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Die EU hat heute nochmals bestätigt das EU recht weiter gilt. Es gibt Geld zurück bzw. steht dir rechtlich zu.
Die EU hat heute nochmals bestätigt das EU recht weiter gilt. Es gibt Geld zurück bzw. steht dir rechtlich zu.
Es hält sich nur niemand daran - und das schon seit Wochen!
Liebe Politiker hier solltet ihr mal was für Eure Wähler unternehmen und damit meine ich keine neue Auslegung oder Änderung der Europäischen Fluggastrechte.
Die EU hat heute nochmals bestätigt das EU recht weiter gilt. Es gibt Geld zurück bzw. steht dir rechtlich zu.
Die Airlines dürften schlichtweg kein Geld mehr haben welches sie noch zur Erstattung anweisen können.
Und genau deshalb haben die Politiker die Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt.Wenn das stimmen würde, könnte man an eine Strafbarkeit des Lufthansa-Vorstands wegen Insolvenzverschleppung und Bankrott denken![]()
Und genau deshalb haben die Politiker die Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt.![]()
Dann probiere ich beim nächsten Mal doch das Forenreisebüro aus.
Ich wäre sowohl im Februar wie auch im April gerne geflogen. Ein Storno ist aufgrund des Flugpreises und den mangelnden Alternativen zu meinem Nachteil. Was könnt Ihr mir in dieser Situation empfehlen?
Air China ist leider das Allerletzte was Service betrifft meiner bisherigen Erfahrung nach.
Die mexikanische Interjet streicht - offiziell wg. Corona, meiner Mutmasung nach aber auch wegen eh klammer Kassen und fehlender Flugzeuge - Flüge bis in den Spätsommer. Als Stornierungsgrund wird Corona angegeben. Man wird vor vollendete Tatsachen gestellt und bekommt zusammen mit der Stornierungsbestätigung einen Voucher geschickt, der ein Jahr ab Ausstellung gültig ist und somit in meinem Fall nur etwa 7 Monate nach geplanten Flugdatum abläuft.
Kontaktaufnahme ist zwar problemlos telefonisch möglich, Anliegen wird aber konsequent abgewiesen, trotz Hinweisen auf geltendes mexikanisches/US-amerikanisches Recht (Flug MEX-JFK). Werde hoffen müssen, dass ein Chargeback funktioniert.
Was meinst du mit "fehlender Flugzeuge"?
Ich hatte mich in den letzten Tagen per E-Mail an Swiss gewandt betreffend der genauen Umbuchungsbedingungen für annullierte Flüge und gefragt, wieso man bei identischen Routings und Buchungsklassen eine Tarifdifferenz bezahlen muss. Ich wurde daraufhin gebeten, konkrete Buchungen mit annullierten Flügen zu nennen, die dann durch die Tarifabteilung geprüft wurden.
Gestern hat sich das Core Customer Care Team mit der folgenden Antwort gemeldet:
"... Die P Klasse wird je nach Saison und Nachfrage mit verschiedenen Preisen gesteuert. Im März haben wir generell weniger Nachfrage als in anderen Monaten, z.B. während der Sommerferien oder Weihnachtsferien. Daher kann es zu Preisdifferenzen kommen, vor allem bei den sogenannten Promo-Tarifen in der Business Klasse.
Ich verstehe Ihr Anliegen, dass Umbuchungen annullierter Flüge innerhalb derselben Routings und Buchungsklassen ohne Bezahlung einer Tarifdifferenz möglich sein sollten. Dies ist auch möglich, aber nur innerhalb der ersten 2 Wochen, wenn wir wieder im Flugbetrieb sein werden. ..."
Aus Kulanz und ohne Anspruch auf eine Wiederholung wurden mir die bereits annullierten Business Saver-Flüge ohne Tarifdifferenz umgebucht.
Ich würde doch gerne in absehbarer Zeit einmal wieder zurückfliegen.
IUnd nach so einem bescheuerten Kommentar wie von born2fly bereut man es direkt, sich hier registriert zu haben.
Meine Frage ist: Wie gehen wir nun klugerweise vor? Ich habe bei der Verbraucherzentrale gelesen, dass man dem Flug-Gutschein widersprechen könnte. Wenn ich dem Stornierungs-Link von Expedia folge und dort dann brav meinen Namen, meine Mailadresse und meine Reiseplannummer eingebe, sehe ich die Gefahr, dass ich dem Gutschrift+Rückerstattungs-Vorschlag zustimme und keine Möglichkeit der Rückerstattung von Flug und Hotel habe. Wie seht ihr das?
Bleibt halt die Frage, was der Kunde machen kann, wenn die Airline sich weigert, und/oder Deutschland sich über die EU-Gesetzgebung hinwegsetzt.
Damit siehst Du Dein Geld aber garantiert auch nicht schneller als bei einem Ende 2021 auszuzahlenden Gutschein...