ANZEIGE

Paypass - Paywave

ANZEIGE
Schade dass sich die Kunden nich die Zeit nehmen den Text komplett durchzulesen und der Kassiererin Fragen dazu zu stellen. Dann wäre ELV schon lange Zeit verschwunden.
 
Und schlimm ist es, dass Kunden abgewiesen werden, weil ihre girocard nicht unterschrieben sei.

Selbst in Geschäften wie HIT/Ullrich Berlin, wo es eigentlich App Selection gibt und es ein leichtes wäre, z.B. Maestro zu wählen.

Aber lieber einen zahlenden Kunden frustriert wegschicken, Hauptsache die alten Prozesse werden nicht beeinträchtigt.
 
Wenn ich auf MC und Co verweise, aufgrund weltweit standardisierter Bedingungen, ernte ich nur aggressive Blicke. Egal ob im Laden
Die Kassenkräfte werden selten die Akzeptanz selber entscheiden haben.



und was macht/denkt der große deutsche Teil, der keine Kreditkarte kennt, sondern nur EC-Karte und nicht mal was mit Girocard anfangen kann? :eek:
Der denkt halt an verschiedene CVM-Methoden der EC-Karte.

Da ELV eig auf Unwissenheit der Kunden basiert verstehe ich nicht warum es verteidigt wird.
Weil die Unwissenheit für den Kunden leicht vermeidbar ist.

Ich empfehle immer, die Brille rauszuholen, den ELV-Text gründlich durchzulesen, dann festzustellen, dass man mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, die Chefin für den Storno ranrufen zu lassen und dann den Einkauf wieder einräumen zu lassen. Kommt bei mir allerdings sehr selten vor, da ich wegen der Akzeptanz eigentlich nur noch bei Aldi einkaufe...
Das hättest ja schon mit dem Lesen der Bedingungen im Kassenbereich tun können.
Ob der Händler jetzt ELV abschafft weil ein Typ die Kasse aufgehalten hat und die 400€-Kraft Sachen wieder in die Regale einräumen durfte — zweifelhaft.
Und den rechtlichen Aspekt mal ganz außen vor gelassen.
 
"Parallelwertung in der Laiensphäre", wie ein Rechtswissenschaftler sagen würde.

Also er dent halt "Ja, manchmal geht die damit, manchmal damit, wie der Händler halt seinen Leuten vertraut/sein Gerät eingestellt hat/...".
 
Das Thema "unterschreiben ja / nein" wird hier ja laufend diskutiert.

Was mir weiterhin nicht klar ist: was ist eigentlich die juristische Bedeutung der Unterschrift?
Wenn ich bspw. eine ELV-Erklärung unterschreibe, gehe ich damit ja einen rechtsgültigen Vertrag ein, oder?
Wie ist es, wenn ich bei Kontaktloszahlung -- auf Wunsch des Kassierers -- irgendwo auf dem Beleg unterschreibe?

Mir geht es um die Argumentationsgrundlage.
ELV-Erklärung nicht unterschreiben bei Kreditkartenzahlung läßt sich ja gut argumentieren.
Aber was hätte eine Unterschrift irgendwo auf dem Beleg ggf. für juristische Bedeutungen / Konsequenzen?

Kennt sich jemand hier damit aus?
 
Da die Kassierer seltenste Jura(-Studenten) sein werden dürfte die Argumentation eh nichts bringen, aber mit dem Inhaltsirrtum wird man im Zweifelsfall wohl genügend weit kommen.
 
Das hättest ja schon mit dem Lesen der Bedingungen im Kassenbereich tun können.
Bei Netto Markendiscount befinden sich die ELV-Bedingungen auf einem Aufkleber in Kniehöhe am Kassentresen, Schriftgröße 7, direkt unterhalb des Kassenterminals.
Man bräuchte ein Vergrößerungsglas, um sie kniend lesen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weiß jemand, ob man bei den VR-Banken auch während der Kartengültigkeit kostenlos eine neue Karte bekommt?

Hintergrund:
Mein Vater hat eine MasterCard Gold von der VR-Bank, ist recht kartenzahlungsaffin und ich würde ihm gerne auch das kontaktlose Bezahlen näher bringen. Leider hat die aktuelle Karte noch kein PayPass und läuft noch bis Mitte 2019.
Würde sie daher schon gerne vorher durch ein kontaktloses Exemplar ersetzen.
 
Habe bisher die Erfahrung gemacht, dass wenn es eben keine Verlustmeldung ist und man auf die neue Funktion des kontaktlosen Zahlens verweist, kostenfrei eine neue bekommt.
Alternativ könntest du auch einen Defekt melden, da stehen die Chancen auf eine kostenfreie Ersatzkarte besser als bei einer Verlustmeldung.
 
Habe bisher die Erfahrung gemacht, dass wenn es eben keine Verlustmeldung ist und man auf die neue Funktion des kontaktlosen Zahlens verweist, kostenfrei eine neue bekommt.
Alternativ könntest du auch einen Defekt melden, da stehen die Chancen auf eine kostenfreie Ersatzkarte besser als bei einer Verlustmeldung.

Habe ich mir eben auch schon gedacht, dass die Bank evtl. freiwillig eine neue kostenlose Karte rausgibt, wenn man darauf verweist dass man gerne die Kontaktlosfunktion nutzen möchte.
 
Bei der DKB war damals auch nichts zu machen.
Kannst du nicht im Preis-Leistungsverzeichnis der betreffenden VoBa nachsehen? Manchmal sind Ersatzkarten ja sogar immer kostenlos...
 
Zurück
Oben