Mein bescheidenes Juralaienwissen sieht da leider keine großen Chancen. Du hast auf deinem Konto sehr viele Meilen gesammelt und durch die AGBs war dir klar, dass du eventuell mit einer Entwertung zu rechnen hast. Die Menge deiner gesammelten Meilen ist davon unabhängig. Die Entwertung deiner Meilen ist nicht so krass, dass du der AGB Änderung widersprochen hast und damit deine Kündigung erwirkt hast. Hättest du das gemacht, würdest du noch für einige Monate deine Meilen verbrennen können. Soweit ich glaube sogar zu den alten Konditionen. Hättest du es krass kommen lassen, hättest du in deinem Brief geschrieben: "Hiermit widerspreche ich vorläufig und bis zu meinem Widerruf den Änderungen und so weiter." Hättest du ein passendes Angebot bekommen => Widerspruch zurücknehmen, kein passendes Angebot => Meilen aufbrauchen und Bonus Programm wechseln.
Es lässt sich vielleicht ein Fall konstruieren, der meiner Meinung nach erfolgreich sein könnte. Du hasttest Nov. 2010 85k Meilen auf dem Konto und planst eine Reise in 2011 in die USA per Award in Business. Du buchst deshalb einen Flug/Leistung, der/die bei Miles&More kreditiert werden kann, um die 90k zu erreichen. Die Gutschrift sollte im Dezember erfolgen und du willst die Reise noch 2010 fixieren. Beweis am besten durch Urlaubsantrag. Die Kreditierung erfolgt verspätet oder gar nicht. Du hast dadurch keine Chance mehr auch bedingt durch Feiertage im Monat Dezember und der kurzen Fristsetzung noch erfolgreich deinen Award zu buchen.
Die Argumentation könnte lauten, LH/M&M kennt das Problem der verspäteten Gutschrift bzw. Nichtkreditierung und der Monat Dezember ist durch die Häufung der Feiertage keine Monatsfrist im eigentlichen Sinne. Und dann noch bisschen was von Benachteiligung und kaum wahrnehmbarer Ankündigung. So könnte man vielleicht einen Richter überzeugen, dass hier klar zum Nachteil eines "normalen" Kunden gehandelt worden ist, der keine Chance mehr hatte dem ihm zugesicherten Rabatt unter annehmbaren Bedingungen und ohne nachhaltige Schädigung des Kundenverhältnisses(Widerspruch der AGB-Änderung mit anschließender Kündigung) zu buchen.