarstellung.eVoucher könnten für Dritte eingelöst werden, sind aber als solche nicht übertragbar.
Was sagt die Forensuche dazu? Gefühlt jeder dritte eVoucher Beitrag bezieht sich auf deine Fragen.Wie verhält es sich mit e-vouchern, die zum 31.03 ablaufen? Kann ich die bis dahin einsetzen, auch auf Flügen die nach dem 31.03 statt finden? Was passiert bei einer Umbuchung? Verfall der e-Voucher oder erneute Gutschrift?
Aus internen Kreisen wird berichtet dass die vielen "Corona" eVoucher ein Dorn im Auge des Revenue Management sind und nun endlich wegsollen, womit verfallen gemeint ist.Der Flug kann später stattfinden, aber das Upgrade muss bis 31.3. bestätigt sein. Warteliste reicht nicht. Bei einer Umbuchung ist er dann in den meisten Fällen weg. Auf die wenigen Ausnahmen, die es angeblich in bestimmten Konstellationen gibt, würde ich nicht bauen.
Ist die typische Antwort um den nervenden Anrufer abzuwimmeln. Aber die Agenten können auch nichts machen. Man könnte es allerhöchstens nochmal aktiv in die Anfrage Queue schicken, aber das geht meines Wissens nur für HON.Das bezweifelst Du zu recht.
Wenn Du die Anfrage zurücknimmst, riskierst Du deinen WL-Platz an einen gleichwertigen Statuspax zu verlieren, wenn Du neu anfragen lässt.Wie ich verstanden habe wird diese Warteliste automatisch an bestimmten Daten überprüft und nicht jeden Tag. Macht es Sinn nochmal anzurufen und die Anfrage zurückzunehmen und nochmal neu anfragen zu lassen? Dann überprüft das System ja bei einer neuen Anfrage nochmal automatisch neu.
früher gabe es als HON die Möglichkeit einer manuellen anfrage. Bin aber nicht scher ob es dies noch gibt. Kommt glaube ich auch auf Airline an LX lässt die WL ja bis boarding bestehen und bei LH muss ich beim Checkin diese nochmals anfragen sofern nicht bestätigt.Wenn Du die Anfrage zurücknimmst, riskierst Du deinen WL-Platz an einen gleichwertigen Statuspax zu verlieren, wenn Du neu anfragen lässt.
Die regelmässige Überprüfung der WL gibt es erst kurz (72 oder 48 Std.?) vor Abflug.
Da der Fragesteller SEN ist, hilft der Hinweis auf die HON-Spezialmöglichkeiten halt nicht wirklich weiter.früher gabe es als HON die Möglichkeit einer manuellen anfrage. Bin aber nicht scher ob es dies noch gibt. Kommt glaube ich auch auf Airline an LX lässt die WL ja bis boarding bestehen und bei LH muss ich beim Checkin diese nochmals anfragen sofern nicht bestätigt.
Nein, das war früher so. Seit einiger Zeit erfolgt bei LH ca. 48h vor Abflug eine "vorauseilende" Abbuchung für die WL Anfrage. Diese kann sich dann noch bis am Gate beim Boarding bestätigen. Ohne Bestätigung wird die Abbuchung durch Gutschrift wieder ausgeglichen.bei LH muss ich beim Checkin diese nochmals anfragen sofern nicht bestätigt.
Hatte auch schon den Fall, dass jmd. der ebenfalls SEN ist vor mir bestätigt wurde, obgleich er sich nach mir auf die Warteliste hat setzen lassen..Wenn Du die Anfrage zurücknimmst, riskierst Du deinen WL-Platz an einen gleichwertigen Statuspax zu verlieren, wenn Du neu anfragen lässt.
Die regelmässige Überprüfung der WL gibt es erst kurz (72 oder 48 Std.?) vor Abflug.
Meine Voucher wurden erst heute für einen Flug übermorgen abgebucht. Angefragt schon seit mehreren Wochen. Heißt das, dass das Upgrade durchgeht?Hatte auch schon den Fall, dass jmd. der ebenfalls SEN ist vor mir bestätigt wurde, obgleich er sich nach mir auf die Warteliste hat setzen lassen..
Also es gilt First in first out. Entsprechend sind diese bis Dezember gültig sonst würdest du es im Konto auch sehen mit Vermerk gültig bis 31.3.Hallo und sorry sofern diese Frage schon an anderer Stelle beantwortet wurde.
Ich habe noch 2 eVoucher von meiner letzten SEN Verlängerung am 7.12.2022. Ich hatte in 2023 insgesamt noch 6 Voucher auf dem Konto, wovon ich 4 Voucher einlösen konnte und im Januar 2024 abgeflogen bin. Wurden diese 4 Voucher nach First IN - First OUT abgebucht und sind die 2 restlichen 2eVoucher nun bis Ende März 2024 oder bis Dezember 2024 gültig, wenn ich diese am 7.12.2022 erhalten habe?
Ich habe an verschiedenen Orten nach der Info gesucht, allerdings nichts gefunden ausser -
In Ihrem Meilenkonto online werden Ihnen jederzeit die Prämienmeilen bzw. eVoucher angezeigt, die zum Ende des laufenden und zum Ende des Folgequartals verfallen.
Ich konnte in meinem Meilenkonto keine Verfallsinformation finden. Würde der Hinweis direkt unter den 2 eVouchern erscheinen?
Nochmals sorry, falls diese Frage bereits beantwortet wurde - VG und schöne Ostern!
Vielen Dank @dgrunz !Also es gilt First in first out. Entsprechend sind diese bis Dezember gültig sonst würdest du es im Konto auch sehen mit Vermerk gültig bis 31.3.
Hoffe konnte helfen.