Stornierungen wegen Corona

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Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Update, zur Info die sich nicht mit Gutschein abspeisen lassen, und ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Meine Vorgehensweise ist wie folgt:
EK Saver Tickets für mich plus Familie, knapp 2.500 EUR stehen im Feuer. Flug wäre gestern gegangen. Seitens EK keinerlei Kontaktaufnahme, nur Buchungsstatus geändert, muss man aber selbst nachschauen, keine Info von EK.

- habe mehrmals gütliche Einigung telefonisch bei EK Hotline versucht. 1 Tag zu spät, trotz bis zum Vortag auf EK Homepage stehender schriftlicher Bestätigung Full refund auch für saver Tickets wurde dann Erstattung verweigert.
- schriftlicher Kontakt zu EK: ebenfalls schriftlich Erstattung abgelehnt, nur Gutschein.
- zu Gutschein gibt EK widersprüchliche Aussagen, mal gar keine Erstattung, mal volle Erstattung nach 12 Monaten, mal nur Steuern+Gebühren nach 12 Monaten.
- Rechtsschutz hat sofort und problemlos Kostenübernahme bestätigt und Anwalt vermittelt.
- Zahlungsaufforderung von Anwalt mit Fristsetzung 2 Wochen blieb seitens EK unbeantwortet.
- daraufhin jetzt nächster Schritt, Einleitung gerichtliches Mahnverfahren über Anwalt. Ggf. danach Klage.
- parallel dazu heute Chargeback Kreditkarte beantragt, Mastercard MLP. Versuch ist es allemal wert.

Buchung erfolgt bei Emirates Deutschland, Betrag von Kreditkarte abgebucht an Emirates Deutschland, Frankfurt. Nur zur Info, weil auch schon behauptet wurde man würde dann gegen Firma in UAE klagen, es würde UAE Recht gelten., Emirates hätte gar keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland, Schriftverkehr müsste nach UAE gehen, etc. - Stimmt so natürlich alles nicht.

Das zur Info, Hilfestellung und ggf. eigenen Meinungsbildung, für alle, die an vergleichbarem Weg Interesse haben. Wie lang das dauert und welchen Aussicht auf Erfolg es hat, kann ich nicht abschätzen. Aber aus meiner Sicht erfolgsversprechender, als auf Auszahlung eines Gutscheins nach 12 Monaten zu hoffen.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.619
12.449
FRA/QKL
Es hält sich nur niemand daran - und das schon seit Wochen!

Liebe Politiker hier solltet ihr mal was für Eure Wähler unternehmen und damit meine ich keine neue Auslegung oder Änderung der Europäischen Fluggastrechte.

Dazu müssen die lieben Politiker aber erstmal die Gelddruckmaschine anschmeißen und den Airlines das Geld für die Erstattung geben. Die Airlines dürften schlichtweg kein Geld mehr haben welches sie noch zur Erstattung anweisen können.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
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Expedia ist als OTA wohl doch nicht so gut wie ich erwartet habe.
LH-Flüge konnte ich dank der weltbesten IT nicht direkt buchen, sondern nur über OTA.

Flüge sind annuliert, will einen Fluggast der Buchung erstatten lassen, den Rest bestehen lassen und später dann per Gutschein umbuchen.
LH-Hotline hat den einen Fluggast jetzt rausgetrennt unter eigenen Buchungscode.

Expedia erreicht man aber zur Erstattung nicht, weil die automatische Hotline nach Eingabe des Buchungscodes nicht weitermacht, weil die Buchung ja storniert sei und man sich gedulden soll, bis die Erstattung kommt.

Dann probiere ich beim nächsten Mal doch das Forenreisebüro aus.
 

Gourmand

Neues Mitglied
09.04.2020
15
9
Norddeutschland
Guten Tag, bislang habe ich nur mitgelesen, möchte aber gleich meinen ersten Beitrag mit aktueller Post vom Kranich-Firmen-Programm abliefern:

Betreff: *** dankt Ihnen für Ihr Vertrauen in die Lufthansa Group

Sehr geehrter Herr Gourmand,
die Situation, vor der wir gemeinsam stehen, ist alles andere als gewöhnlich. Die Verbreitung des Coronavirus beeinflusst nicht nur all unsere Lebensbereiche, sondern führt auch zu einem fast vollständigen Erliegen der Reisebranche. In Zeiten wie diesen ist mir eine offene und transparente Kommunikation mit Ihnen, unserem geschätzten Geschäftspartner, sehr wichtig.


Der plötzliche Rückgang der Nachfrage und die zahlreichen Einreisebeschränkungen lösten eine schnelle Anpassung des Angebots der Airlines der Lufthansa Group aus. Diese führte bislang zu einer Reduzierung unserer Flugkapazitäten bis Anfang Mai 2020, sodass momentan weniger als fünf Prozent der ursprünglich geplanten Verbindungen angeboten werden. Weitere Details zu unserem Sonderflugplan finden Sie hier.


Aufgrund der anhaltenden Unsicherheit bei der Reiseplanung, bieten wir flexible und umfangreiche Umbuchungsmöglichkeiten an. Bereits gekaufte Tickets behalten ihren Wert. Außerdem können Umbuchungen einschließlich einer Änderung der Reisedaten und der Reisestrecke ohne Zeitdruck bis Ende August 2020 vorgenommen werden. Während eine Erstattung natürlich weiterhin möglich ist, möchten wir Sie dennoch ermutigen, von unserer attraktiven Gutscheinoption Gebrauch zu machen, für die unsere Kunden eine Ermäßigung von 50 EUR für jede Umbuchung erhalten.


Falls eine Erstattung der Tickets für Sie im Moment die einzige Option ist, möchten wir Sie um Ihr Verständnis bitten, dass die Bearbeitung von Erstattungsanfragen derzeit aufgrund der außergewöhnlichen Umstände länger als üblich dauern wird.


An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die Lufthansa Group das vorgeschlagene Vorgehen der Deutschen Bundesregierung (und anderer Regierungen in ganz Europa) zu einer Gutscheinlösung vollumfänglich unterstützt. Wir schätzen dies als eine angemessene Reaktion auf die aktuelle Situation in unserer Branche ein.


Als PartnerPlusBenefit Teilnehmer bieten die Airlines der Lufthansa Group Ihnen auch für Benefit Flugprämien flexible Umbuchungsmöglichkeiten an.
• Für PartnerPlusBenefit Freiflüge und Upgrades gilt weiterhin die einmalige kostenlose Umbuchungsmöglichkeit.
• Die Erstattung von Benefit Freiflügen und Upgrades für gestrichene Flugverbindungen ist kostenlos möglich. Die dafür ingesetzten BenefitPunkte werden umgehend Ihrem Benefit Konto gutgeschrieben.
• Die Erstattung von Benefit Freiflügen und Upgrades für nicht gestrichene Flüge ist analog der AGB gegen eine Gebühr (Punkte) auch weiterhin möglich.
• Da aufgrund der aktuellen Situation die Einlösung von Prämien schwierig ist, wird der Punkteverfall ab April bis auf weiteres ausgesetzt.
Wir werden Ihnen, unseren geschätzten Partnern, weiterhin aktiv zuhören und die Situation ganzheitlich beobachten. Die regelmäßig vorgenommenen Anpassungen unseres Flugplans orientieren sich dabei stark an den Lockerungen der Einreisebeschränkungen sowie der Entwicklung der Nachfrage. Sie können sich darauf verlassen, dass die Lufthansa Group so flexibel wie möglich mit Ihnen zusammenarbeiten wird, wenn sich Ihre Bedürfnisse in dieser kritischen Zeit ändern.


Während viele unserer Mitarbeiter weitestgehend in Kurzarbeit sind, bleiben unsere Serviceteams weiterhin erreichbar, um Sie bei Ihren Anfragen zu unterstützen.


Ich kann Ihnen versichern, dass gerade in dieser außergewöhnlichen Situation die Gesundheit unserer Gäste und die unserer Mitarbeiter höchste Priorität genießt. Als globaler Airline-Konzern stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit den Regierungs- und Gesundheitsbehörden, um sicherzustellen, dass wir deren Richtlinien erfüllen oder übertreffen. So haben wir in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen entlang der Reisekette eingeführt, um ausreichend Abstand („social distancing“) zwischen den Fluggästen zu gewährleisten - einschließlich der Anpassung des Bordservices.


Zusätzlich zu den regulären Flügen führen die Airlines der Lufthansa Group derzeit dedizierte Rückkehrer-Flüge durch. Auf bisher rund 360 Sonderflügen haben Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines, Edelweiss und Eurowings mehr als 70.000 Reisende von rund 77 Flughäfen auf allen fünf Kontinenten nach Hause geflogen. Weitere Flüge sind bereits in Vorbereitung.


Ich möchte mich persönlich für Ihr Verständnis und für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und Ihre Treue bedanken – und kann Ihnen versichern, dass die Lufthansa Group jetzt und vor allem auch nach der Krise als starker und verlässlicher Geschäftspartner für Sie da sein will. Denn gemeinsam werden wir auch diese Zeit voller Herausforderungen meistern.


Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich selbst, Ihre Familien und Kollegen auf!


Mit freundlichen Grüßen,











******

Sales Lufthansa Group Network Airlines & CCO Lufthansa Airline
Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS | Brussels Airlines, Eurowi
ngs
 
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theface

Neues Mitglied
09.04.2020
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0
Frage

Ich habe folgendes Problem mit Air China und hoffe, dass mich eventuell hier jemand von Euch Profis weiterhelfen kann:

Flug war gebucht Muc - Manila und Return. Die Ticketgültigkeit betrug drei Monate, deswegen war der Rückflug am 20. Februar geplant. Diesen Rückflug hat Air China storniert. Nach langer Diskussion aufgrund der Ticketgültigkeit würde der Flug schlussendlich auf den 18. April verschoben. Nun wurde auch dieser Flug storniert und Air China verlangt Ticketdifferenz plus Umbuchungsgebühr für den von Air China stornierten Flug! Das ist finde ich schon etwas krass. Ich wäre sowohl im Februar wie auch im April gerne geflogen. Ein Storno ist aufgrund des Flugpreises und den mangelnden Alternativen zu meinem Nachteil. Was könnt Ihr mir in dieser Situation empfehlen? Air China ist leider das Allerletzte was Service betrifft meiner bisherigen Erfahrung nach. Vielen Dank!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Dann probiere ich beim nächsten Mal doch das Forenreisebüro aus.

Es kommt von Seiten des Forenreisebüros immer sehr schnell eine Info über gestrichene Flüge (bei LH selber ja ansonsten auch nicht der Fall…). Ein Ticket konnte ich so um den 19. März rum noch stornieren und hatte das Geld einen Tag später auf der Kreditkarte (unmittelbar bevor LH diese Möglichkeit abgestellt hat). Später gestrichene Flüge konnte ich nach Wunsch umbuchen, alles per E-Mail und immer sehr zügig.

An den Bedingungen seitens LH (Weigerung zu sofortiger Erstattung, Tarifdifferenz selbst bei Umbuchung auf späteres Datum usw.) kann natürlich auch ein Reisebüro nichts ändern….
 

schattenwirt

Aktives Mitglied
09.09.2015
195
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Habe auch 4x die EW Meilenschnäppchen nach Miami gebucht...
Wollte die dann umbuchen auf Juni… wurde auch durchgeführt auf einen Lufthansa Flug. Hatte extra gefragt wg. den Steuern; kein Problem, muss man nicht bezahlen. Eine Woche später hatte ich eine E-Mail mit Bitte um Rückruf und es wurde darauf bestanden, dass die Steuern bezahlt werden müssen. Hab dann noch zweimal angerufen, Immer das gleiche Ergebnis! Weil EW keine Verfügbarkeiten frei hatte und Lufthansa die nicht freischalten kann, ging auch Umbuchen nicht... Jetzt sind die alten Flüge wieder eingebucht mit Start 1. Mai. Hoffe die werden storniert... ;-)
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.131
345
MUC
Ich wäre sowohl im Februar wie auch im April gerne geflogen. Ein Storno ist aufgrund des Flugpreises und den mangelnden Alternativen zu meinem Nachteil. Was könnt Ihr mir in dieser Situation empfehlen?

Ticket stornieren und freuen, dass Du dein Geld zurückbekommst (und nicht nur einen Gutschein). Du wirst auf absehbare Zeit ohnehin nicht nach Manila fliegen - und schon gar nicht über China.
 

Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
273
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DFW / NUE
Die mexikanische Interjet streicht - offiziell wg. Corona, meiner Mutmasung nach aber auch wegen eh klammer Kassen und fehlender Flugzeuge - Flüge bis in den Spätsommer. Als Stornierungsgrund wird Corona angegeben. Man wird vor vollendete Tatsachen gestellt und bekommt zusammen mit der Stornierungsbestätigung einen Voucher geschickt, der ein Jahr ab Ausstellung gültig ist und somit in meinem Fall nur etwa 7 Monate nach geplanten Flugdatum abläuft.
Kontaktaufnahme ist zwar problemlos telefonisch möglich, Anliegen wird aber konsequent abgewiesen, trotz Hinweisen auf geltendes mexikanisches/US-amerikanisches Recht (Flug MEX-JFK). Werde hoffen müssen, dass ein Chargeback funktioniert.

Was meinst du mit "fehlender Flugzeuge"?

Bei Freundin und mir betrifft es auch zwei Tickets für Abflug im April, für die wir unaufgefordert einen Voucher erhalten haben. Für ein Ticket (DFW-MEX-DFW) habe ich Chargeback mit Verweis auf die neue DOT-Regelung bei meiner US-Amex beantragt, für ein anderes Ticket (MEX-***(Flughafen in Südamerika)-MEX) hatte ich schon früher (vor Erhalt des Vouchers) Chargeback beantragt mit der Begründung, dass Interjet ohne jedwede Benachrichtigung das Ticket in ***-MEX-*** zu anderen Daten geändert hat (das ist keine vorgeschobene Begründung, sondern die Wahrheit - keine Ahnung, was sich Interjet dabei gedacht hat).

Ein weiterer Flug MEX-DFW-MEX für Mitte Mai ist noch verfügbar und da gab es auch noch keinen Voucher, also warte ich mit dem Chargeback noch ab (oder es wird evtl. geflogen).
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
783
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PBC
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Falls es hier noch nicht bekannt ist:

In den USA gibt es seit Montag ein erstes Sammelklageverfahren gegen United Airlines wg. ausbleibender Ticketpreiserstattungen infolge der Annullierung von Flügen im Zusammenhang mit Covid 19. Ein Pax hat in Chicago Klage eingereicht, weil ihm drei im Januar 2020 gebuchte Tickets (USD 1.521) für den 4. April 2020 (HHH -> MSP) gestrichen worden waren, aber kein Refund gewährt wurde. Stattdessen wollte UA nur eine Umbuchung ermöglichen oder einen Gutschein mit einjähriger Gültigkeit anbieten.

Jacob Rudolph v. United Airlines Holdings Inc. et al., case number 1:20-cv-02142, in U.S. District Court for the Northern District of Illinois

https://www.classaction.org/media/rudolph-v-united-airlines-holdings-inc-et-al.pdf
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.765
2.595
PIX, BER, ZRH
Ich hatte mich in den letzten Tagen per E-Mail an Swiss gewandt betreffend der genauen Umbuchungsbedingungen für annullierte Flüge und gefragt, wieso man bei identischen Routings und Buchungsklassen eine Tarifdifferenz bezahlen muss. Ich wurde daraufhin gebeten, konkrete Buchungen mit annullierten Flügen zu nennen, die dann durch die Tarifabteilung geprüft wurden.

Gestern hat sich das Core Customer Care Team mit der folgenden Antwort gemeldet:

"... Die P Klasse wird je nach Saison und Nachfrage mit verschiedenen Preisen gesteuert. Im März haben wir generell weniger Nachfrage als in anderen Monaten, z.B. während der Sommerferien oder Weihnachtsferien. Daher kann es zu Preisdifferenzen kommen, vor allem bei den sogenannten Promo-Tarifen in der Business Klasse.

Ich verstehe Ihr Anliegen, dass Umbuchungen annullierter Flüge innerhalb derselben Routings und Buchungsklassen ohne Bezahlung einer Tarifdifferenz möglich sein sollten. Dies ist auch möglich, aber nur innerhalb der ersten 2 Wochen, wenn wir wieder im Flugbetrieb sein werden. ..."


Aus Kulanz und ohne Anspruch auf eine Wiederholung wurden mir die bereits annullierten Business Saver-Flüge ohne Tarifdifferenz umgebucht.

So ein Quatsch. Rein fluggastrechtlich handelt es sich eigentlich eine Ersatzbefürderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, welcher Dir genehm ist. Und da ist die Airline in der Pflicht, dies in der gleichen Reiseklasse und nicht Buchungsklasse zu erledigen. Auch wenn nur noch Tickets in C oder D zur Verfügung gestanden hätte, darf die Ersatzbefürderung auf gleichem Routing in der gleichen Reiseklasse nicht mit Mehrkosten für den Fluggast verbunden sein.

Wer diesen Kulanz-Quatsch tatsächlich auch noch selber schluckt, dem sollte man wirklich besser nur mit einem Gutschein helfen.

Mit diesem Kulanz-Geschwafel wird suggeriert, dass Dir die Airline eine Mehrleistung bietet, zu der sie ohnehin verpflichtet ist. :doh:
 
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theface

Neues Mitglied
09.04.2020
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Ich würde doch gerne in absehbarer Zeit einmal wieder zurückfliegen. Und nach so einem bescheuerten Kommentar wie von born2fly bereut man es direkt, sich hier registriert zu haben.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.547
2.704
FRA
Ich würde doch gerne in absehbarer Zeit einmal wieder zurückfliegen.

Dann kümmere Dich um ein Ticket und/oder melde Dich bei der Botschaft/Auswärtigem Amt.

IUnd nach so einem bescheuerten Kommentar wie von born2fly bereut man es direkt, sich hier registriert zu haben.

Ist alles freiwillig hier. Bisher hast Du nur über CA gemeckert. Ausschlaggebend war doch der sensationell günstige Preis?! Ansonsten macht doch keiner freiwillig den Umweg über PEK/PVG...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.890
6.980
Meine Frage ist: Wie gehen wir nun klugerweise vor? Ich habe bei der Verbraucherzentrale gelesen, dass man dem Flug-Gutschein widersprechen könnte. Wenn ich dem Stornierungs-Link von Expedia folge und dort dann brav meinen Namen, meine Mailadresse und meine Reiseplannummer eingebe, sehe ich die Gefahr, dass ich dem Gutschrift+Rückerstattungs-Vorschlag zustimme und keine Möglichkeit der Rückerstattung von Flug und Hotel habe. Wie seht ihr das?

man muss zumindest sehr aufpassen, was man tut. Vielleicht wäre es zunächst das einfachste, Expedia mit Hinweis auf die Stornierung des Fluges die Rückerstattung des Flugpreises und des damit zusammen gebuchten Hotels zu verlangen. Vermutlich wird es schwer sein, Expedia zu kontaktieren. Ich würde mal service@expedia.de versuchen. Wurde die Buchung mit Kreditkarte bezahlt?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.890
6.980
Damit siehst Du Dein Geld aber garantiert auch nicht schneller als bei einem Ende 2021 auszuzahlenden Gutschein...

wenn die ganzen Gutscheine Ende 2021 ohne weiteres in Bargeld umgewandelt werden können sollen, also de facto Schuldscheine mit Fälligkeitsdatum sind, wird sich das Liquiditätsproblem i.a. nur auf diesen Zeitpunkt verlagern.