Stornierungen wegen Corona

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
Erfahrungen Umbuchungen, Stornierung und Rückerstattung LX

Bei bisher zwei meiner Buchungen wurden Flüge storniert, im Einzelnen handelt es sich um

Ticket 1 [TAPulator]
01.03. TXL-ZRH LX0971 flown
27.03. ZRH-TXL LX0962 CLX by airline

Ticket 2 [TAPulator]
29.03. TXL-ZRH LX0971 CLX by airline
22.05. ZRH-TXL LX0962 confirmed

Da LX für meine betroffenen Flüge keine Umbuchungsoptionen auf der Website anbietet, musste ich also anrufen und zwar vor Ablug, bevor irgendwelche Segmente verfallen. Der erste Anruf am frühen Nachmittag des 25.03.2020 dauerte 42 min in der Warteschleife und etwa 30 min das eigentliche Telefonat. Da ich den Rückflug auf Ticket 2 unbedingt behalten wollte, und vermutlich das Ticket verfallen wäre, wenn der Hinflug nicht angetreten wird, habe ich gefragt, ob das Ticket nicht einfach ohne den Hinflug re-issued werden könnte. Die vermutlich Praktikantin mit österreichischem Akzent bot mir lediglich die Option, das originale Ticket zu stornieren, den Preis zu erstatten und zu tagesaktuellen Konditionen neu zu buchen. Da hätte in P der one way genau so viel gekostet wie das urspüngliche Return-Ticket. Also ein absolutes no-go.

...

Auch bei LX hat sich nun etwas getan. Nachdem ich Ticket 1 bereits erfolgreich umbuchen konnte, wollte ich mir Ticket 2 erstatten lassen. Das Refund-Formular ist etwas versteckt unter EU261 compensation und ich habe am 05.04.2020 die Daten für das Ticket eingetregen, was mit einem Autoresponder und einer entsprechenden Vorgangsnummer quittiert wurde.

Heute kam dann eine erste Antwort von LX:

Swiss Customer Feedback Premium meinte:
Grüezi TAPulator
Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. April 2020.

Sie haben eine Online-Anfrage auf SWISS.com gestellt, um einen allfälligen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäss der EU-Verordnung 261/2004 für einen gestrichenen bzw. verspäteten Flug zu prüfen.

Der von Ihnen angegebene Flug LX971 am 29. März 2020 war weder von einer Annullierung betroffen, noch ist dieser mit einer mehr als dreistündigen Verspätung am Zielort eingetroffen. Somit sind die notwendigen Kriterien für die Zahlung einer Ausgleichsleistung nicht erfüllt.

Aus diesem Grund ist eine weitere Bewertung bzw. eine Kompensationszahlung auf der Grundlage der oben genannten Verordnung nicht möglich.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie bald als geschätzten Gast an Bord eines SWISS Fluges begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund.

Freundliche Grüsse

Swiss Customer Feedback Premium

Na wenn das so aussieht, dass der Flug trotzdem gegangen ist, lassen sich von LX kaum aussergewöhnliche Umstände geltend machen. Da das Leg auf meinem Ticket schon am 24.03.2020 als "cancelled" ausgewiesen war und bei dies auch so bei meinen beiden Anrufen am 25.03.2020 von der Hotline nich gegenteilig behauptet wurde, darf man also von einer Nichtbeförderung ausgehen. Und das qualifiziert dann ja noch für eine Ausgleichszahlung on top zur Erstattung des Ticket-Preises. Ich habe das LX jetzt mal so mitgeteilt:

TAPulator meinte:
Sehr geehrte Frau Eggebrecht,

möglicherweise hat ja der Flug stattgefunden, jedoch ohne mich. Bereits mit Datum vom 24.03.2020 (bitte Anhang beachten) wurde der Flug LX 971 in meiner Buchungsbestätigung als "Cancelled" ausgewiesen, was einer Annulierung nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 4 (3) entspricht. Hieraus ergibt sich nach Artikel 8 (1) der Anspruch auf Erstattung de Ticketpreises.

Da - wie Sie schreiben - der Flug ja doch stattgefunden hat und ich nicht befördert wurde, ergibt sich gemäss Artikel 4 (3) zudem ein Ausgleichsanspruch, welcher EUR 250 nach Artikel 7 (1a) beträgt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass entsprechend Artikel 8 (1a) eine vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen vorgesehen ist. Gerne bin ich bereit, Ihnen unter den aktuellen Umständen eine Frist für die Erstattung des Ticketpreises als auch des Ausgleichsanspruches bis einschliesslich 15.04.2020 einzuräumen.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

TAPulator

So, nun bin ich mal gespannt, was passiert. Gerne werde ich an dieser Stelle erneut berichten.
 
Moderiert:

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Gibt es eigentlich einen Grund, warum Lufthansa-Group die Flüge nach HKG für Mai alle noch auf Confirmed hat ?
Ebenso die FRA/MUC/ZRH-KBP Legs.

Weiss jemand mit wievielen Tagen/Wochen LH die Legs cancelled die Sie nicht fliegt ?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
In der CH gilt gemäss Bundesrat "ausserordentlicher Umstand" :D

Ja, und? Hat das irgendetwas mit den von mir geschildertem Sachverhalt zu tun.

Nach meinem Erkenntnisstand und dem was unter ausserordentlicher Lage unter Massnahmen des Bundes veröffentlicht ist, scheint das Vertragsrecht auch in der Schweiz noch nicht ausser Kraft gesetzt.

Ich war gerade in meiner Subaru-Werkstatt zum Reifenwechsel. Kann ich mich dann, wenn die Rechnung kommt, auch auf aussergewohnliche Lage berufen?
 
Zuletzt bearbeitet:

mabru

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
676
531
Weiß ehrlich gesagt nicht was ich machen soll. Ich warte wohl noch etwas ...
 

RavenD

Reguläres Mitglied
25.09.2011
47
0
Hat jemand Erfahrung mit Copa Airlines?
Ich hab nen Flug SJO-PTY für nächste Woche Dienstag gebucht. Copa hat im Moment alle Flüge eingestellt. Sie haben ne Mail geschrieben, dass ich den Flug stornieren kann und nen Gutschein bis Ende 2021 bekomme. Das kann ich auf der Homepage so aktiv durchführen.
Gibts ne Chance irgendwie an das Geld zu kommen? Was würde wohl passieren wenn ich einfach nicht aktiv werde und nichts mache?
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.045
6.003
BSL
Gute Erfahrung bei Umbuchung

Ich hatte eigentlich vor, Ende April von Zürich nach Düsseldorf zu fliegen und dazu ein Ticket bei Swiss gekauft. Die Lust auf diese Reise wurde allerdings aus verständlichen Gründen in den letzten Wochen immer geringer und in den letzten Tagen wurden auch beide Flüge nacheinander storniert (ohne dass ich allerdings von der Swiss darüber benachrichtigt wurde). Da ich noch keine Tickets für eine geplante Reise nach Berlin über Weihnachten gebucht hatte, fand ich es keine schlechte Idee, die Tickets dafür zu nutzen und habe mir eine passende Verbindung auf der Webseite herausgesucht.
Um nicht lange Zeit in der Warteschleife bei Swiss zu verbringen, habe ich es zunächst beim FTL-Service versucht und kam auch sofort durch. Leider war es der Mitarbeiterin dort nicht möglich, das Swiss-Ticket umzubuchen, ich sollte mich doch direkt an die Swiss wenden. Es dauerte dort allerdings nur etwa 2 Minuten bis ich jemanden am Telefon hatte (Anruf gegen 20 Uhr). Die Flüge wurden wunschgemäss umgebucht und mir auch ein Tarif vorgeschlagen, der die 50 CHF Rabatt gut ausnutzt. Das ganze hat vielleicht 10 Minuten gedauert und es spielte auch keine Rolle, dass das geplante Abflugdatum viel später als in 3 Tagen liegt (wie es immer noch auf der Swiss Webseite steht).
Ob der Flugplan dann im Dezember wirklich noch so gültig ist, steht vielleicht noch auf einem anderen Blatt, doch für mich stimmte der Service jedenfalls erstmal.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
Hat jemand Erfahrung mit Copa Airlines?
Ich hab nen Flug SJO-PTY für nächste Woche Dienstag gebucht. Copa hat im Moment alle Flüge eingestellt. Sie haben ne Mail geschrieben, dass ich den Flug stornieren kann und nen Gutschein bis Ende 2021 bekomme. Das kann ich auf der Homepage so aktiv durchführen.
Gibts ne Chance irgendwie an das Geld zu kommen? Was würde wohl passieren wenn ich einfach nicht aktiv werde und nichts mache?

Nein, wie es scheint, bist Du der erste. Also, dann mal schön die Erstattung des Ticketpreises beantragen und dann hier erneut berichten. Manchmal hat man bei manchen Airlines bei deren US Customer Support etwas mehr Glück.
 

abundzu

Erfahrenes Mitglied
24.10.2016
418
140
FRA
Interessanter Artikel zum Thema vom Veranstalter stornierte Pauschalreise.

Dabei, das muss ich sagen, wollte die TUI mein Geld zunächst noch nicht einmal behalten. Nach dem Storno schrieb ich eine Mail und erhielt folgende Antwort: „Da Ihr Vorgang bereits storniert wurde, wird Ihnen auch Ihr Geld zurückerstattet. Im Regelfall dauert das 14 Tage…“

Die Rückzahlung erfolgte nicht, so dass ich direkt mal einen Mahnbescheid beantragte. Zwischenzeitlich war die Gutscheinlösung auf der politischen Tagesordnung. Und siehe da, welche Überraschung: Die TUI legt Widerspruch ein
und widerspricht dem Anspruch insgesamt. Wofür der Konzern übrigens keine 14 Tage brauchte, sondern nicht mal 24 Stunden.

Ich habe gleich mal die Gerichtskosten für das streitige Verfahren eingezahlt und den Anspruch auch schriftlich
begründet. Jetzt kommt es halt etwas darauf an, wie schnell das Amtsgericht das Verfahren bearbeitet. Und ob die Gutscheinlösung, so sie denn kommt, tatsächlich so gestrickt wird, dass selbst rechtshängige Ansprüche ausgehebelt werden.

Quelle:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/04/07/no-work-no-money-nothing-for-everybody/
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.101
7.135
Willst du noch dagegen vorgehen? Welches Vorgehen empfiehlt sich hier generell? Macht es Sinn, hier frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn der Flug seitens der Fluggesellschaft umgebucht wurde (jedoch nun erheblich längere Reisezeit), aber cheaptickets.de nicht auf die Stornierungsanfrage reagiert?

Wenn die Mitteilung von der Fluggesellschaft kam, würde ich dieser zeitnah antworten, dass ich mit der Änderung auf Grund der längeren Flugzeit nicht einverstanden bin, und sie auffordern, den ursprünglich gebuchten Flug zu stornieren, wenn sie ihn nicht erbringen kann. Ob man dann vom OTA letztlich Geld sieht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.101
7.135
18.03. : Hotelbuchung selber storniert aber mit dem Hinweis, dass ich im Nachhinein eine Erstattung erwarte, falls zum Zeitpunkt der Reise eine kostenlose Stornierung durch TUI erfolgt wäre.

Bislang kein Entgegenkommen von TUI, ich habe selber storniert -> Pech gehabt.

Wie seht ihr das ganze? Ich mag mich mit dem Pech gehabt nicht abfinden. Ich hatte wohlwissend, dass es eine Reisewarnung gibt, storniert und im Nachhinein auf ein Entgegenkommen gehofft...

kann wohl allenfalls ein Fachanwalt beurteilen. Ich vermute dass es egal ist, welche Erwartungen man äußert, wenn man storniert. Relevant ist nur, dass man (bedingungslos) storniert. Ob TUI bei einer Reisewarnung (plus nach Aufforderung durch den Kunden) die Buchung selbst hätte stornieren müssen, wird wohl der Rechtsexperte klären müssen
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.101
7.135
Hey Leute,

Easyjet hat bei mir einen innerdeutschen Flug einen Tag vorher annulliert (Ende März). Jetzt wollen die hier weder Ausgleichszahlung noch Ticketerstattung freigeben mit der Begründung des Coronovirus. Ist das so korrekt? Ich meine eine andere Airline ist an dem Tag die Strecke mehrfach geflogen.

Ticketerstattung müssen sie in jedem Fall machen; bzgl. Ausgleichszahlungen kommen sie vermutlich mit "höherer Gewalt" durch.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.154
4.033
Ach Menno, liebe Mods, öffnet diesen Beitrag im AF-Bereich doch bitte wieder. Dort suchen die Leute nach ähnlichen Fällen, hier jedoch ist es zu unübersichtlich dafür und nervt manche Teilnehmer. Danke!

Wer so einen Fall sucht, findet ja deinen.
Da nochmal so ein Drama zu veranstalten ist sicher nicht zielführend, es ist alles gesagt.
Bitte einfach aufhören.

kann wohl allenfalls ein Fachanwalt beurteilen. Ich vermute dass es egal ist, welche Erwartungen man äußert, wenn man storniert. Relevant ist nur, dass man (bedingungslos) storniert. Ob TUI bei einer Reisewarnung (plus nach Aufforderung durch den Kunden) die Buchung selbst hätte stornieren müssen, wird wohl der Rechtsexperte klären müssen

Eigentlich ist das der Traumkunde für TUI in der Situation, wenn der Tarif nicht stornierbar war. Er storniert - also sagt "ich komme nicht, schenke euch damit das Geld" - und Ende.

Ticketerstattung müssen sie in jedem Fall machen; bzgl. Ausgleichszahlungen kommen sie vermutlich mit "höherer Gewalt" durch.

Wann wurden innerdeutsche Flüge verboten?
 

Newarea

Reguläres Mitglied
05.11.2018
61
0
Wien
Hallo liebe Mitstreiter,

hat schon wer bei Air Canada eine Rückzahlung seiner Buchung beantragt?
Offiziell schreiben sie ja es gibt nur Gutscheine.
Wir (+1 und ich) würden Ende Mai nach Kanada fliegen.
Jetzt wurde der Flug schon gestrichen und wir wurden mal umgebucht bzw. das Angeboten.
Da aber bis Ende Juni Einreiseverbot herrscht bringt das auch recht wenig...

Beste Grüße
 

seimax

Reguläres Mitglied
09.03.2020
33
1
CGN - TXL
Ticketerstattung müssen sie in jedem Fall machen; bzgl. Ausgleichszahlungen kommen sie vermutlich mit "höherer Gewalt" durch.

Aber wie bekomme ich diese? Ich habe das Online-Formular von Easyjet ausgefüllt und nur eine Antwort von einer No-Replay Adresse bekommen mit einer Möglichkeit darauf irgendwie einzugehen und auch noch den Hinweis, dass ich mich nicht beim Support melden soll, da die auch nicht mehr wissen / tun können.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Aber wie bekomme ich diese? Ich habe das Online-Formular von Easyjet ausgefüllt und nur eine Antwort von einer No-Replay Adresse bekommen mit einer Möglichkeit darauf irgendwie einzugehen und auch noch den Hinweis, dass ich mich nicht beim Support melden soll, da die auch nicht mehr wissen / tun können.

- hartnäckig bleiben und Support kontaktieren
- Gutschein akzeptieren und warten bis dieser in Geld umgewandelt werden kann (vermutlich Ende 2021)
- Mahnverfahren
- Anwalt
- Schlichtungsstelle
- Cashback bei Kreditkarten

Such dir was aus, was dir passt
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.154
4.033
An der Stelle mal Props an die Lufthansa, das Unterhaltungsprogramm was die durch ihren Chickenwings-Markensalat fabriziert haben ist herrlich.

Die ganzen Facebook-Gruppen mit den "1x im Jahr nach Malle"-Fliegern sind voll von Leuten, die denken dass EW gegroundet und alle Flüge ersatzlos gestrichen seien. :D
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.748
BRU
Ich hatte eigentlich vor, Ende April von Zürich nach Düsseldorf zu fliegen und dazu ein Ticket bei Swiss gekauft. Die Lust auf diese Reise wurde allerdings aus verständlichen Gründen in den letzten Wochen immer geringer und in den letzten Tagen wurden auch beide Flüge nacheinander storniert (ohne dass ich allerdings von der Swiss darüber benachrichtigt wurde). Da ich noch keine Tickets für eine geplante Reise nach Berlin über Weihnachten gebucht hatte, fand ich es keine schlechte Idee, die Tickets dafür zu nutzen und habe mir eine passende Verbindung auf der Webseite herausgesucht.

(...)

Das ganze hat vielleicht 10 Minuten gedauert und es spielte auch keine Rolle, dass das geplante Abflugdatum viel später als in 3 Tagen liegt (wie es immer noch auf der Swiss Webseite steht).
Ob der Flugplan dann im Dezember wirklich noch so gültig ist, steht vielleicht noch auf einem anderen Blatt, doch für mich stimmte der Service jedenfalls erstmal.

Also in den Fällen, wo man bereits eine Reise hat, auf die man umbuchen möchte, sind die "flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten" in der Tat nicht schlecht, und die 50 Euro eine nette Geste. Ich konnte damit bei LX inzwischen auch 4 von 5 Tickets mit gestrichenen Flügen vom März/ April umbuchen (in 3 Fällen Verschiebung der Reise auf anderes Datum, in einem andere Strecke), das 5. habe ich dann storniert. Wusste nicht mehr, worauf ich hätte umbuchen sollen, und im Mai kommen sicher die nächsten gestrichenen Flüge...

Klar, ob die Flüge dann stattfinden werden, steht natürlich in den Sternen. Sollten bis dahin wieder Flüge gehen, habe ich aber zumindest ein Ticket. Andernfalls geht das Spiel halt wieder von vorne los.

Und dieses "Flug innerhalb der nächsten 3 Tage" stammt vermutlich noch aus den Zeiten, wo tausende im Ausland gestrandet waren, dringend Rückflüge umbuchen mussten und man daher die Hotlines nicht für Flüge in ein paar Wochen blockieren sollte. Nur mittlerweile muss niemand mehr dringend umbuchen.

Bzw. teilweise spielen die Airlines vielleicht auch auf Zeit und hoffen auf staatliche Gutscheinregelung. Ist aber keinesfalls so, dass man wegen Umbuchung anderer Flüge nicht anrufen kann (und dann 3 Tage vor ursprünglichen Flugdatum der gewünschte alternative Flug vielleicht teurer geworden ist...).
 
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SergioBra

Reguläres Mitglied
14.09.2016
79
3
So ebene habe ich eine Stornierungsbestätigung für mein gebuchtes Hotel in Istanbul, Türkei bekommen. Läuft.

Booking.com via Check24
 

Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
55
0
Auch bei höhere Gewalt ist die Airline in der Pflicht, sich um eine Ersatzbeförderung zu bemühen.

Hier wäre eine Gutscheinregelung wirklich absurd, dir ist wirklich ein Schaden entstanden und auf diesem sollst du ( meiner Meinung nach ) auch nicht sitzen bleiben!

aus der Verantwortung für die Kosten der Ersatzbeförderung, um die sich AF hätte auch auf eigenem Metall selbst kümmern können, würde ich AF nicht entlassen.

Und die Verpflichtung, einen Ersatzflug zu organisieren, gibt es auch bei höherer Gewalt.

Die Airline ist in der Bringschuld, aktiv eine alternative Beförderung anzubieten.

Danke für diese Beiträge.

Wenn wir annehmen, dass die Airline einen Flug aufgrund höherer Gewalt nicht mehr durchführen durfte (in meinem Fall: AF-Flug Buenos-Aires-Paris am 19.3.), dann wird die Rückerstattung des ungenutzten Tickets nach derzeitigem Recht dennoch fällig, das ist soweit klar.

Aber ist AF im Falle höherer Gewalt auch zur Bereitstellung eines Ersatzfluges verpflichtet? (Und zum Schadensersatz, also hier zur Zahlung des Ersatzfluges, falls kein Ersatzflug angeboten wird?) Wenn ja, worauf kann man sich dabei berufen? Woraus ergibt sich dieser Anspruch?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Aber ist AF im Falle höherer Gewalt auch zur Bereitstellung eines Ersatzfluges verpflichtet? (Und zum Schadensersatz, also hier zur Zahlung des Ersatzfluges, falls kein Ersatzflug angeboten wird?) Wenn ja, worauf kann man sich dabei berufen? Woraus ergibt sich dieser Anspruch?

Auf EG VO 261/2004, darin wird alles geregelt.
 
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BodenseeCH

Erfahrenes Mitglied
30.07.2017
811
2.953
Saint Gallen
Ich hatte eigentlich vor, Ende April von Zürich nach Düsseldorf zu fliegen und dazu ein Ticket bei Swiss gekauft. Die Lust auf diese Reise wurde allerdings aus verständlichen Gründen in den letzten Wochen immer geringer und in den letzten Tagen wurden auch beide Flüge nacheinander storniert (ohne dass ich allerdings von der Swiss darüber benachrichtigt wurde). Da ich noch keine Tickets für eine geplante Reise nach Berlin über Weihnachten gebucht hatte, fand ich es keine schlechte Idee, die Tickets dafür zu nutzen und habe mir eine passende Verbindung auf der Webseite herausgesucht.
Um nicht lange Zeit in der Warteschleife bei Swiss zu verbringen, habe ich es zunächst beim FTL-Service versucht und kam auch sofort durch. Leider war es der Mitarbeiterin dort nicht möglich, das Swiss-Ticket umzubuchen, ich sollte mich doch direkt an die Swiss wenden. Es dauerte dort allerdings nur etwa 2 Minuten bis ich jemanden am Telefon hatte (Anruf gegen 20 Uhr). Die Flüge wurden wunschgemäss umgebucht und mir auch ein Tarif vorgeschlagen, der die 50 CHF Rabatt gut ausnutzt. Das ganze hat vielleicht 10 Minuten gedauert und es spielte auch keine Rolle, dass das geplante Abflugdatum viel später als in 3 Tagen liegt (wie es immer noch auf der Swiss Webseite steht).
Ob der Flugplan dann im Dezember wirklich noch so gültig ist, steht vielleicht noch auf einem anderen Blatt, doch für mich stimmte der Service jedenfalls erstmal.

Ähnlich bei mir, Tickets von Ende April (ZRH-VIE / VIE-MUC) an der Hotline (Wartezeit 5min) auf Ende August (ZRH-VIE retourn) umgebucht. Tarif war 25fr teurer und wurde an die 50Fr angerechnet. Die restlichen 25Fr waren nach 3 Tagen schon auf der Kreditkarte gutgeschrieben.

SBB Europa Sparticket innerhalb 2 Tagen zurück auf der Kreditkarte. Stornierung ging nur über die Hotline.
Sparticket der SBB über die Website storniert und das Geld war innerhalb 1 Woche zurück.