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Die EU wird aber dennoch einschreiten, wenn systematisch EU-Bürger wegen ihres Wohnortes schlechter gestellt werden und es keine Sachgründe dafür gibt (wie etwa das allgemeine Preisniveau im jeweiligen Markt).
Vorliegend geht es jedoch nicht um Schlechterstellung aufgrund des Wohnortes. EX-ARN, Ex-PRG zahlen alle die selben Preise. Art. 18 AEUV verbietet die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Dies wäre dann einschlägig, wenn nur Schweden billige Tickets Ex-ARN kaufen dürften. Andere Tatbestände sind m.E. nicht betroffen. Eine Einschränkung der EU-Grundfreiheiten liegt - ohne dass ich das jetzt alles durch subsumiere - nicht vor.